Hier also mal eine völlig neue Sparte für mich
Mit meiner werten Gattin, gebürtig Mademoiselle Lemarié, haben wir uns vor 4 Jahren das Ja-Wort gegeben, anlässlich einer Trauung in einer Mairie (UMP) der Essonne.
Dabei haben wir gelernt,
dass in Frankreich mehreres möglich ist:
- Name des Mannes
- Jeder behält seinen
- Doppelname unter bestimmten Voraussetzungen
ABER NICHT: Nur Name der Frau.
Übrigens werden alle Dokumente der Trauung ausschließlich mit dem Geburtsnamen unterschrieben. Und WARUM das so ist haben wir erst gelernt, als wir unsere Tochter über das deutsche Konsulat ins Geburtsregister Berlin eintragen lassen wollten:
Die Namensführung ist in Frankreich ein reines "Nutzungsrecht".
Rein juristisch behält jeder ein Leben lang (außer bei gerichtlicher Änderung, Französisierung bei Einbürgerung, etc) seinen Geburtsnamen.
Man darf sich aber bei Hochzeit dazu entscheiden, anders GENANNT zu werden (s.o.).
Meine Frau nennt sich seither Frau Salchow und unterschreibt auch ausnahmslos alles so (Verträge, Kreditkarten, etc.). Allerdings taucht auf vielen offiziellen Dokumenten ihr Mädchenname weiterhin gleichberechtigt nebenher auf, obwohl sie ihn ÜBERHAUPT NICHT mehr benutzt.
Wir hatten uns seinerzeit dazu entschieden damit die ganze Familie denselben Namen trägt. Allerdings kann meine Frau jederzeit ihren Mädchennamen wieder verwenden, ohne das irgendwie anzukündigen, denn rein rechtlich heißt sie ja immer noch Lemarié.
Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die ganze Situation den meisten Franzosen völlig unbekannt ist.
Ein Indiz ist da noch der Perso. In D steht Frau trallala geborene sowieso.
In F steht Frau sowieso verheiratete trallala.
Tja, und uns gingen die Augen über, als das deutsche Konsulat dann meine Frau zwang mit Lemarié zu unterschreiben, um sich nicht der Urkundenfälschung strafbar zu machen (zu dem Zeitpunkt hat sie schon 2 Jahre nicht mehr so unterschrieben und selbst in ihrem Perso stands anders

). Denn:
Ohne weitere Abgabe einer Erklärung für den deutschen Rechtsbereich hat das in D aber überhaupt keine Gültigkeit.
Als kleines Bonbon:
Anlässlich dieser Trauung ist meine Mutter nochmal kurz zusammengezuckt, da sie entsprechend französischer gepflogenheiten auch mit ihrem Mädchennamen als Anwesende verlesen wurde.
Hinterher sagte sie mir, so hätte sie das schon seit 25 Jahren nicht mehr gehört. Für meine Schwiegermutter hingegen war das total normal
So siehts aus, jawoll.
Und wie isses ausgegangen mit Heirat und Kind?
Wir sind im Dezember mit Nummer 2 dran: "Valentin"