Hallo,
ich habe eine Frage die mir bisher weder die RSA, die deutsche und die französische Botschaft noch das Bundesverwaltungsamt beantworten konnten oder wollten.
Ich möchte demnächst nach Frankreich auswandern und dort heiraten, mich zunächst nebenberuflich selbständig machen und einen Job suchen (das mache ich vorsichtshalber schon von Deutschland aus).
Ich möchte nach fünf Jahren die französische Staatsbürgerschaft annehmen, doch bis dahin habe ich nur die Aufenthaltsgenehmigung. Nach meinen bisherigen Informationen ist diese keine Problem wenn ich eine Arbeit habe; sollte ich aber arbeitslos werden bekäme ich zunächst Arbeitslosengeld. Wenn ich aber keine Arbeit gefunden habe wenn das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist müsste ich rein theoretisch Sozialhilfe beantragen. Ich habe im Internet für diesen Fall nur eine Information gefunden in der es hieß, dass ich keine Sozialhilfe bekommen würde und man mir antragen würde Frankreich wieder zu verlassen.
Meine Frage ist nun: Ist das wahr und wenn ja, muss ich dann meine Familie in Frankreich lassen und allein zurückkehren nach Deutschland.
Als wichtige Information muss ich noch hinzufügen, dass mein zukünftiger Ehemann keine französische Staatsbürgerschaft hat aber bereits seit mehr als 30 Jahren in Frankreich lebt und über die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung verfügt (alle 10 Jahre Erneuerung).
Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken aber ich versuche mich auf alle Eventualitäten vorzubereiten und eine Plan B zu haben. Ich weiß eine 100-%ige Sicherheit gibt es nicht.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Danke Petra
Verlust Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
Die wichtigste Regel kennst du offenbar schon: als EU-Bürger hat man in den ersten fünf Jahren nur dann Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Wenn du keine Arbeit hast, aber finanziell über die Runden kommst ohne RSA oder andere Sozialleistungen zu beanspruchen, dann behältst du das Aufenthaltsrecht. Als EU-Bürger muss man ja noch nicht mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange man vom französischen Sozialsystem nichts will.
Es gibt in Foren immer wieder mal Berichte von Leuten, die auch innerhalb der ersten fünf Jahre Sozialleistungen genehmigt bekommen haben. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das in deinem Fall auch funktionieren würde.
Grüße
Axurit
In der Regel legen sich die Ämter bei solchen Fragen ungern fest. Das ist verständlich, zum einen können sie heute keine abschließende Einzelfallprüfung machen und zum anderen können sich die gesetzlichen Regelungen bis zum Eintritt des hypothetischen Falls noch ändern. Du wirst wohl deine Entscheidung aufgrund der geltenden Regelungen machen müssen und dabei ein gewisses Risiko mit einkalkulieren.PetraB hat geschrieben:ich habe eine Frage die mir bisher weder die RSA, die deutsche und die französische Botschaft noch das Bundesverwaltungsamt beantworten konnten oder wollten.
Die wichtigste Regel kennst du offenbar schon: als EU-Bürger hat man in den ersten fünf Jahren nur dann Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Wenn du keine Arbeit hast, aber finanziell über die Runden kommst ohne RSA oder andere Sozialleistungen zu beanspruchen, dann behältst du das Aufenthaltsrecht. Als EU-Bürger muss man ja noch nicht mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange man vom französischen Sozialsystem nichts will.
Es gibt in Foren immer wieder mal Berichte von Leuten, die auch innerhalb der ersten fünf Jahre Sozialleistungen genehmigt bekommen haben. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das in deinem Fall auch funktionieren würde.
naja, die wird immer noch vergeben und nicht von dir einseitig angenommenPetraB hat geschrieben:Ich möchte nach fünf Jahren die französische Staatsbürgerschaft annehmen, .
Das könnte ein Grund werden, dass die frz. Behörden es bei dir besonders genau nehmen, da sich eine Einbürgerung deinerseits auch auf den Status deines Ehemanns auswirkt.PetraB hat geschrieben:Als wichtige Information muss ich noch hinzufügen, dass mein zukünftiger Ehemann keine französische Staatsbürgerschaft hat aber bereits seit mehr als 30 Jahren in Frankreich lebt und über die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung verfügt (alle 10 Jahre Erneuerung). .
Grüße
Axurit
Hallo Axurit,
vielen Dank für deine Antwort. Mit dem Status meines Ehemanns haben wir keine Probleme. Sollten die Ämter in diesem Fall Einwände zu der Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung machen kann er den französischen Pass erhalten da er in Afrika geboren ist zu einem Zeitpunkt als seine Heimat noch französische Kolonie war.
Ansonsten muss es wohl darauf ankommen lassen. Ich hatte auch schon versucht ein Sozialgesetzbuch von Frankreich zu erhalten. Leider gibt es das nicht in deutsch - deutsch deshalb, da Gesetze an sich schon schwierig zu lesen sind und wenn ich dies auch noch in einer anderen Sprache tun muss, nun ja es kommt gerade hier auf die Nuancen an.
Noch einmal vielen Dank
Tschüß Petra
vielen Dank für deine Antwort. Mit dem Status meines Ehemanns haben wir keine Probleme. Sollten die Ämter in diesem Fall Einwände zu der Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung machen kann er den französischen Pass erhalten da er in Afrika geboren ist zu einem Zeitpunkt als seine Heimat noch französische Kolonie war.
Ansonsten muss es wohl darauf ankommen lassen. Ich hatte auch schon versucht ein Sozialgesetzbuch von Frankreich zu erhalten. Leider gibt es das nicht in deutsch - deutsch deshalb, da Gesetze an sich schon schwierig zu lesen sind und wenn ich dies auch noch in einer anderen Sprache tun muss, nun ja es kommt gerade hier auf die Nuancen an.
Noch einmal vielen Dank
Tschüß Petra
Ja, dies ist richtigso: in den ersten 3 Jahren hat man keinerlei Anrechte auf auf's sonstwas RMI, Stütze, & so.PetraB hat geschrieben: Ich habe im Internet für diesen Fall nur eine Information gefunden in der es hieß, dass ich keine Sozialhilfe bekommen würde und man mir antragen würde Frankreich wieder zu verlassen.
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Als wichtige Information muss ich noch hinzufügen, dass mein zukünftiger Ehemann keine französische Staatsbürgerschaft hat aber bereits seit mehr als 30 Jahren in Frankreich lebt und über die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung verfügt (alle 10 Jahre Erneuerung).
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.... Ich weiß eine 100-%ige Sicherheit gibt es nicht.
Frankreich hat sich sogar eine sonderklausel in die EU-Verträge bauen lassen, dass sie
Dich in der Zeit dann.... ausweisen lassen können.
Das ist die Theorie - in der Praxis kenne ich keinen Fall (die meisten haben sich halt geduldig hingekniet und geknüppelt).
Wie schwer das bei den Rumänen ist, kennen wir ja auch aus dem TV.
Wenn Dein Mann 30 Jahre im Frankenländle ist: warum hat er dann noch keine franz. Staatsangehörigkeit angenommen? he, da klingt was faul. Ist er vorbestraft, oder hat Dir ein paar "Geschichten" unterschlagen? Hak mal nach, könnte interessant werden ! (nicht lockerlassen, auch mal bei Behörden nachfragen - mit'm bissl Augenflunkern kriegt man da auch mal vertrauliche Sachen "rübergereicht")
Hallo Tonton,
ich habe angenommen, dass dies ein Forum ist wo man seröse Antworten bekommt. Man sollte sich also, wenn man keine Hintergrundinformationen hat, mit Vermutungen die auch noch einer Verunglimpfung gleichkommen zurückhalten.
Nicht jeder Mensch wechselt einfach so seine Staatsbürgerschaft, dafür gibt es verschiedene Gründe. Und übrigens, rechtlich gesehen ist mein zukünftiger Ehemann bereits Franzose, da er in einer ehemaligen Kolonie geboren wurde bevor diese unabhängig wurde. Er müsste also noch nicht einmal die französische Staatsbürgerschaft beantrage sondern nur seinen französischen Pass abholen. Aber es gibt auch Menschen die dies nur als Notlösung ansehen. Immerhin war Frankreich Kolonialmacht und hat entsprechende Spuren in seiner Heimat hinterlassen. Und um der Frage gleich vorzubeugen, warum er dann in Frankreich lebt. Ganz einfach er hat seiner behinderten Nichte die Möglichkeit geben wollen zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen. Er hat ganz einfach Verantwortungsgefühl für seine Mitmenschen.
Es ist leicht Schlechtigkeiten über jemanden in Umlauf zu bringen, und wenn dies auch noch geschieht ohne vorher denjenigen zu fragen, warum er dies oder jenes gemacht oder nicht gemacht hat; zeugt von einem schlechten Charakter. Hoffentlich tut das niemand mit Ihnen.
Petra
ich habe angenommen, dass dies ein Forum ist wo man seröse Antworten bekommt. Man sollte sich also, wenn man keine Hintergrundinformationen hat, mit Vermutungen die auch noch einer Verunglimpfung gleichkommen zurückhalten.
Nicht jeder Mensch wechselt einfach so seine Staatsbürgerschaft, dafür gibt es verschiedene Gründe. Und übrigens, rechtlich gesehen ist mein zukünftiger Ehemann bereits Franzose, da er in einer ehemaligen Kolonie geboren wurde bevor diese unabhängig wurde. Er müsste also noch nicht einmal die französische Staatsbürgerschaft beantrage sondern nur seinen französischen Pass abholen. Aber es gibt auch Menschen die dies nur als Notlösung ansehen. Immerhin war Frankreich Kolonialmacht und hat entsprechende Spuren in seiner Heimat hinterlassen. Und um der Frage gleich vorzubeugen, warum er dann in Frankreich lebt. Ganz einfach er hat seiner behinderten Nichte die Möglichkeit geben wollen zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen. Er hat ganz einfach Verantwortungsgefühl für seine Mitmenschen.
Es ist leicht Schlechtigkeiten über jemanden in Umlauf zu bringen, und wenn dies auch noch geschieht ohne vorher denjenigen zu fragen, warum er dies oder jenes gemacht oder nicht gemacht hat; zeugt von einem schlechten Charakter. Hoffentlich tut das niemand mit Ihnen.
Petra
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@ Petra: Mach Dir zu Tonton keine Sorgen, der ist (vermutlich nur äußerlich) so, wie er schreibt, aber ich glaube, der will nur spielen und beißt nicht wirklich zu. Seine Art kennen wir "Alten" gut und erwarten schon seine Kommentare. Aber so wirklich aufregen können wir uns darüber nicht mehr.
@Tonton: Vielleicht meckerst Du dieses Mal nicht...
@Tonton: Vielleicht meckerst Du dieses Mal nicht...
Vielleicht bin ich jetzt auch unseriös? Ich hatte die gleichen Gedanken wie Tonton. Klare Kante ist mir auch lieber, als von hinten durch das Herz ins Auge.
Es klingt für mich so, wie wenn jemand seit 30 Jahren (gezwungener Maßen) in Frankreich leben muß. Es gäbe ja auch noch die Alternative nach Deutschland auszuwandern
Die Frau eines Franzosen muß bei Arbeitslosigkeit nicht zurück nach Deutschland, einfach mal davon ausgehen. Warum sich nicht auch einmal anpassen an geltendes Recht?
Es klingt für mich so, wie wenn jemand seit 30 Jahren (gezwungener Maßen) in Frankreich leben muß. Es gäbe ja auch noch die Alternative nach Deutschland auszuwandern
Die Frau eines Franzosen muß bei Arbeitslosigkeit nicht zurück nach Deutschland, einfach mal davon ausgehen. Warum sich nicht auch einmal anpassen an geltendes Recht?
Hallo petilui,petilui hat geschrieben:Vielleicht bin ich jetzt auch unseriös? Ich hatte die gleichen Gedanken wie Tonton. Klare Kante ist mir auch lieber, als von hinten durch das Herz ins Auge.
Es klingt für mich so, wie wenn jemand seit 30 Jahren (gezwungener Maßen) in Frankreich leben muß. Es gäbe ja auch noch die Alternative nach Deutschland auszuwandern
Die Frau eines Franzosen muß bei Arbeitslosigkeit nicht zurück nach Deutschland, einfach mal davon ausgehen. Warum sich nicht auch einmal anpassen an geltendes Recht?
danke für Deine Antwort. Ich hatte nochmal auf das MÄdel geantwortet - upsss, die Nachricht ist verschwunden ! (war ich zu ehrlich??)
Lassen wir sie einfach mal ins Unglück ziehen,.... mlache Leute legen's ja darauf aus.
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- Beiträge: 1
- Registriert: Samstag 21. November 2015, 01:05
"Die wichtigste Regel kennst du offenbar schon: als EU-Bürger hat man in den ersten fünf Jahren nur dann Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn man selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. "
Ich sehe es ist notwendig, dass jemand hier den Falscheinschaetzungen von 'Axurit' entgegentritt, der diese fleissig in allen relevanten Foren verbreitet, ohne aber von besonders viel Wissen gezeichnet zu sein. Um es klar zu sagen: obige Aussage ist klarerweise falsch, es gibt zwei Kategorien von (nicht-franzoesischen) EU-Buergern in Frankreich: a) nicht-aktiv b) aktiv. Zur ersten Gruppe gehoeren etwa Studenten, aber auch Rentner oder Leute die allein von Kapitaleinkuenften leben. In solchen Faellen, und nur in solchen Faellen muss nachgewiesen werden, dass monatlich mindestens soviele Einkuenfte vorhanden sind wie es dem RSA-Anspruch entspricht und es muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Das bedeutet aber auch schon: wer einer eingetragenen beruflichen Taetigkeit nachgeht, das kann eine selbstaendige oder nicht-selbststaendige Tätigkeit, halbtags oder 'geringfuegig', sein, faellt unter die Kategorie 'aktiv' und in dieser Kategorie gelten prinzipiell fuer EU-Buerger die gleichen Vorschriften wie fuer Franzosen. Das heisst: man hat Anrecht (und zwar vom ersten Tag an) auf ergaenzendes, also das Einkommen aufstockende RSA, auf Krankenversicherung, sofern man das Anrecht auf RSA eben hat (vorhandenes, aber nicht ausreichendes Einkommen etc.), man hat Anrecht auf verbilligte tickets im oeffentlichen Nahverkehr usw. Solange das eigene Einkommen bei weniger als 500 euro monatlich liegt, ist man allerdings zur Arbeitssuche (i.e. Eintrag im pole d'emploi) verpflichtet und unterliegt hiermit denselben Pflichten wie alle Franzosen. Ein Einkommen von 500 euro monatlich (netto) entbindet einen aber selbst von dieser Pflicht und das RSA liegt in diesem Falle immerhin noch bei etwa 390 euro. Es lohnt sich also etwas genauer in die Gesetzes-Texte zu schauen, oft sind die juristischen Formulierungen zu subtil um den Behoerdenmitarbeitern selbst vertraut zu sein, aber man sollte auf seinem Recht bestehen, auch als EU-Buerger hat man Rechte in Frankreich.
Als signifikantester Unterschied zur deutschen Situation laesst sich lediglich feststellen, dass ein initialer Aufenthaltstitel/RSA-Berechtigung zur *alleinigen* Arbeitssuche in Frankreich i.a. nicht vergeben wird, aber auch das duerfte nicht ganz in Übereinstimmung mit EU-Richtlinien stehen, vielen EU-Buergern wird in Deutschland mit gutem Grund dieses Recht gewaehrt.
We Details nachlesen moechte sei eingeladen hier zu lesen:
http://rsa-revenu-de-solidarite-active.com/
Ich sehe es ist notwendig, dass jemand hier den Falscheinschaetzungen von 'Axurit' entgegentritt, der diese fleissig in allen relevanten Foren verbreitet, ohne aber von besonders viel Wissen gezeichnet zu sein. Um es klar zu sagen: obige Aussage ist klarerweise falsch, es gibt zwei Kategorien von (nicht-franzoesischen) EU-Buergern in Frankreich: a) nicht-aktiv b) aktiv. Zur ersten Gruppe gehoeren etwa Studenten, aber auch Rentner oder Leute die allein von Kapitaleinkuenften leben. In solchen Faellen, und nur in solchen Faellen muss nachgewiesen werden, dass monatlich mindestens soviele Einkuenfte vorhanden sind wie es dem RSA-Anspruch entspricht und es muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Das bedeutet aber auch schon: wer einer eingetragenen beruflichen Taetigkeit nachgeht, das kann eine selbstaendige oder nicht-selbststaendige Tätigkeit, halbtags oder 'geringfuegig', sein, faellt unter die Kategorie 'aktiv' und in dieser Kategorie gelten prinzipiell fuer EU-Buerger die gleichen Vorschriften wie fuer Franzosen. Das heisst: man hat Anrecht (und zwar vom ersten Tag an) auf ergaenzendes, also das Einkommen aufstockende RSA, auf Krankenversicherung, sofern man das Anrecht auf RSA eben hat (vorhandenes, aber nicht ausreichendes Einkommen etc.), man hat Anrecht auf verbilligte tickets im oeffentlichen Nahverkehr usw. Solange das eigene Einkommen bei weniger als 500 euro monatlich liegt, ist man allerdings zur Arbeitssuche (i.e. Eintrag im pole d'emploi) verpflichtet und unterliegt hiermit denselben Pflichten wie alle Franzosen. Ein Einkommen von 500 euro monatlich (netto) entbindet einen aber selbst von dieser Pflicht und das RSA liegt in diesem Falle immerhin noch bei etwa 390 euro. Es lohnt sich also etwas genauer in die Gesetzes-Texte zu schauen, oft sind die juristischen Formulierungen zu subtil um den Behoerdenmitarbeitern selbst vertraut zu sein, aber man sollte auf seinem Recht bestehen, auch als EU-Buerger hat man Rechte in Frankreich.
Als signifikantester Unterschied zur deutschen Situation laesst sich lediglich feststellen, dass ein initialer Aufenthaltstitel/RSA-Berechtigung zur *alleinigen* Arbeitssuche in Frankreich i.a. nicht vergeben wird, aber auch das duerfte nicht ganz in Übereinstimmung mit EU-Richtlinien stehen, vielen EU-Buergern wird in Deutschland mit gutem Grund dieses Recht gewaehrt.
We Details nachlesen moechte sei eingeladen hier zu lesen:
http://rsa-revenu-de-solidarite-active.com/