Ich glaub nicht, dass bei einem deutschen Amt etwas einfach gehtherbertp hat geschrieben:Du gibst ganz einfach die Hundemarke beim dt. Amt abWie bringe ich jetzt den deutschen Behörden bei, dass ich ab sofort nicht mehr bereit bin, für meinen Hund eine Hundesteuer zu berappen
salut
herbert
Da muss doch sicher wieder ein Forumlar ausgefüllt werden, warum man die abgibt...
Und wenn ich mich dann mit Hund für "längere Zeit" im deutschen Haus aufhalte, die achso lieben deutschen Nachbarn, mit sagen wir mal sehr guten Kontakten zu den städt. Behörden.., , mich dann beim Amt anschwärzen,....
- zeige ich denen meine französiche Stromrechnung und sage dann "je m'en fou"....
Es heißt : Wenn der Hund länger als 14 Tage mit im Haus lebt, muss er angemeldet werden..... Bis zu 14 Tage ist es ein Besucherhund.
Ich mein ja nur mal so..