Die deutschen Papiere werden entweder vernichtet oder bestenfalls archiviert.
Mit der endgültigen Abmeldung in D existiert das Auto nicht mehr dort.
Ich weiss nicht, wie mittlerweile die Fristen so sind in Deutschland, aber auch da war es früher schon so, daß ein Fahrzeugbrief eines abgemeldeten Autos nach einer Zeit ungültig wird. (Es waren 6 Monate ??) .
Danach wird auch dort eine "Vollabnahme" beim Tüv fällig.
Wenn du also nicht in diesem Jahr noch wieder das Auto in D anmelden willst, vergiss den deutschen Fahrzeugbrief, denn er ist zu nichts mehr gut.
Für die Zeit bis zum Erhalt der Carte Grise, kann ich keine 100% gültige Auskunft geben, da dir, je nach Institution, jeder was anderes erzählen wird.
Variante 1 :
-Das Auto muss auf das alte deutsche Kennzeichen in Frankreich versichert sein (-> grüne Vignette mit dt Kennzeichen oder Fahrgestellnr. )
- Als Ersatz für die CArte Grise genügt eine Kopie der Demande de Carte Grise
Variante 2:
-Du musst dir eine "WW" Nummer besorgen (Also ein Export bzw Import Kenzeichen, sowas wie rote Nummern in Deutschland)
Variante 3:
-Das Auto ist nicht angemeldet und darf nicht bewegt werden, da man ja mit einem abgemeldeten Auto nicht fahren darf ....
Wobei Variante 3 im Prinzip quatsch ist, da man sich dann ja mit Variante 2 immer behelfen könnte.
Wie das in deiner Gegend gehandhabt wird, erfragst du am besten auf der nächsten Gendarmerie, da die diejenigen sein werden, die dir im Erstfall den PV für das fahren eines nicht zugelassenen KFZ aufdrücken. (80€, wenn nicht erhöht). Die meisten anderen Interessiert das nicht sooo sehr, ob du legal unterwegs bist, oder nicht.
Für die WW nummern auf der Prefecture anrufen und fragen, was man vorlegen muss. U.U. braucht du noch den KFZ-Brief und deshalb unbedingt erkundigen, bevor du den Brief aus der Hand gibst.