Hallo Leute,
ich habe von Oktober bis Dezember 2007 in Frankreich bei einem
frz. Arbeitgeber gearbeitet, und sehe mich jetzt mit dem Problem
konfrontiert, in Frankreich eine Steuererklärung abgeben zu muessen.
Ich habe keine Ahnung, weil ich ueberhaupt kein frz. spreche.
Soweit ich weiss, muss ich die Formulate 2042 and 2041 E
ausfuellen. Mich schockiert vor allem 2041 E, das Ding besteht
aus 15 Seiten frz. Text und einer komischen Tabelle.
Ich habe von irgendeiner frz. Behoerde einen englischen Text mit
Hinweisen zur Besteuerung auslaendischer Arbeitnehmer
bekommen, aber diese 70 Seiten will ich mir nicht zumuten.
Ich sehe im Moment keine andere Moeglichkeit, als die Steuer-
erklaerung von einer Kanzlei in Frankreich machen zu lassen,
aber das wuerde 300-500 Euro kosten.
Hat irgendjemand irgendwelche Ratschlaege, bevor ich mir
fuer 300-500 Euro eine Handvoll Formulare ausfuellen lasse???
MfG, Daniel
Einkommenssteuererklärung
Hallo Daniel
ich sehe das noch nicht genau so. Es gibt ein Steuerabkommen zwischen F und D.
Hast Du denn von Januar bis September in Deutschland gearbeitet?? und eine deutsche Lohnsteuerkarte?? Dann koenntest Du, denke ich, Deine Steuern auch in D erklaeren.Hast Du noch einen deutschen Wohnsitz??
Du siehst, es fehlen noch ein paar Angaben um genauere Hilfen zu geben.
a+
Herbert
ich sehe das noch nicht genau so. Es gibt ein Steuerabkommen zwischen F und D.
Hast Du denn von Januar bis September in Deutschland gearbeitet?? und eine deutsche Lohnsteuerkarte?? Dann koenntest Du, denke ich, Deine Steuern auch in D erklaeren.Hast Du noch einen deutschen Wohnsitz??
Du siehst, es fehlen noch ein paar Angaben um genauere Hilfen zu geben.
a+
Herbert
Hallo Herbert,
dass ich in Frankreich steuerpflichtig bin. Um Artikel 13(4) anwenden zu koennen,
muss man alle drei Voraussetzungen erfuellen. Ich erfuelle 2. nicht, da der mein
Arbeitgeber in Frankreich ansaessig ist.
Von Januar 07 bis September 07 hatte ich verschiedene Stellen und Stipendien
in Deutschland.
aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (Artikel 13(4)) geht klar hervor,herbertp hat geschrieben:Es gibt ein Steuerabkommen zwischen F und D.
Hast Du denn von Januar bis September in Deutschland gearbeitet?
dass ich in Frankreich steuerpflichtig bin. Um Artikel 13(4) anwenden zu koennen,
muss man alle drei Voraussetzungen erfuellen. Ich erfuelle 2. nicht, da der mein
Arbeitgeber in Frankreich ansaessig ist.
Von Januar 07 bis September 07 hatte ich verschiedene Stellen und Stipendien
in Deutschland.
Der Artikel 13(4) aus dem Doppelbesteuerungsabkommen wirdherbertp hat geschrieben:Was ist mit der 183 Tage Regelung?,
Hast Du noch Deinen deutschen Wohnsitz?,
oft als die "183 Tage Regelung" bezeichnet.
Du kannst diese Regelung nur dann anwenden wenn ALLE drei
Voraussetzungen 1. ,2. und 3. erfuellt sind.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJU ... uer/de.htm
Ich erfuelle 2. nicht, da ich einen frz. Arbeitgeber hatte.
Ich habe einen deutschen Wohnsitz.
Es ist klar, dass ich in Frankreich steuerpflichtig bin.
Die 4 wesentlichen Fragen sind:
1. Welche Formulare muss ich ausfuellen?
2. Was muss ich in welches Feld eintragen?
3. Welche sonstigen Unterlagen muss ich beifuegen?
4. Wo muss ich die Steuererklaerung hinschicken?
Hallo Leute,
ich habe jetzt von einem frz. Rechtsanwalt fuer Steuerrecht erfahren:
Da ich in Deutschland ansaessig bin, und ich in Frankreich bei einem
oeffentlichen Arbeitgeber beschaeftigt war, bin ich in Frankreich
nicht steuerpflichtig und muss keine Steuererklaerung abgeben.
Ich muss das Einkommen lediglich in meiner Steuererklaerung in
Deutschland angeben.
MfG, Daniel Kirsten
ich habe jetzt von einem frz. Rechtsanwalt fuer Steuerrecht erfahren:
Da ich in Deutschland ansaessig bin, und ich in Frankreich bei einem
oeffentlichen Arbeitgeber beschaeftigt war, bin ich in Frankreich
nicht steuerpflichtig und muss keine Steuererklaerung abgeben.

Ich muss das Einkommen lediglich in meiner Steuererklaerung in
Deutschland angeben.
MfG, Daniel Kirsten
Da wären die Steuern in Frankreich billiger gewesen ... 
