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Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Freitag 11. November 2016, 06:17
von petilui
Aber ist ein Übertrag auf eine GmbH nicht gleich einem Verkauf zu setzen? Es gibt doch dann einen neuen Eigentümer, der auch im Grundbuch steht und für die Steuerbehörden maßgeblich ist.?
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Mittwoch 16. November 2016, 21:30
von Piroschka
Tonton hat geschrieben:Also, ich habe es jetzt geschaft, meine Immobilie "los zu werden":
-GmbH in einem Steuerparadies (Nachbarinsel) eröffnet - und die Immobilie als Eigenkapital eingezahlt.
Ich bin sie damit jetzt los (ich meine die Steuergeier): wenn ich irgendwann mal die Immobilie verkaufen oder vererben werde: sie gehört der GmbH (im Steuerparadies).
Also wird die GmbH verkauft (oder vererbt) - und den franz. Fiskus hat an deren Besitzverhältnissen gar nichts mehr zu kratzen.
Weiter Vorteil: ich bin jetzt Mieter - bei meiner GmbH !
Und bekomme jetzt deswegen Wohngeld !
Viel Glück allen anderen Grundbesitzern (ich bedaure Euch schon jetzt), aber denkt auch mal über so etwas nach, bevor die Falle zuschnappt.
Dieser Beitrag ist mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Was meint er mit GmbH? Es gibt sie in Frankreich nicht, er könnte meinen eine SCI oder eine EURL, also eine Société civile immobilière oder eine Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée. Ob Letzteres auf Mauritius, seinem in 200 km Seeweg von La Réunion entfernt gelegenen, von ihm so benannten Steuerparadies eine Rechtsform hat, weiß ich nicht. Es spielt auch keine Rolle. Mauritius gehört nicht zur EU, sonst könnte es kein St'paradies sein. Es bietet Vorteile, erwartet aber auch von Ausländern das Einbringen erheblicher Vermögenswerte. Ob die Formalitäten, Transferts sich rechnen, wage ich zu bezweifeln.
Vor allem gibt es das franko-mauritianische Doppelbesteuerungsabkommen (accord franco-mauritien pour éviter la double imposition), in dem Erbfälle nicht erwähnt werden. Das heißt: im Todesfall schlägt wieder Frankreich zu, es sei denn man hat als deutscher Staatsbürger vor einem Notar nach der 2015 in Kraft getretenen Regelung ein "Europäisches Testament" aufsetzen lassen und unterzeichnet.
Da aber alles im Fluß ist (siehe Brexit), muß man ständig alles im Auge haben und gegebenenfalls der Situation anpassen.
Ein plötzlicher Tod bringt ahnungslose Erben (womöglich mit Sprachschwierigkeiten und rechtlicher Ahnungslosigkeit) in erhebliche Schwierigkeiten. Aber so bleibt die verstorbene Person wenigstens noch ein wenig in Erinnerung.
Re: Grundstückgewinnsteuer, wird immer verwirrter
Verfasst: Dienstag 30. Mai 2017, 09:10
von petilui
Auch aktuell wird die Frage nach den beiden Steuern EKSt. und Sozialsteuer von Notar, Makler und im Finanzamt nicht gleich beantwortet. (Das ist für mich jetzt allgemein auch in anderen Immobilienfragen nicht neu)
1. Meinung
Die Sozialsteuer wurde sozusagen durch die Hintertür wieder eingeführt. Sie entfällt erst nach einer Haltedauer von 30 Jahren, vorher die bekannte Staffel mit Abschlägen. Rentner wären steuerfrei. (kein Wohnsitz in Frankreich über die Haltezeit)
2. Meinung
Die Sozialsteuer entfällt wg. EU-Urteil nach wie vor.
3. Meinung
Es fallen bei Ausländern (aber im EU-Raum ansässig) einmalig 19% Steuern an, vorausgesetzt, der Kaufpreis wird auf ein inländisches Konto überwiesen. (halt ich jetzt persönlich für ......... naja,...erstaunlich
)
Was ist denn nun Sache, wo kann ich das zuverlässig erfahren.
Fall:
Baugrundstück, Haltedauer 24 Jahre, Verkäuferin Deutsche, Rentnerin (gibt es hier Einkommensgrenzen)?
Ich bin total durcheinander, da ich immer vorsichtiger geworden bin, schon allein aus der Tatsache, dass mir niemand mal eine zuverlässige Quelle nennt.
Häufigster Vorschlag so a la : "mach mal erst, dann stellt sich das doch von selbst heraus" ist für mich nicht so zielführend.
Danke, fürs zuhören, vieleicht kann man ja mit Tips zumindest etwas ausschließen.
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Dienstag 30. Mai 2017, 12:43
von Piroschka
Zuverlässige Antwort unmöglich aufgrund fehlender Informationen.
Wohnsitz Verkäuferin im Verkaufsjahr, jemals Residentin in Frankreich gewesen oder seiend (wann, seit wann, wielange?)?
Steuerpflichtig wo?
Verkaufspreis?
Erwerber Privatperson, Gemeinde, Organisation (wenn ja welche)?
Falsch ist auf jeden Fall die Behauptung bzgl. Sitz des Kontos (wer erzählte denn diesen Stuß?)
Die Frage nach der Einkommensgrenze kann greifen (vielleicht aber nur für französische Rentner.)
Auf jeden Fall wurde der Steuerfreibetrag i.H.v. 30% auf die plus-value bei Verkauf eines Baugrundstücks mit dem Steuergesetz für 2016 nicht
fortgeschrieben, fiel also weg.
Wie hoch ist die Plus-value brutto (Gebühren abgezogen)?
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Freitag 2. Juni 2017, 16:07
von petilui
Es ist tatsächlich sehr individuell bei jedem Fall. Ich habe inzwischen einen deutschsprachigen Notar gefunden welcher den Fall abklärt.
Vielen Dank !
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Samstag 3. Juni 2017, 11:59
von Piroschka
Toller Beitrag! Zitat: "Es ist tatsächlich sehr individuell bei jedem Fall."
Na, was denn sonst?
Ob ein Notar (die meisten können nicht mal Englisch) deutsch radebrechen kann, besagt nichts über seine Fähigkeit, internationale Steuerabkommen zu beurteilen.
Für die Verkäuferin gibt es dann noch den Progressionsvorbehalt (gemäß EStG § 33) in Deutschland.
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Montag 7. Februar 2022, 11:53
von avec
Hallo Tonton,
Tonton hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. November 2016, 21:35... -GmbH in einem Steuerparadies (Nachbarinsel) eröffnet - ...
Mich würde Folgendes interessieren:
- Gründungskosten so einer GmbH/Ltd,
- Mindesthöhe des Stammkapitals,
- Jahres(pflicht)kosten, die sich so eine GmbH nach sich zieht,
- besteht eine Bilanzierungspflicht ?
- darf man so eine GmbH auch mal ein paar Jahre ruhen lassen ?
Vielen Dank im voraus !
P.S. gibt es hier im Forum eine
Danke-Funktion ?
Re: Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Mittwoch 9. Februar 2022, 18:05
von Piroschka
Ich hatte doch das Mârchen Tontons damals auseinandergenommen.
Er war überdies seit fast 5 Jahren nicht mehr hier aktiv. Das kann man im Profil erkennen.