in Deutschland gibt es ein Gesetz dazu dass der Hotelier zu haften hat wenn während einem Hotelaufenthalt in das Hotelzimmer eingebrochen wird oder wenn Schlüssel, die an der Rezeption zur Obhut abgegeben werden von Dritten zum Zugang zu den Zimmern genutzt werden.
Momentan überlege ich nach Frankreich zu verreisen. Können Sie mir mitteilen ob es in Frankreich auch ein Gesetz gibt, das den Gast schützt und den Hotelier verpflichtet an der Rezeption darauf zu achten dass kein Dritter die Zimmerschlüssel an sich nimmt oder in das Zimmer einbricht. Wenn ja, wie lautet dieses Gesetz?
Die Antwort:
Seiten auf Deutsch für das leichtere Verständnis und auf französisch für die Paragraphen und weitere Ausführungen. Grundsätzlich gilt in Frankreich, dass höchstens das Hundertfache des Zimmer-Tagespreises erstattet wird (ohne Frst. und Tax).
http://www.beobachter.ch/geld-sicherhei ... en-laptop/
Grundsätzlich gilt, dass Wertgegenstände weggeschlossen werden müssen, entweder im Hotelsafe oder dem Zimmersafe, da sonst entweder gar nicht gehaftet oder geringer gehaftet werden muss bei Diebstahl:
http://www.net-iris.fr/veille-juridique ... -hotel.php
Ansonsten hier alles sehr ausführlich erklärt:
http://droit-finances.commentcamarche.n ... esponsable
http://www.lefigaro.fr/conso/2013/08/08 ... -hotel.php
http://www.cliquedroit.com/le-sort-des- ... -f109.html