Guten Tag,
es gibt wohl etwas widersprüchliche Meinungen zu KFZ, die in F zugelassen sind, weil das Auto dort permanent bei der Ferienwohnung steht.
Die einen sagen, wo man seinen Hauptwohnsitz hat, muss man auch das KFZ versichern.
Die anderen meinen, wenn ein Auto in F ganzjährig bei einer Ferienwohnung steht, kann man es auch in F anmelden.
Was stimmt denn nun ?
Ferienwohnung in F, möchte Auto in F zulassen
Salut,
da gilt vom Prinzip her auch die 180-Tage- Regel: Da wo das Auto mehr als 180 Tage im Jahr steht, muss es angemeldet werden. Schau hier
Schönen Gruß aus der Drôme
Aperdurus
da gilt vom Prinzip her auch die 180-Tage- Regel: Da wo das Auto mehr als 180 Tage im Jahr steht, muss es angemeldet werden. Schau hier
Schönen Gruß aus der Drôme
Aperdurus
"Die Drôme, das ist das Zusammentreffen der Alpen und der Provence, deren warmherzigen und duftenden Akzent sie schon besitzt."