Das ist genau das Spiel was die Polizei spielt, sie erwecken eben den Eindruck sich in diesen Dingen auszukennen. Und das ist einfach nicht so. Lies mal das deutsche Kfz-Steuerrecht im Original (also nicht "Kommentar zum KfzStG" etc) . Ich habe das damals getan und dabei schnell den Eindruck gewonnen, das ein Polizist, der nicht mal die Anzeige ohne Rechtsschreibfehler hinkriegt, diese Sachverhalte zu 95% nicht begreift.Ameo hat geschrieben:Hallo,-
ich bin jetzt wirklich juristisch und steuerrechtlich ein Laie,-
aber bei meiner Vorbereitung auf die Auseinandersetzungen mit der Polizei/Steuerbehörde ist mir folg. Eindruck entstanden.
Ja natürlich, sonst gäb es ja kein Problem.Ameo hat geschrieben: All das, auf was hier im Forum Bezug genommen wird (auch der Text von Hein Blöd) bezieht sich auf ausländische Fahrzeuge, bzw. im Ausland zugelassene Fahrzeuge. (Zum Beispiel ein durch einen franz. Arbeitgeben zur Verfügung gestelltes Fahrzeug)
FALSCH das Kfz muss dort angemeldet sein, wo es seinen regelmässigen Standort hat.Ameo hat geschrieben: Der Knackpunkt liegt aber eine Station früher, nämlich bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges.
Die Polizei erklärte mir, dass Ihnen 2.Wohnsitze egal seien, dass Auto müsse in jedem Fall da angemeldet werden, wo man steuerlich erfaßt und wo man seinen Lebensunterhalt verdiene. Es sein auch egal, ob die ausländischen Behörden einer Zulassung zustimmen oder nicht.
Das ist ein kleiner, aber in der Praxis feiner, Unterschied!
Richtig, aber für dich als Privatmann unerheblich. Gewerblich genutzte Kfz sind ausdrücklich ausgenommen!!Ameo hat geschrieben: Es sei ja auch denkbar, dass jemand eine Briefkastenfirma im Ausland anmelden würde, um aus finanziellen Vorteilen heraus eine ganze Fahrzeugflotte dort zuzulassen.
Deshalb würde die Finanzbehörden keinen Unterschied zwischen Briefkasten und Chateau-Eigentum machen können.
Eigentlich doch, da europäisches Recht bzw das Genfer Abkommen, dem deutschen Recht übergeordnet sind.Ameo hat geschrieben: Auch wenn evtl. nicht alle Finanzämter die Verfahren durchziehen,-
die Rechtsituation ist nach meiner Meinung nicht eindeutig geklärt.
Zitat:" Das Kraftfahrzeugsteuerrecht hat deshalb bei der Behandlung von ausländischen Fahrezugen nur noch eine geringe Bedeutung."
und : "Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug (den Anhänger) benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug (der Anhänger) von einem Inländer oder Ausländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen (...) überlagert."
Die Nationalstaaten haben einfach kein Interesse an der Umsetzung geltenden Rechts bzw. an der Aufklärung der Bürger aus banalen finanziellen Motiven.
Hat ja, wie Du siehst, auch bei Dir funktioniert.
Du hast bezahlt und ich denke mal zu Unrecht ...