Hallo Ihr lieben Leute, ich bin so froh euch gefunden zu haben. Wir sind schon über die französische Botschaft gegangen und keine konkreten Antworten bekommen.
Vielleicht sind einige fragen schon beantwortet worden.
Also, im moment wohnen wir noch in Berlin, ich habe aber sehr gute aussichten auf eine Anstellung in Achern, bei Offenburg. Da dort die restliche Familie meiner Frau wohnt passt das alles sehr gut.
Wir ziehen es denn aber vor zum Leben auf die Französische Seite (beide extreme Frankreichfans) zu wechseln, also denken mal nähe Strasbourg oder direkt in Strasbourg.
Die Aufenthaltsgenehmigung bekommt ja der, der ein geregeltes Einkommen hat.
1. Würden wir trotzdem die Aufenthaltsgenehmigung bekommen wenn ich in Deutschland arbeite?
2. Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus, muss ich denn doppelt versteuern?
3. Wichtiges Thema, Krankenversicherung, wir haben vier Kinder, kann ich die in Deutschland behalten da ich ja in D arbeite? Wir haben mit unserem Versicherungsfritzen gesprochen, die Haftpflicht, Hausrat und Rechtschutz können wir so behalten wie sie sind, nur die Hausrat muss denn angepasst werden.
4. Was ist mit der Schule, geht das recht sorglos von statten? Strasbourg hat ja viele Schulen die zu 50% in Französisch und 50% in Deutsch unterrichten.
5. Auto, wir fahren einen Chrysler Grand Voyager 3,3 Liter. Ein Import aus Amerika, bekomm ich den in Frankreich überhaupt angemeldet. War hier in D schon ein Krampf, weil komplett durchgenullt. Wenn ja was würde der mich kosten in F?
So, das sind die ersten fragen, hoffe ihr könnt mir helfen.
Leben in Frankreich, Arbeiten in Deutschland?
Hallo fossy,
bei mir liegen die Dinge aehnlich, bin aber nicht der korrekteste in Sachen Administration...
zu1, welche Aufenthaltsgenehmigung? Wenn du Buerger der EU bist hat sich das erledigt.
zu2, ich denke Frankreich ist dann dein Hauptwohnsitz. Abmelden musst du dich beim Einwohnermeldeamt und da die auch die Lohnsteuerkarte ausstellen... hat sich das erledigt. Du kriegst keine mehr, also muss dein Arbeitgeber eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug anfordern.
Bist natuerlich in Frankreich, deinem Wohnsitz, steuerpflichtig. Mehr kann ich nicht dazu sagen, weil meine erste Steuererklaerung in F ende 2007 faellig wird.
zu3, wenn du bei deiner deutschen KV bleiben moechtest, kein Problem.
Erklaer denen das du in F wohnst und die schicken dir dann das Formular E 106 (in meinem Fall schon vorausgefuellt fuer die caisse primaire d'assurance Toulon und einem Schreiben .... sie haben nach dem EG- und Abkommensrecht in ihrem Wohnstaat Anspruch auf Sachleistungen, als ob sie dort versichert waeren... Bitte reichen sie die beiliegende Anspruchsbescheinigung E 106 bei dem franz... usw!)
Die assurance maladie brauchte dann noch eine copie deiner Geburtsurkunde, deiner Heiratsurkunde und Angabe ueber Anzahl der Kinder und Bankverbindung.
Danach bekommst du dann deine persoenliche 'carte vitale' fuer F, deine deutsche Karte bleibt weiterhin gueltig fuer Behandlungen in D, sehr praktisch
zu4, keine Ahnung.
zu5, oulla....das wird in F ein Krampf hoch 2. Wenn du das willst, musst du dein Fahrzeug der DRIRE vorstellen... iss wie eine Neuabnahme, langwierig und teuer. benutz mal die Suchfunktion hier im Forum.... Fahrzeugummeldung ist ein leidiges Thema in France.
salut wolle
bei mir liegen die Dinge aehnlich, bin aber nicht der korrekteste in Sachen Administration...
zu1, welche Aufenthaltsgenehmigung? Wenn du Buerger der EU bist hat sich das erledigt.
zu2, ich denke Frankreich ist dann dein Hauptwohnsitz. Abmelden musst du dich beim Einwohnermeldeamt und da die auch die Lohnsteuerkarte ausstellen... hat sich das erledigt. Du kriegst keine mehr, also muss dein Arbeitgeber eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug anfordern.
Bist natuerlich in Frankreich, deinem Wohnsitz, steuerpflichtig. Mehr kann ich nicht dazu sagen, weil meine erste Steuererklaerung in F ende 2007 faellig wird.
zu3, wenn du bei deiner deutschen KV bleiben moechtest, kein Problem.
Erklaer denen das du in F wohnst und die schicken dir dann das Formular E 106 (in meinem Fall schon vorausgefuellt fuer die caisse primaire d'assurance Toulon und einem Schreiben .... sie haben nach dem EG- und Abkommensrecht in ihrem Wohnstaat Anspruch auf Sachleistungen, als ob sie dort versichert waeren... Bitte reichen sie die beiliegende Anspruchsbescheinigung E 106 bei dem franz... usw!)
Die assurance maladie brauchte dann noch eine copie deiner Geburtsurkunde, deiner Heiratsurkunde und Angabe ueber Anzahl der Kinder und Bankverbindung.
Danach bekommst du dann deine persoenliche 'carte vitale' fuer F, deine deutsche Karte bleibt weiterhin gueltig fuer Behandlungen in D, sehr praktisch

zu4, keine Ahnung.
zu5, oulla....das wird in F ein Krampf hoch 2. Wenn du das willst, musst du dein Fahrzeug der DRIRE vorstellen... iss wie eine Neuabnahme, langwierig und teuer. benutz mal die Suchfunktion hier im Forum.... Fahrzeugummeldung ist ein leidiges Thema in France.
salut wolle