Habe eine Frage zum Güter- bzw. Erbrecht für die ich noch nirgends eine klare Antwort gefunden habe:
Ich (weiblich) habe vor ca. 10 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft, in dem ich seit dieser Zeit mit meinem Lebensgefährten lebe und hab auch etwas Ersparnis. Jetzt wollen wir, um unsere gegenseitigen Rentenansprüche zu sichern, in Deutschland standesamtlich heiraten, was trotz Hauptwohnsitz in Frankreich möglich ist. (Habe mich bei der Gemeinde meines letzten Wohnsitzes in Deutschland erkundigt.)
Er hat aus erster Ehe zwei Kinder und ich ein Kind aus erster Ehe.
Wenn nach unserer Heirat mein Partner zuerst versterben sollte, haben dann seine leiblichen Kinder irgendwelche Ansprüche an meinem Besitz?
Habe des öfteren gelesen, dass in Frankreich die Kinder bei der Erbschaft Vorrang haben. Eventuell könnte ja durch die Heirat mein Besitz zu einem gemeinsamen Besitz werden.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Güterrecht Ehefrau
Hallo Lubalu
Ich denke es ist fuer Dich ganz wichtig, einen guten Ehevertrag zu haben. Notar aufsuchen.
Dein Besitz ganz deutlich ausweisen. Auf keinen Fall alles zusammenschmeissen. Wir lieben uns ja so sehr....
Dann kann passieren, dass er vor Dir verstirbt und seine Kinder noetigen Dich, ihnen IHR Erbe auszuzahlen und das Haus zu verkaufen. Erbrecht in F ist absoluit KinderFREUNDLICH. Deutsches Testament gilt nicht in Bezug auf Immobilien. Die werden nach frz Recht an die Kinder verschenkt. Und Ehefrau/mann hat doppelte Trauer
Vorsicht.
Bonne Chance
Herbert
Ich denke es ist fuer Dich ganz wichtig, einen guten Ehevertrag zu haben. Notar aufsuchen.
Dein Besitz ganz deutlich ausweisen. Auf keinen Fall alles zusammenschmeissen. Wir lieben uns ja so sehr....
Dann kann passieren, dass er vor Dir verstirbt und seine Kinder noetigen Dich, ihnen IHR Erbe auszuzahlen und das Haus zu verkaufen. Erbrecht in F ist absoluit KinderFREUNDLICH. Deutsches Testament gilt nicht in Bezug auf Immobilien. Die werden nach frz Recht an die Kinder verschenkt. Und Ehefrau/mann hat doppelte Trauer
Vorsicht.
Bonne Chance
Herbert
Oh, vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Irgendwie hab ich mir so was schon gedacht. Also dann werd ich auf jeden Fall von einer Heirat Abstand nehmen.
Die relativ kleine Rente würde den Verlust der Immobilie niemals wett machen und einen Ehevertrag möchte mein Partner nicht machen.
Weil ich durch meine erste Ehe schon einmal ziemlich „geschröpft“ worden bin, hab ich Panik, dass mir so etwas wieder passieren könnte.
Ein Glück, das ich zu diesem Forum gefunden habe. So kann ich gerade noch rechtzeitig größeres Unheil abwenden.
Also vielen Dank noch mal für die kleine Warnung.
Die relativ kleine Rente würde den Verlust der Immobilie niemals wett machen und einen Ehevertrag möchte mein Partner nicht machen.
Weil ich durch meine erste Ehe schon einmal ziemlich „geschröpft“ worden bin, hab ich Panik, dass mir so etwas wieder passieren könnte.
Ein Glück, das ich zu diesem Forum gefunden habe. So kann ich gerade noch rechtzeitig größeres Unheil abwenden.
Also vielen Dank noch mal für die kleine Warnung.
Chère LUBALU,
auf Witwen-Rentenansprüche sollte man aus Angst vor Verlust des Hauses nicht gleich verzichten. Ich habe verstanden, daß die Hütte einzig und alleine Ihnen gehört. Wenn bei einer Hochzeit, ganz egal ob in F oder D, eine Zugewinngemeinschaft als Güterstand vereinbart wird, gehört das Haus nach Hochzeit und Tod des Ehegatten weiterhin einzig und alleine Ihnen. Auch das F-Eherecht kennt diese Zugewinngemeinschaft (meines Wissens irgendsoetwas wie: communauté réduit aux acquets???). Und dann haben die Kinder des Mannes keinerlei Ansprüche, auch wenn diese sonst beim Erben Vorrechte haben. Ich bin kein Rechtsberater, deshalb Notar fragen!
Man muß außerdem in F ja nicht gleich den "worst case", eine Ehe, in Betracht ziehen. Es gibt PACS, ein Vertag, der beim Bürgermeister geschlossen wird und der etwas weniger rigide als eine Ehe ist und auch ohne Einmischung von Rechtsanwälten aufzulösen ist. Ich stelle mir vor, es ist wie eine traditionelle Nah-Ost-Scheidung: "Ich verstoße Dich x 3". Sich erkundigen, was die Auswirkungen eines PACS auf deutsche Rente bzw. Witwenrente sind.
Dies als Denkanstöße.
Es grüßt freundlich die
auf Witwen-Rentenansprüche sollte man aus Angst vor Verlust des Hauses nicht gleich verzichten. Ich habe verstanden, daß die Hütte einzig und alleine Ihnen gehört. Wenn bei einer Hochzeit, ganz egal ob in F oder D, eine Zugewinngemeinschaft als Güterstand vereinbart wird, gehört das Haus nach Hochzeit und Tod des Ehegatten weiterhin einzig und alleine Ihnen. Auch das F-Eherecht kennt diese Zugewinngemeinschaft (meines Wissens irgendsoetwas wie: communauté réduit aux acquets???). Und dann haben die Kinder des Mannes keinerlei Ansprüche, auch wenn diese sonst beim Erben Vorrechte haben. Ich bin kein Rechtsberater, deshalb Notar fragen!
Man muß außerdem in F ja nicht gleich den "worst case", eine Ehe, in Betracht ziehen. Es gibt PACS, ein Vertag, der beim Bürgermeister geschlossen wird und der etwas weniger rigide als eine Ehe ist und auch ohne Einmischung von Rechtsanwälten aufzulösen ist. Ich stelle mir vor, es ist wie eine traditionelle Nah-Ost-Scheidung: "Ich verstoße Dich x 3". Sich erkundigen, was die Auswirkungen eines PACS auf deutsche Rente bzw. Witwenrente sind.
Dies als Denkanstöße.
Es grüßt freundlich die
Vielen Dank für die Antwort, jetzt komme ich aber wieder total ins grübeln.
Also was PACS betrifft, weiß ich, dass es in dieser Lebensform keine gegenseitigen Rentenansprüche gibt.
Aber wäre der gesetzliche Güterstand in F wirklich die Zugewinngemeinschaft, ist doch das Hab und Gut des einzelnen Ehepartners das er vor der Ehe hatte
gesichert und er hätte im Falle des Todes seines Ehepartners alleinige Verfügung darüber.
Vorausgesetzt es wird kein Unterschied zwischen Mann und Frau gemacht, da Frauen in F in der Erbfolge schlechter gestellt sind.
Und unter den Kindern würde nur das zusammen erwirtschaftete seit bzw. ab dem Tag nach der Eheschließung aufgeteilt.
Da mein Partner ja keinen Ehevertrag machen will, würde ich dann doch nicht alles an die Kinder verlieren.
Viele Grüße
Lubalu
Also was PACS betrifft, weiß ich, dass es in dieser Lebensform keine gegenseitigen Rentenansprüche gibt.
Aber wäre der gesetzliche Güterstand in F wirklich die Zugewinngemeinschaft, ist doch das Hab und Gut des einzelnen Ehepartners das er vor der Ehe hatte
gesichert und er hätte im Falle des Todes seines Ehepartners alleinige Verfügung darüber.
Vorausgesetzt es wird kein Unterschied zwischen Mann und Frau gemacht, da Frauen in F in der Erbfolge schlechter gestellt sind.
Und unter den Kindern würde nur das zusammen erwirtschaftete seit bzw. ab dem Tag nach der Eheschließung aufgeteilt.
Da mein Partner ja keinen Ehevertrag machen will, würde ich dann doch nicht alles an die Kinder verlieren.
Viele Grüße
Lubalu
LUBALU, vielleicht habe ich mit meinem Kommentar alle Klarheiten restlos beseitigt. Bitte deshalb um Entschuldigung. Deshalb hier nochmals: ich bin kein Rechtsberater, kann und will keiner sein. Ich kann hier nur anregen, einen Rechtsberater (Avocat oder Notar) zu Rate zu ziehen. Der kann dann auch noch die Feinheiten eines PACS erklären. Vielleicht findet man in Ihrer Umgebung einen Berater, der Deutsch spricht. Im Elsaß soll es so etwas geben. Bei der Anwaltskammer fragen.Lubalu321 hat geschrieben: ... Aber wäre der gesetzliche Güterstand in F wirklich die Zugewinngemeinschaft, ist doch das Hab und Gut des einzelnen Ehepartners das er vor der Ehe hatte gesichert und er hätte im Falle des Todes seines Ehepartners alleinige Verfügung darüber. ...
Ich weiß nicht, ob die Zugewinngemeinschaft in F der gesetzliche Güterstand ist, aber man kann dies bei einer Heirat vereinbaren.
Frauen sind in der Erbfolge in F nicht schlechter gestellt, sondern es ist der überlebende Ehepartner (was allerdings meist die Frau ist), der weniger Rechte als die Kinder hat. Aber das wurde in den letzten Jahren zu Gunsten des überlebenden Partners verändert.... Vorausgesetzt es wird kein Unterschied zwischen Mann und Frau gemacht, da Frauen in F in der Erbfolge schlechter gestellt sind. ...
Deshalb nochmals mein eindringlicher Rat, bitte einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Mein Kenntnisstand ist etwas antiquiert. Ich nehme an, die 100,- bis 200,-Euro für eine Rechtsberatung sind gut angelegt. Preis sollte vorher ausgehandelt werden.
Es grüßt die
Liebe „Wildsau“, warum um Entschuldigung bitten? Das war doch ein sehr guter Kommentar.
Auch „Hebertp“ hat empfohlen vorher einen Notar aufzusuchen.
Ich denke ich komme auch wirklich nicht drumrum. So kann ich mich wohl am besten zu dieser Situation erkundigen.
Viele Grüße aus dem schönen Departement Moselle
Lubalu
Auch „Hebertp“ hat empfohlen vorher einen Notar aufzusuchen.
Ich denke ich komme auch wirklich nicht drumrum. So kann ich mich wohl am besten zu dieser Situation erkundigen.
Viele Grüße aus dem schönen Departement Moselle
Lubalu
Liebe LUBALU von der Mosel,Lubalu321 hat geschrieben: Liebe „Wildsau“, .. das war doch ein sehr guter Kommentar. ...
da war ich 13,5 Jahre auf der Schule und habe mich 5 Jahre danach an diversen Unitäten rumgetrieben, aber niemand hatte mir damals gesagt, ich hätte jemals einen sehr guten Kommentar geschrieben. Bei manchen kommt's halt spät. Besser so als garnicht.
Um Nachfragen zu vermeiden: das 0,5 Schuljahr kommt von einem Umzug von BaWü nach By. Deren Schuljahre waren damals noch nicht gleichgeschaltet.
Es grüßt und dankt
die
-
- Beiträge: 17
- Registriert: Freitag 2. Juli 2010, 11:49
Hallo!Lubalu321 hat geschrieben: Wenn nach unserer Heirat mein Partner zuerst versterben sollte, haben dann seine leiblichen Kinder irgendwelche Ansprüche an meinem Besitz?
Habe des öfteren gelesen, dass in Frankreich die Kinder bei der Erbschaft Vorrang haben. Eventuell könnte ja durch die Heirat mein Besitz zu einem gemeinsamen Besitz werden.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Wenn Sie in Frankreich versterben, dann sind Sie die französische Erbschafgesetze für Ihr Gesamtvermögen unterstellt, außer ausländliche Immobilien, die dann das Gesetz des Landes unterstellt sind.
In Frankreich sind Kinder des Verstorbenen " héritiers réservataires ". Sie können grundsätzlich nicht enterbt werden.
NB. Nach der Heirat, werden Sie in Frankreich als verheiratet " en séparation de biens " betrachtet.
Es gibt Grenzen für einen Ehevertrag, besonders wenn es bereits eigenen Kinder gibt.
Ein deutschen Vertrag wird kaum gültig sein.
Sie sollen sich nach der Hochzeit bei, einen französischen Notar beraten lassen, aber sollen Sie vorher klären was geschehen sollte :
-nach der 1. Tod
-nach den 2. Tod ( was die meisten Leute vergessen ).
Der Notar wird Ihnen sagen in wie weit Ihre Vorstellungen entsprochen werden können.
Grüsse,
giantpanda
-
- Beiträge: 73
- Registriert: Samstag 27. September 2008, 18:44
- Wohnort: Hamburg und 40600 Biscarrosse
- Kontaktdaten:
Hallo und Gruß aus Hamburg,
wir haben im Jahr 2003 in Biscarrosse, Department Landes gebaut. Im Jahr 2006 haben meine Frau und ich uns gegenseitig als Universalerben bestimmt, obwohl wir 3 Kinder haben. Kosten allerdings mal eben schlappe € 2000,--
Gruß
Michael
wir haben im Jahr 2003 in Biscarrosse, Department Landes gebaut. Im Jahr 2006 haben meine Frau und ich uns gegenseitig als Universalerben bestimmt, obwohl wir 3 Kinder haben. Kosten allerdings mal eben schlappe € 2000,--
Gruß
Michael
Bonjour Michael,bergbisca hat geschrieben:Hallo und Gruß aus Hamburg,
wir haben im Jahr 2003 in Biscarrosse, Department Landes gebaut. Im Jahr 2006 haben meine Frau und ich uns gegenseitig als Universalerben bestimmt, obwohl wir 3 Kinder haben. Kosten allerdings mal eben schlappe € 2000
Willkommen im Forum,
Dein Posting ist mir etwas zu ungenau. Gegenseitig als Universalerben. Wurde dieses in Deutschland oder in Frankreich ausgehandelt?
à bientôt
Herbert