Problematische Hausverwaltung in Frankreich

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Valettes
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 13. November 2005, 18:02

Sonntag 13. November 2005, 18:32

Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe ein paar Ratschläge zu bekommen. Nachdem meine Mutter erkrankt ist muss ich die Verwaltung unseres Hauses in Südfrankreich
übernehmen, was mich teilweise verzweifeln lässt.

Wo kann man sich möglichtst auf deutsch über das französische Mietrecht informieren?
Nebenkostenabrechnung, Versicherungen etc.
eine von mir beauftragte Immobilienmaklerin hält sich mit Informationen sehr zurück.

Wie wird die Taxe d'habitation festgelegt ? Bisher habe ich nur Meldebögen ausgefüllt und Rechnungen bekommen. Es ist nicht nachvollziehbar wie die Bemessungsgrundlage ist.

Mein Französisch reicht leider nur für die Alltagskonversation, aber nicht für das Lesen von Gesetzestexten und Formulieren von Widersprüchen.

Seit diesem Jahr müssen wir auch eine "redevevance audiovisuelle" / Fernsehgebühr bezahlen.

Muß man die auch zahlen, wenn man nur deutsches Satellittenfernsehn empfängt?

Vielleicht gibt es ja jemand der damit Erfahrung hat und mir Tipps geben kann.

Danke

Valettes
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Montag 14. November 2005, 21:36

Hallo Valettes!

Fersehgebühren sind - abhängig von den Einnahmen - zu zahlen oder auch nicht. Rentner und Studenten können auf eine besondere Berechnung zurückgreifen, sofern Sie einen bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Höhe ist mir unbekannt. Egal ob Satelliten-TV oder anderes, wie in deutschland zählt, ob man ein TV -Empfangsgerät hat oder nicht.

Die Taxe de habitation und die Taxe fonciere sind sehr schwierig nachzuvollziehen, aber werden nach den besonderen Bedingungen des Eigentümers berechnet und nach den vor Ort üblichen % -Sätzen...
Dazu bitte in http://www.FranceHelp.net lesen, leider immer noch nicht fertig, aber in Deutsch steht schon einiges drin.

Für Strom und Gas werdet Ihr geschätzt, wenn ihr nicht den genauen Ablesestand abgegeben habt. Das macht auch nicht eurz Immobilienmaklerin ! Also bitte beim nächsten Urlaub den genauen Stand angeben und neu kalkulieren lassen... Das geht auch telefonisch., wenn man französisch spricht.

Nebenkostenabrechnungen gibt es doch nur, wenn ihr dieses Haus vermietet (oder einen Teil davon) - die Versicherungen sollten ähnlich hoch, wie im Vorjahr sein, sofern keine Schäden aufgetreten sind.

Hoffe, dass Dir das schon mal weiterhilft.

Alexa
Valettes
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 13. November 2005, 18:02

Dienstag 15. November 2005, 21:50

Danke Alexa2002,
ich habe mich über die Antwort gefreut.

Das mit den Fernsehgebühren werden wir wohl hinnehmen müssen und den Link werde ich ausprobieren.

Wir hatte eine Wohnung in unserem Haus dauerhaft vermietet, da es uns lieber war dass unser Haus nicht so lange leer steht. (Wir haben deshalb auf höhere Mieteinnahmen verzichtet)

Leider hatten wir mit unserer Mieterin extremes Pech.
(Fehlende Miet- und Nebenkostenzahlung, zerstörte Wohnung. Gott sie Dank ist sie ausgezogen !!!)

Ich habe den Eindruck, das Vermieter in Frankreich fast keine Rechte haben, vor allem nicht wenn es sich um ausländische Hausbesitzer handelt.
Mein Eindruck von Frankreich hat einen bösen Knacks bekommen.

Vielleicht gibt es ja noch weitere Leute die mit dem Vermieten in Frankreich Erfahrung haben und mir Tipps geben können.

Viele Grüße

Valettes
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Mittwoch 16. November 2005, 00:57

Hallo Valette!

Also leider kann ich das nur bestätigen: Mieter in Frankreich können sehr unangenehm werden (fehlende Mietzahlungen, Nebenkosten, die nicht bezahlt werden und am schlimmsten die Hauszerstörung....)
Es liegt aber sicher (aus Erfahrung) nicht daran, dass DU ausländischer Besitzer bist. Das allgemeine Recht eines Vermieters ist hier ganz schön "bescheiden".
Hier verlangen die Mieter mittlerweile ( cih gehe natürlich von meiner Region aus) 3 mal so viel Einnahmen, wie der Mietpreis, eine Kaution von 2-3 Monatsmieten und in letzter Zeit eine Hinterlegung bei der Bank von 6 bis 12 Monatsmieten.
Beispiel: eine französische Bekannte sollte eine Summe von 4.000,-€ erbringen, um die Wohnung anmieten zu können.
Vergibst Du nämlich eine Wohnung für 3 Jahre und der Mieter zahlt ab der 2. Miete keinen Pfennig, kannst Du klagen (dauert ungefähr 1-3 Jahre). Im Winter kann keiner aus seiner Miet-Wohnung rausgeworfen werden, auch wenn er nicht zahlt.
Hast Du einen Titel (dass heisst das per Gericht der Mietvertrag beendet wird, hat der Mieter 2 Monate zeit, sich dagegen zu wehren, tut er das, ist wieder alles beim alten, du bekommst ihn nicht raus; haut er einfach ab, dann sind weitere 2 Monate - nach gerichtlicher Beendigung des Mietvertrages, um ihn die Möglichkeit zu geben, darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein... legt er Einspruch ein, ist wieder alles beim alten...)

Einziger Ausweg: Saisonvermietung = aber auch sehr aufwendig oder Vermietung der Wohnung möbliert, dann darfst Du jederzeit "rausschmeissen" , also sagen wir mal 1000 mal einfacher als bei einer Dauervermietung.

Wie allerdings die Vorraussetzungen der möblierten-Vermietung sind... bitte informieren...

Geholfen? nicht wirklich...oder?

alexa
Valettes
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 13. November 2005, 18:02

Mittwoch 16. November 2005, 20:42

Hallo Alexa

die Antwort hat mir schon geholfen,

1. .... wenn das französische Mietrecht im Allgemeinen den Vermieter so schlecht stellt, werde ich das auch nicht persönlich oder ausländerfeindlich nehmen, ist eigentlich auch nicht meine Art.

2. Ich habe die Alternative der Saisonvermietung (Region Cote d'Azur, 25 km von Nizza/Antibes) und der möblierten Vermietung, was jedoch meine Immobilienmaklerin weniger begeistert.

Deine Antwort hat meine Befürchtungen bestätigt und ich werde meine Aktivitäten auf eine Saisonvermietung ausrichten und eine entsprechende Hausverwaltung suchen.

Insofern war das schon sehr hilfreich ...

Danke

Valettes
wienerin
Beiträge: 119
Registriert: Donnerstag 17. November 2005, 21:15

Donnerstag 17. November 2005, 22:37

Hallo Valettes,

ich verfolge seit einiger Zeit sporadisch die Beiträge in diesem Forum, weil es ein Lebenstraum für mich war/ist, später einmal (im Pensionsalter, d.h. in etwa zwei Jahren) in Frankreich (in der Gegend zwischen Menton und Antibes) zu leben (und auch weiterzuarbeiten, ich bin Kunsttherapeutin und Fotografin/Fotodesignerin).
Viele dieser Beiträge waren für mich sehr hilfreich und haben mir auch die Realität sehr schön vor Augen geführt, zum Teil auch eigene Ängste und Vorstellungen bestätigt.
Mir ist auch klar geworden, daß es wahrscheinlich sinnvoller ist, sich nicht völlig festzulegen, sondern erstmal auszuprobieren, ob das wirklich möglich ist, sich in einem anderen Land ganzjährig wohlzufühlen und zu integrieren. Also nicht gleich eine Wohnung zu kaufen, sondern einmal eine zeitlang eine Wohnung zu mieten und zu sehen, wie das Alltagsleben - außerhalb eines Urlaubsgeschehens - verläuft.
Meine konkreten Fragen wären daher:
Wenn ihr Euch auf Saisonvermietung einstellt, - könnte man auch abseits der Touristensaison (z.Bsp.Oktober bis April) eine Wohnung bei Euch mieten? Oder welche Bedingungen gäbe es für eine Jahreseinmietung? Ich muß dazu nochmal sagen, daß ich mich erst ab 2007 längerfristig binden kann, weil ich derzeit noch voll berufstätig hier in Wien bin, aber ich möchte mich gerne informieren und mir ein Bild machen, was mir meine späteren Entscheidungen erleichtern könnte.
Liebe Grüße
Christa
MWkind
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 7. Dezember 2005, 15:29

Mittwoch 7. Dezember 2005, 15:43

Hi Christine,

wo liegt den Dein Häuschen das Dir Sorgen bereitet? Ich lebe seit einigen Jahren in Nizza und habe mich gerade mit meiner Hausverwaltung selbstständig gemacht.
Hätte nie im Traum daran gedacht, dass ich soetwas mal machen würde. Aber es ist sehr vielseitig und mach viel Spaß. Das der Bedarf an qualitativ guten und serviceorientierten Hausverwaltungungen da ist, habe ich von Freunden gehört.

Somit ... sollte Dein Häuschen nicht zu weit weg sein, kannst Du Dich gerne bei mir melden.
Der Service den ich anbiete geht von Verwaltung, Renovierung, Vermietung bis hin zu Reinigung. Also alles was an Problemen mit Deiner Immobilie auf Dich zu kommen kann.

Beste Grüße aus Nizza,
Mike
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 10. Dezember 2005, 02:55

alexa2002 schrieb

Fersehgebühren sind - abhängig von den Einnahmen - zu zahlen oder auch nicht. Rentner und Studenten können auf eine besondere Berechnung zurückgreifen, sofern Sie einen bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Höhe ist mir unbekannt. Egal ob Satelliten-TV oder anderes, wie in deutschland zählt, ob man ein TV -Empfangsgerät hat oder nicht.
Alexa
das ist im Prinzip so richtig. Seit diesem Jahr werden die Fernsehgebühren mit der Taxe habitation berechnet.
Wenn mann glaubhaft machen kann, dass man sich nicht länger als 4 Monate in Frankreich aufhält und dann sein Fernsehgerät WIEDER MIT NACH HAUSE NIMMT, dann entfallen die Gebühren
KHK007

Donnerstag 2. Februar 2006, 19:03

Hallo Valette und Alexa,

Ich möchte mal ein paar Bemerkungen da zu machen:

Ich lebe seit einigen Jahren im Raum Paris zur Miete, weil ich nicht da nötige Kleingeld habe, um mir kaufen zu können, was mir gefällt und nicht weiss, ob ich da bleiben möchte.

Die Informationen hier sind schon im Ganzen korrekt.

Wenn ich Sie aber hier über Mieter lamentieren höre, ist es schon richtig, dass es solche Mieter gibt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch genügend Vermieter, die "Löcher" für sehr hohe Mieten vermieten wollen, aber die nötigen Instandhaltungsderbeiten nicht durchführen... Da kann ich dann bei dem Wohnungsmangel hier in Paris und an der Cote d'Azur schon mal verstehen, dass Mieter auch mal sauer werden... Es gibt also schwarze Schafe auf beiden Seiten...
Ausländischer Besitzer oder nicht.

Als Ausländer muss man aber schon bei Immobilienmaklern sehr aufpassen. Sind ja keine Wohlfahrtsorganisationen und profitieren oft von der Stituation (ausländischer Besitzer ohne gute Französischkennnisse).

Es gibt hier ein Zeischrift "Le Partuculier", die sich sehr oft mit (Ver-)Mieterfragen geschäftigt, ist aber auf Französisch.

Was das Vermieten angeht, ist aus Vermietersicht eine möblierte Vermietung vorzuziehen, da dann eine sehr weitgehende Vertragfreiheit gilt. Es muss nicht nur die aufwendigere Saisonvermietung sein. Bewohnbar möbliert sollte die Wohnung/haus dann schon sein.

Übrigens braucht eine Kaution hier nicht wie in Deutschland verzinst zu werden.

Übriigens werde ich in Zukunft auch des öfteren am der Cote d'Azur sein., Vielleicht ist es ja auch möglich, sich über eine möblierte Vermietung einig zu werden?

Gruss,

Kai
alexa2002 schrieb
Hallo Valette!

Also leider kann ich das nur bestätigen: Mieter in Frankreich können sehr unangenehm werden (fehlende Mietzahlungen, Nebenkosten, die nicht bezahlt werden und am schlimmsten die Hauszerstörung....)
Es liegt aber sicher (aus Erfahrung) nicht daran, dass DU ausländischer Besitzer bist. Das allgemeine Recht eines Vermieters ist hier ganz schön "bescheiden".
Hier verlangen die Mieter mittlerweile ( cih gehe natürlich von meiner Region aus) 3 mal so viel Einnahmen, wie der Mietpreis, eine Kaution von 2-3 Monatsmieten und in letzter Zeit eine Hinterlegung bei der Bank von 6 bis 12 Monatsmieten.
Beispiel: eine französische Bekannte sollte eine Summe von 4.000,-€ erbringen, um die Wohnung anmieten zu können.
Vergibst Du nämlich eine Wohnung für 3 Jahre und der Mieter zahlt ab der 2. Miete keinen Pfennig, kannst Du klagen (dauert ungefähr 1-3 Jahre). Im Winter kann keiner aus seiner Miet-Wohnung rausgeworfen werden, auch wenn er nicht zahlt.
Hast Du einen Titel (dass heisst das per Gericht der Mietvertrag beendet wird, hat der Mieter 2 Monate zeit, sich dagegen zu wehren, tut er das, ist wieder alles beim alten, du bekommst ihn nicht raus; haut er einfach ab, dann sind weitere 2 Monate - nach gerichtlicher Beendigung des Mietvertrages, um ihn die Möglichkeit zu geben, darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein... legt er Einspruch ein, ist wieder alles beim alten...)

Einziger Ausweg: Saisonvermietung = aber auch sehr aufwendig oder Vermietung der Wohnung möbliert, dann darfst Du jederzeit "rausschmeissen" , also sagen wir mal 1000 mal einfacher als bei einer Dauervermietung.

Wie allerdings die Vorraussetzungen der möblierten-Vermietung sind... bitte informieren...

Geholfen? nicht wirklich...oder?

alexa
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