Hallo,
erstmal, aus Jutta ist Joujou geworden, da es mir nicht möglich war mich mit meinem alten Namen einzuloggen. Ist glaub ich, aber auch egal!!!!
Hier meine neue Frage: Wie verkauft man hier ein Fahrzeug mit frz. Anmeldung??? Wir haben zwei Motorräder, die jetzt in F zugelassen sind und jetzt haben wir uns entschlossen (aus Altersgründen!!!!!!!) unsere Mopeds zu verkaufen. Das Kennzeichen bleibt am Fahrzeug, was passiert wenn das Fahrzeug noch auf uns zugelassen ist, und der neue Besitzer baut einen Unfall?
Wir sind sehr unsicher, weiss jemand Rat???
Danke im voraus
Gruss Jutta oder Joujou
Fahrzeug verkaufen
- scooterboy
- Beiträge: 46
- Registriert: Freitag 2. März 2007, 13:39
- Wohnort: 16 Poitou- Charente
Hallo Joujou/ Jutta,
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit dem Verkaufsvertrag geregelt wird.
Wenn da das Datum und die Uhrzeit drinsteht, sollte eigentlich alles Klar sein.
Wenn du also um 12:30 dein Fahrzeug dein Fahrzeug verkauft hast und dies auch so im Vertrag drinsteht, dürftest du bei einem Unfall nicht beteiligt werden.
Aber dies nur Vermutungen und angleichung an Deutsche Handhabe...
scooterboy
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit dem Verkaufsvertrag geregelt wird.
Wenn da das Datum und die Uhrzeit drinsteht, sollte eigentlich alles Klar sein.
Wenn du also um 12:30 dein Fahrzeug dein Fahrzeug verkauft hast und dies auch so im Vertrag drinsteht, dürftest du bei einem Unfall nicht beteiligt werden.
Aber dies nur Vermutungen und angleichung an Deutsche Handhabe...
scooterboy
Hallo Herbert,
ich nenne es liebevoll mein Moped
, aber es ist eine ausgewachsene 650 Honda und mein Mann hat eine 1100 Honda, demzufolge haben wir auch eine Carte Grise.
Danke für den Tipp!
Gruss Jutta
ich nenne es liebevoll mein Moped

Danke für den Tipp!
Gruss Jutta
Hallo Jutta,
Das Kennzeichen kannst Du am Fahreug lassen musst Du aber nicht.
Falls der Käufer aud dem gleichen Dep. kommt, erspart ihm das die Kosten der Neuanschaffung desselbigen.
Grundsätzlch ist beim Verkauf folgendes beachten:
Dann sagst Du dem Käufer, er soll zum Abholen des Mopeds eine neue Versicherung mitbringen, dafür kannst Du ihm ja vorher eine Kopie der CG geben für die Daten des Fahrzeuges -- sofern er es nicht auf einem Hänger abtransportiert.
Das Kennzeichen kannst Du am Fahreug lassen musst Du aber nicht.
Falls der Käufer aud dem gleichen Dep. kommt, erspart ihm das die Kosten der Neuanschaffung desselbigen.
Grundsätzlch ist beim Verkauf folgendes beachten:
- Ct erneuern, falls älter als 6 Monate (entfällt bei Zweirädern)
- Kaufvertrag kann, muss aber nicht (natürlich immer sicherer)
- Das wichtigste: Certficat de Cession 3fache Ausfertigung (gibts bei der Mairie oder Prefecture) jeweils 1 Exemplar für den Käufer, 1 für den Verkäufer und 1 für die Prefecture.
- Karte Gris Ecke abschneiden und den Rest quer durchstreichen und gross "Vendu le ..." daraufschreiben (altes Modell) oder den Abschnitt unten abschneiden und ausfüllen (neues Modell)
- Dann am Besten sofort das Certificat an die Versicherung faxen und das 3.Exemplar sofort zur Prefecture bringen.
Sobald die Prefecture das Certificat registriert hat, hast Du keine Verantwortung mehr für das Fahrzeug, selbst wenn der neue Besitzer noch keine neue Carte Gris gemacht hat.Denn dafür hat er 15 Tage Zeit und darf aber in der Zwischenzeit mit der alten abgeschnittenen fahren, sofern er eine eigene Versicherung hat.
Gleiches gilt für die Versicherung
Dann sagst Du dem Käufer, er soll zum Abholen des Mopeds eine neue Versicherung mitbringen, dafür kannst Du ihm ja vorher eine Kopie der CG geben für die Daten des Fahrzeuges -- sofern er es nicht auf einem Hänger abtransportiert.
salut
oder mit google und internet
[PDF]
CERTIFICAT DE CESSION
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - HTML-Version
son domicile ou au service des cyclomoteurs, une déclaration l’informant de la vente ou de la cession et précisant l’identité et le domicile indiqués par ...
http://www.interieur.gouv.fr/.../vehicu ... 2631071.98 - Ähnliche Seiten
herbert
oder mit google und internet
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CERTIFICAT DE CESSION
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