livret de familie und deutsche geburtsurkunde.....
hallo,
in unserem neuen "livret de familie", das uns nach der geburt unserer tochter letzten jahres ausgestellt worden ist, kann ich nicht als ihre mutter eingetragen werden, da meine geburtsurkunde ungültig, bzw "verfallen" ist. eine französischen übersetzung habe ich, wird aber auch nicht anerkannt (vielleicht, da der stempel drauf auch schon 7 jahre alt ist? ) ich dachte eigentlich, dass eine geburtsurkunde immer gültig ist als dokument? und nicht "verfällt"?
wo bekomm ich denn nun eine gültige geburtsurkunde her? muss ich dafür extra nach deutschland fahren oder kann man das auch schriftlich regeln? ich müsste mich auch in deutschland abmelden (hab das seit jahren immer wieder versäumt) und hab nun bisschen angst. hab mal gelesen, dass, wenn man sich nicht rechtzeitig in D um-oder abmeldet, man ein bussgeld zahlen muss... ist das wahr?
lg
in unserem neuen "livret de familie", das uns nach der geburt unserer tochter letzten jahres ausgestellt worden ist, kann ich nicht als ihre mutter eingetragen werden, da meine geburtsurkunde ungültig, bzw "verfallen" ist. eine französischen übersetzung habe ich, wird aber auch nicht anerkannt (vielleicht, da der stempel drauf auch schon 7 jahre alt ist? ) ich dachte eigentlich, dass eine geburtsurkunde immer gültig ist als dokument? und nicht "verfällt"?
wo bekomm ich denn nun eine gültige geburtsurkunde her? muss ich dafür extra nach deutschland fahren oder kann man das auch schriftlich regeln? ich müsste mich auch in deutschland abmelden (hab das seit jahren immer wieder versäumt) und hab nun bisschen angst. hab mal gelesen, dass, wenn man sich nicht rechtzeitig in D um-oder abmeldet, man ein bussgeld zahlen muss... ist das wahr?
lg
Hallo Fabi,
natuerlich ist deine Geburtsurkunde gueltig, die kann nicht verfallen, so'n Quatsch
Auch hab ich nie eine franz. Uebersetzung gebraucht....
Ich brauchte meine letzten Monat hier und da ich das Original verschlampt habe, gab's ne Neue
Klink dich auf der Webseite deines Geburtsortes ein, entweder kannst du gleich online bestellen oder du rufst an.
Kostet 7 Euro und geht ratzfatz!
salut wolle
ps: bei der Abmelderei brauchst du keine Angst haben. Du hast dich doch erst im letzten Monat entschieden fuer immer, dauerhaft in France zu bleiben ;D
natuerlich ist deine Geburtsurkunde gueltig, die kann nicht verfallen, so'n Quatsch

Auch hab ich nie eine franz. Uebersetzung gebraucht....
Ich brauchte meine letzten Monat hier und da ich das Original verschlampt habe, gab's ne Neue

Klink dich auf der Webseite deines Geburtsortes ein, entweder kannst du gleich online bestellen oder du rufst an.
Kostet 7 Euro und geht ratzfatz!
salut wolle
ps: bei der Abmelderei brauchst du keine Angst haben. Du hast dich doch erst im letzten Monat entschieden fuer immer, dauerhaft in France zu bleiben ;D
Salut,
wolle hat recht: eine Geburtsurkunde kann man online beim Standesamt des Geburtsortes bestellen - am besten gleich eine internationale Ausfertigung, dann entfallen die lästigen Übersetzungen.
Habe ich auch so gemacht.
Gruß
Lilo
wolle hat recht: eine Geburtsurkunde kann man online beim Standesamt des Geburtsortes bestellen - am besten gleich eine internationale Ausfertigung, dann entfallen die lästigen Übersetzungen.
Habe ich auch so gemacht.
Gruß
Lilo
danke für deine antwortwolle schrieb
Klink dich auf der Webseite deines Geburtsortes ein, entweder kannst du gleich online bestellen oder du rufst an.
Kostet 7 Euro und geht ratzfatz!

ich muss ja immerhin meine neue hier angeben, damit sie die urkunde hierher schicken können, oder nicht?
hab aber schon bisscen schiss, dass das rauskommt, dass ich schon seit jahren nicht mehr in der wohnung der gemeldeten adresse wohn... da wohnen in der zwischenzeit bestimmt schon viele andere.....
lg
- scooterboy
- Beiträge: 46
- Registriert: Freitag 2. März 2007, 13:39
- Wohnort: 16 Poitou- Charente
Hej,
ich würde erst mal alle Dokumente (Ausweiß, Paß, Führerschein etc..) erneuern und mich erst dannach abmelden !!
Wenn du es hinterher machst, mußt du ins Konsulat nach Bordeaux und da wird z.B. dein Ausweiß nicht verlängert, da du ja keine Deutsche Adresse mehr hast.
scooterboy
ich würde erst mal alle Dokumente (Ausweiß, Paß, Führerschein etc..) erneuern und mich erst dannach abmelden !!
Wenn du es hinterher machst, mußt du ins Konsulat nach Bordeaux und da wird z.B. dein Ausweiß nicht verlängert, da du ja keine Deutsche Adresse mehr hast.
scooterboy
-
- Beiträge: 314
- Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24
Sie kann den Pass im Konsulat verlängern lassen.Abmelden kann sie sich noch immer,falls man sie darauf aufmerksam macht.Entweder persönlich oder auch schriftlich.
Gruss Klaus
Gruss Klaus
Fabi, hab nicht soviel Bange, das macht krank 
Das Standesamt schickt dir die Urkunde wohin du willst, auch nach Tonga-Tonga
Pass kannst du wie Klaus sagt im Konsulat verlaengern lassen... ich hab uebrigens keinen... iss auch weg
aber mein abgelaufener Personalausweis wird ueberall akzeptiert.
dtsch. Fuehrerschein ist in France gueltig... wird nur problematisch wenn du was anstellst und man dir Punkte abziehen will die du nicht hast.
Aber da gibt es einen interessanten Threat zu, musste mal ein bisschen suchen.
salut wolle

Das Standesamt schickt dir die Urkunde wohin du willst, auch nach Tonga-Tonga

Pass kannst du wie Klaus sagt im Konsulat verlaengern lassen... ich hab uebrigens keinen... iss auch weg

dtsch. Fuehrerschein ist in France gueltig... wird nur problematisch wenn du was anstellst und man dir Punkte abziehen will die du nicht hast.
Aber da gibt es einen interessanten Threat zu, musste mal ein bisschen suchen.
salut wolle
- salchow
- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
- Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E
Hallo,
das mit der Geburtsurkunde ist leicht. Sollte deine Geburtsgemeinde über keinen Onlineservice verfügen, kannst du auch eine dritte Person mit unterschriebener Vollmacht zum dortigen Standesamt schicken.
Dass Geburtsurkunden verfallen ist nichts besonderes. Bei allen möglichen Anlässen brauchte ich auch immer wieder neue (Hochzeit, Arbeitgeberwechsel, neuer Reisepass etc.).
Ist nicht tragisch, wenn du nur einen tabellarischen brauchst (s.o.). Für einen ausführlichen muss dann doch der vereidigte Übersetzer her. Das braucht man aber nur, wenn man z.B. die französische Staatsbürgerschaft beantragen möchte.
Werde demnächst sehen, wie das läuft…
Falls du Probleme mit deinem deutschen Führerschein hast: Die Adresse ist nicht wichtig. Und um zu umgehen, dass die Gendarmen, die nicht Bescheid wissen, ich über Gebühr lange aufhalten schau auf
http://www.legifrance.gouv.fr/ unter
- "Code de la Route"
- "Partie Réglementaire
- "Paragraphe R222-1"
Was übrigens deine Abmeldung in D angeht, denk auch vorsichtig an die GEZ. Die sind ziemlich lästig.
Vor zwei Monaten haben meine Eltern WIEDER EINMAL Post bekommen, ich müsste zahlen, mit einer neuen Kundennummer und allem Drum und Dran.
Klar in der Datei mit meiner ursprünglichen Kundennummer steht ja auch, dass ich mich vor über fünf Jahren in meiner ersten eigenen Wohnung angemeldet, und mich dann unter Vorlage aller Nachweise ordnungsgemäß vor drei Jahren aus Deutschland abgemeldet hab…
Viel Glück; du wirst sehen, es tut nicht weh
das mit der Geburtsurkunde ist leicht. Sollte deine Geburtsgemeinde über keinen Onlineservice verfügen, kannst du auch eine dritte Person mit unterschriebener Vollmacht zum dortigen Standesamt schicken.
Dass Geburtsurkunden verfallen ist nichts besonderes. Bei allen möglichen Anlässen brauchte ich auch immer wieder neue (Hochzeit, Arbeitgeberwechsel, neuer Reisepass etc.).
Ist nicht tragisch, wenn du nur einen tabellarischen brauchst (s.o.). Für einen ausführlichen muss dann doch der vereidigte Übersetzer her. Das braucht man aber nur, wenn man z.B. die französische Staatsbürgerschaft beantragen möchte.
Werde demnächst sehen, wie das läuft…
Falls du Probleme mit deinem deutschen Führerschein hast: Die Adresse ist nicht wichtig. Und um zu umgehen, dass die Gendarmen, die nicht Bescheid wissen, ich über Gebühr lange aufhalten schau auf
http://www.legifrance.gouv.fr/ unter
- "Code de la Route"
- "Partie Réglementaire
- "Paragraphe R222-1"
Was übrigens deine Abmeldung in D angeht, denk auch vorsichtig an die GEZ. Die sind ziemlich lästig.
Vor zwei Monaten haben meine Eltern WIEDER EINMAL Post bekommen, ich müsste zahlen, mit einer neuen Kundennummer und allem Drum und Dran.
Klar in der Datei mit meiner ursprünglichen Kundennummer steht ja auch, dass ich mich vor über fünf Jahren in meiner ersten eigenen Wohnung angemeldet, und mich dann unter Vorlage aller Nachweise ordnungsgemäß vor drei Jahren aus Deutschland abgemeldet hab…
Viel Glück; du wirst sehen, es tut nicht weh
Zuletzt geändert von salchow am Freitag 23. März 2007, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 186
- Registriert: Samstag 13. April 2002, 22:38
- Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne
Hallo, das habe ich gerade im Bürgerbüro der Stadt Hilchenbach gefunden:
Seit 01.06.2004 müssen Sie sich bei einem Umzug innerhalb von Deutschland nicht mehr an Ihrem alten Wohnort abmelden. Die Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde reicht aus. Diese Meldebehörde teilt den Umzug an Ihrem bisherigen Wohnort mit. Diese neue gesetzliche Regelung spart Ihnen also einen Behördengang. Ausnahme: Sie ziehen ganz aus Deutschland weg. Dann besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
Also irgendwas erfinden, Papier ist geduldig.
Stefan
Seit 01.06.2004 müssen Sie sich bei einem Umzug innerhalb von Deutschland nicht mehr an Ihrem alten Wohnort abmelden. Die Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde reicht aus. Diese Meldebehörde teilt den Umzug an Ihrem bisherigen Wohnort mit. Diese neue gesetzliche Regelung spart Ihnen also einen Behördengang. Ausnahme: Sie ziehen ganz aus Deutschland weg. Dann besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
Also irgendwas erfinden, Papier ist geduldig.
Stefan
@salchow: braucht man überhaupt einen ausweis? genügt nicht ein reisepass? mein personalausweis ist eh schon seit jahren abgelaufen...... und @wolle, und mein pass läuft in 2 jahren ab. den verlängere ich dann im konsulat? mit einer französchischen adresse und telefonrechnung oder so?
und wie meinst du das mit der GEZ? vielleicht hab ich ja schon rechnungen bekommen, aber da ich ja gar nicht mehr dort wohn wo ich gemeldet bin.... ohje, wer weiss, was mich in D alles erwartet, wenn ich mich mal wieder auf dem amt melde....
und wie meinst du das mit der GEZ? vielleicht hab ich ja schon rechnungen bekommen, aber da ich ja gar nicht mehr dort wohn wo ich gemeldet bin.... ohje, wer weiss, was mich in D alles erwartet, wenn ich mich mal wieder auf dem amt melde....
- salchow
- Beiträge: 324
- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
- Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E
Mit Ausweis meinte ich natürlich den Reisepass. Ist ja auch ein Ausweis. Wenn du mit einem Wohnsitznachweis zum Konsulat gehst, wird dein neuer Wohnsitz (Name der Kommune) in den aktuellen Pass eingetragen, das geht auch ohne ihn verlängern (und somit austauschen) zu müssen.
Wohnsitznachweis ("justificatif de domicile") = Telefon-, Strom- oder Gasrechnung.
Einen Personalausweis auf eine Adresse im Ausland bekommst du sowieso nicht, daher "reicht" der Reisepass nicht nur, sondern ist auch dein einzig mögliches Ausweispapier (neben dem Führerschein).
Wegen der GEZ: ich glaube nicht, dass die den Ämtern mitteilen "Achtung, wir kriegen die Post immer wieder zurück, der oder die wohnt da nicht mehr. Im Gegenteil: wahrscheinlich ist das eine gute Argumentationshilfe, um da rauszukommen.
@wolle: hab den ganzen Krempel auch schon durch, und just in dem Moment, ab dem ich die frz. Staatsbürgerschaft beantragen kann wird die gesetzliche "Mindestwartezeit" verlängert (4 Jahre mit frz. Staatsbürger verheiratet).
Somit versuche ich gerade zu erreichen, dass meine Bestätigung zur Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft, die ich seit kurzem habe, möglichst kostenlos um weitere 2 Jahre verlängert wird. (Ansonsten heißts nochmal 255€ berappen, ächz).
Wohnsitznachweis ("justificatif de domicile") = Telefon-, Strom- oder Gasrechnung.
Einen Personalausweis auf eine Adresse im Ausland bekommst du sowieso nicht, daher "reicht" der Reisepass nicht nur, sondern ist auch dein einzig mögliches Ausweispapier (neben dem Führerschein).
Wegen der GEZ: ich glaube nicht, dass die den Ämtern mitteilen "Achtung, wir kriegen die Post immer wieder zurück, der oder die wohnt da nicht mehr. Im Gegenteil: wahrscheinlich ist das eine gute Argumentationshilfe, um da rauszukommen.
@wolle: hab den ganzen Krempel auch schon durch, und just in dem Moment, ab dem ich die frz. Staatsbürgerschaft beantragen kann wird die gesetzliche "Mindestwartezeit" verlängert (4 Jahre mit frz. Staatsbürger verheiratet).
Somit versuche ich gerade zu erreichen, dass meine Bestätigung zur Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft, die ich seit kurzem habe, möglichst kostenlos um weitere 2 Jahre verlängert wird. (Ansonsten heißts nochmal 255€ berappen, ächz).
wie meinst du das, ein argumentationshilfe für wen und was? steh grad auf dem schlauch....
ab wann kann man denn die franz. staatsbürgerschaft beantragen? ich spiel auch mit dem gedanken, gerade, wenn man so liest, was le pen vorhat.... aber der hat ja zum glück nicht viel zu sagen....
ab wann kann man denn die franz. staatsbürgerschaft beantragen? ich spiel auch mit dem gedanken, gerade, wenn man so liest, was le pen vorhat.... aber der hat ja zum glück nicht viel zu sagen....
hallo salchow,salchow schrieb
http://www.legifrance.gouv.fr/ unter
- "Code de la Route"
- "Partie Réglementaire
- "Paragraphe R222-1"
Viel Glück; du wirst sehen, es tut nicht weh
kannst Du mal die genaue Adresse posten===??
ich komme da nicht weiter
Danke
-
- Beiträge: 314
- Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24
http://www.destination-code.com/code_de ... vre_II.htm
Salut Gittachen,
Oben der Link zu allen Codes de la route und unten der entsprechende Passus,den Du suchst.
Gruss Klaus
Code de la route - Article R222-1
Tout permis de conduire national délivré à une personne ayant sa résidence normale en France par un État membre de la Communauté européenne ou d'un autre État partie à l'accord sur l'Espace économique européen, en cours de validité dans cet État, est reconnu en France sous réserve que son titulaire satisfasse aux conditions définies par arrêté du ministre chargé des transports, après avis du ministre de l'intérieur et du ministre chargé des affaires étrangères. Ces conditions sont relatives à la durée de validité, au contrôle médical, aux mentions indispensables à la gestion du permis de conduire ainsi qu'aux mesures restrictives qui affectent ce permis.
Dans le cas où ce permis a été délivré en échange d'un permis de conduire d'un État n'appartenant pas à la communauté européenne ou à l'Espace économique européen et avec lequel la France n'a pas conclu d'accord de réciprocité en ce domaine, il n'est reconnu que pendant un délai d'un an après l'acquisition de la résidence normale en France de son titulaire.
Tout titulaire d'un des permis de conduire considérés aux deux alinéas précédents, qui établit sa résidence normale en France, peut le faire enregistrer par le préfet du département de sa résidence selon les modalités définies par arrêté du ministre chargé des transports, après avis du ministre de l'intérieur et du ministre chargé des affaires étrangères.
On entend par "résidence normale" le lieu où une personne demeure habituellement, c'est-à-dire pendant au moins 185 jours par année civile, en raison d'attaches personnelles ou d'attaches professionnelles.
Salut Gittachen,
Oben der Link zu allen Codes de la route und unten der entsprechende Passus,den Du suchst.
Gruss Klaus
Code de la route - Article R222-1
Tout permis de conduire national délivré à une personne ayant sa résidence normale en France par un État membre de la Communauté européenne ou d'un autre État partie à l'accord sur l'Espace économique européen, en cours de validité dans cet État, est reconnu en France sous réserve que son titulaire satisfasse aux conditions définies par arrêté du ministre chargé des transports, après avis du ministre de l'intérieur et du ministre chargé des affaires étrangères. Ces conditions sont relatives à la durée de validité, au contrôle médical, aux mentions indispensables à la gestion du permis de conduire ainsi qu'aux mesures restrictives qui affectent ce permis.
Dans le cas où ce permis a été délivré en échange d'un permis de conduire d'un État n'appartenant pas à la communauté européenne ou à l'Espace économique européen et avec lequel la France n'a pas conclu d'accord de réciprocité en ce domaine, il n'est reconnu que pendant un délai d'un an après l'acquisition de la résidence normale en France de son titulaire.
Tout titulaire d'un des permis de conduire considérés aux deux alinéas précédents, qui établit sa résidence normale en France, peut le faire enregistrer par le préfet du département de sa résidence selon les modalités définies par arrêté du ministre chargé des transports, après avis du ministre de l'intérieur et du ministre chargé des affaires étrangères.
On entend par "résidence normale" le lieu où une personne demeure habituellement, c'est-à-dire pendant au moins 185 jours par année civile, en raison d'attaches personnelles ou d'attaches professionnelles.
Zuletzt geändert von les cigales am Donnerstag 29. März 2007, 07:42, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 314
- Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24
@ fabi
Das Format.
@ gittachen
Blickst Du jetzt durch?
Gruss Klaus
Das Format.
@ gittachen
Blickst Du jetzt durch?
Gruss Klaus