Wie ist es in F. Ich habe gehört Roller sind erst dann unzulässig wenn eine ccm vergößerung vorliegt... Wie ist das in D ist der roller gespitzt wenn er schneller als 50 Km/h läuft..
würde mich bei eiener antwort sehr freuen
Roller Frage wegen Geschw.
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Ohne die genauen Bestimmungen zu kennen, wage ich die Behauptung, dass es letztlich egal ist, wie eine zu hohe Geschwindigkeit eines in die Kategorie "50 cm³" gehörenden Rollers erreicht wird.
Wenn lediglich eine Hubraumvergrößerung illegal wäre, könnte man die Dinger zu Geschossen jenseits der 100 km/h machen, ohne sich Gedanken über Bremsen, Fahrwerk oder Reifen machen zu müssen. Kann ich nicht glauben, auch wenn meine 103 vor fast 30 Jahren genau so war - in D
Wenn lediglich eine Hubraumvergrößerung illegal wäre, könnte man die Dinger zu Geschossen jenseits der 100 km/h machen, ohne sich Gedanken über Bremsen, Fahrwerk oder Reifen machen zu müssen. Kann ich nicht glauben, auch wenn meine 103 vor fast 30 Jahren genau so war - in D

Zuletzt geändert von stinkerchen am Donnerstag 26. April 2007, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
musste mich auch erst einlesen in die Thematik ...
also: auch in Frankreich gilt: 50 ccm fürs Mofa und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.
ALLES was zu einer höheren Geschwindigkeit führt ist illegal und führt im Fall des Falles zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und auch sonst zu einer Menge Ärger bei einer Kontrolle durch die Polizei ...
Mehr auf französisch :
http://www.motoservices.com/edito/debridage_50.htm
also: auch in Frankreich gilt: 50 ccm fürs Mofa und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.
ALLES was zu einer höheren Geschwindigkeit führt ist illegal und führt im Fall des Falles zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und auch sonst zu einer Menge Ärger bei einer Kontrolle durch die Polizei ...
Mehr auf französisch :
http://www.motoservices.com/edito/debridage_50.htm
oke danke ^^, dann weiß ich etz sicher das dieses illegal ist so oder so 
hätte mich nur gefreut wenn es nicht so wäre
.... ja das mit dem ärger und allem habe ich schon mitgemacht deswegen wollte ich mal nachfragen vor ich irgendwas unüberlegtes tuhe danke
... un ja fahrwerk bremsen und alles sind an meinen roller erneuert auf 120 ccm basis^^ aber der rest noch nicht deswegen wollte ich erst fragen
wie ist das wenn man ein motarrad führrerschein hat kann man ein roller legal auf eine höhere geschwindikeit spitzen un dieses eintrage lassen??

hätte mich nur gefreut wenn es nicht so wäre
.... ja das mit dem ärger und allem habe ich schon mitgemacht deswegen wollte ich mal nachfragen vor ich irgendwas unüberlegtes tuhe danke
... un ja fahrwerk bremsen und alles sind an meinen roller erneuert auf 120 ccm basis^^ aber der rest noch nicht deswegen wollte ich erst fragen
wie ist das wenn man ein motarrad führrerschein hat kann man ein roller legal auf eine höhere geschwindikeit spitzen un dieses eintrage lassen??
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Du würdest dann nicht ohne gültigen Führerschein fahren, hättest aber wohl keine Betriebserlaubnis und damit keinen Versicherungsschutz, weil du deine Änderungen wohl kaum eingetragen bekämst. Tuning für "Mofas" mit ABE (im Sinne E-ABE) wirst du kaum finden und Einzelabnahme dürfte jeden Rahmen sprengen.Läon schrieb
wie ist das wenn man ein motarrad führrerschein hat kann man ein roller legal auf eine höhere geschwindikeit spitzen un dieses eintrage lassen??
Also: wenn du den passenden "Lappen" hast, kauf dir auch das passende Mopped dazu

Hallo Rollerfahrer,
wer gerne ein Roller-Superlativ fahren will, der kommt am Piaggio MP3 nicht vorbei. Ein Fahrbericht siehe den Link unter
http://www.motorradonline.de/test/fahrb ... 237449.htm
Das Gerät gibt es als 125 ccm und 250 ccm. Vermutlich wird es demnächst auch noch größere Roller dieser Bauweise geben.
Ein wichtiger Hinweis: man kann den Abstand der beiden Vorderräder um 5 cm vergrößern lassen. Dann gilt das Fahrzeug als PKW und kann mit dem normalen PKW-Führerschein gefahren werden (Kein verspäteter Aprilscherz).
Thomas
wer gerne ein Roller-Superlativ fahren will, der kommt am Piaggio MP3 nicht vorbei. Ein Fahrbericht siehe den Link unter
http://www.motorradonline.de/test/fahrb ... 237449.htm
Das Gerät gibt es als 125 ccm und 250 ccm. Vermutlich wird es demnächst auch noch größere Roller dieser Bauweise geben.
Ein wichtiger Hinweis: man kann den Abstand der beiden Vorderräder um 5 cm vergrößern lassen. Dann gilt das Fahrzeug als PKW und kann mit dem normalen PKW-Führerschein gefahren werden (Kein verspäteter Aprilscherz).
Thomas