Hallo,
nachdem ich vor fast vier Wochen meine Anfrage an "Europa direct" gestellt habe.... und mir Antwort in spaetestens 6 Tagen zugesagt wurde... habe ich heute Post bzw. E-mail bekommen.
Wenn es auch ziemlich lang ist, moechte ich doch meine Anfrage und die Antwort ins Forum stellen.... vielleicht hilft es anderen in gleicher Situation.
Also, excusez-moi
Unmeldung eines Wohnmobils in France
Question: Guten Tag, ich wohne in Frankreich und kaempfe seit 4 Monaten fuer die Zulassung meines Wohnmobils in Frankreich.
Wie es aussieht hoffe ich, in kuerze die letzte Huerde ueberwunden zu haben, um endlich in den Besitz der Carte grise zu gelangen. Wobei ich die Vorgaenge und Auflagen die mir gestellt werden gut verstehen wuerde.... wenn, ja wenn wir kein Europa haetten.
Aber im einzelnen. Ich besitze ein Wohnmobil der Marke "James Cook", zugelassen urspruenglich in D. Das Basisfahrzeug ist ein Mercedes Sprinter 312D Bj. 97 und der Aufbau von der Firma "Westfalia"; Ein Fahrzeug, das auch hier in France beliebt und gefahren wird.
Eine Attestation Conformite habe ich auf Anfrage von Mercedes France bekommen. Dieses Attest und die andere Papiere wie Abmeldung, Kfz-Schein, Controle Technique u.s.w. habe ich an die Service de carte grise in Draguignan geschickt. Nach einigen Wochen kam alles zurueck mit der Begruendung, die Attestation waere eine Conformite partielle, benoetigt wird aber eine Conformite total.
Klar, verstanden, das Attest fuer den Aufbau fehlt. Also Westfalia angerufen und ich bekam eine Certification von Wetfalia das der Aufbau nach European Standard EN 1646-1, EN 721, EN 1949, EN 1648-1 und EN1642-2 vorgenommen wurde.
Wieder zum Service carte grise, bekam ich jetzt die Antwort, ich muesste zur DRIRE nach Toulon fuer ein Réception à Titre Isolé...
Also nach Toulon! Dort sagte man, ja alles ok, aber ich muesste vorher zum Bureau Veritas nach Aix en Provence fuer eine Vermesseung des Aufbaus!!!
Ausserdem bekam ich ein "Demande de renseignement R.T.I." in die Hand gedrueckt mit spez. Fragen die ich kaum beantworten kann. Da wird u.a.nach Groesse der eingebauten Schraenke und deren Abstand zur Vorderachse gefragt. Leergewicht auf der Vorderachse, Hinterachse u.s.w. Nach einem Anruf bei dem Bureau Veritas habe ich gestern ein Formular fuer ein Rendezvous bekommen.
Klar ist ausserdem, das diesen ganzen Certificate und Papiere nicht umsonst sind und ich mich langsam der 1000 Euro Marke naehere... und das nur fuer die Ummeldung eines modernen Fahrzeugs das in Europa hergestellt wurde.
Wie gesagt, verstehen wuerde ich das alles wenn wir kein Europa haetten, aber so?! mit freundlichen Gruessen
(irgendwie erinnert mich das stark an einem Film von Asterix und Obelix... da ging es auch um irgendein Formular...

)
Hier die Antwort von heute:
Sehr geehrter Herr .... ,
Da die Zulassung von Kraftfahrzeugen noch nicht einheitlich durch europäisches Recht harmonisiert ist, obliegt es jedem Mitgliedstaat, die Verfahren der Zulassung selbständig auszugestalten. Allerdings sind hierfür gewisse Rahmen gegeben, die durch die Richtlinie 1999/37/EG festgelegt sind. Sie finden den Wortlaut der Richtlinie auf der folgenden Internetseite:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 37:DE:HTML
Im Grunde genommen ist zu sagen, dass Sie eigentlich alles richtig gemacht haben. Möchte man ein Fahrzeug, das nur eine nationale und keine EG-Betriebserlaubnis hat, in einem anderen Mitgliedstaat zulassen, so benötigt man eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers (Certificat de Conformité). In Ihrem Fall sowohl für das Fahrzeug an sich wie für den Aufbau. Das Betriebserlaubnisverfahren darf sich keinesfalls über Gebühr lange hinziehen, für Sie mit überhöhten Kosten verbunden sein oder der Einholung von Informationen dienen, die bereits in Ihren Unterlagen enthalten sind.
Darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht, in einem Verfahren der technischen Überprüfung die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges zu überprüfen (im Sinne des TÜV - derartige nationale technische Überprüfungen werden wegen unterschiedlicher nationaler Standards nicht gegenseitig anerkannt). Gemäß dem Gemeinschaftsrecht dürfen diese Überprüfungen für importierte Fahrzeuge jedoch nur dann verlangt werden, wenn sie auch für inländische Fahrzeuge vorgeschrieben sind. Darüber hinaus dürfen bei diesen Überprüfungen für importierte Fahrzeuge keine strengeren Maßstäbe angesetzt werden als für inländische Fahrzeuge.
Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Vorschriften in Ihrem Fall verletzt wurden, haben Sie zweierlei Möglichkeiten, weiter vorzugehen. Einerseits steht ihnen der behördliche Beschwerdeweg in Frankreich frei, d.h. Sie können bei der zuständigen übergeordneten Behörde eine Beschwerde einreichen.
Andererseits haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt bei der Europäischen Kommission zu beschweren, die für die Durchsetzung des EU-Rechts verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alles klar? Klar!
Europa? j'adore!
salut wolle