Altbaurenovierung-Mehrwertsteuer

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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hilgert
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Montag 1. Mai 2006, 10:51

Hallo,

wir besitzen ein kleines Ferienhäuschen (Altbau) im Departement Herault.
Da das Dach undicht ist haben wie vor über einem Jahr einen Bauantrag gestellt für die Renovierung und den Umbau des Dachs. Halbseitig soll eine Dachterrasse entstehen.
Der ortsansässiger Handwerker hat uns einen Kostenvorschlag mit 19,6 % TVA berechnet, mit der Begründung, das bei einem Umbau nicht der ermäßigte Mehrwertsteursatz gelten würde.

Weiß jemand ob und unter welchen Vorraussetzungen der ermäßigten Steuersatz von 5,5 % noch gilt?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Tina
Joe
Beiträge: 141
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Montag 1. Mai 2006, 16:02

Hallo Tina,
nach meinem Kenntnisstand beträgt die TVA auch 2006 noch 5.5% sobald es sich um eine Renovierungsmaßnahme handelt und das Haus über 2 (5?) Jahre alt ist, was in Deinem Fall ja wohl gegeben ist. Wie lange die reduzierte TVA noch gilt, weiß ich nicht, aber dieses Jahr auf alle Fälle noch. Laß Dir einfach von einem anderen Handwerker einen Alternativ-Vorschlag machen!
Gruß
Joe
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Aperdurus
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Montag 1. Mai 2006, 19:40

Hallo Tina,

schau mal:

"Conformément à la directive adoptée le 14 février 2006 par le Conseil de l'Union européenne, le dispositif actuel de taux réduit de TVA (5,5%) pour les travaux d'entretien-amélioration dans les logements construits depuis plus de deux ans est prolongé jusqu'au 31 décembre 2010.

Cette mesure répond aux demandes et aux attentes des professionnels, des consommateurs et des pouvoirs publics français.

Rappelons que la France avait émis en octobre 2002 un rapport d'évaluation soulignant notamment que la situation économique du secteur de l'entretien-amélioration des logements avait connu une embellie depuis l'introduction de la baisse de la TVA."



Ich denke, Du mußt mit Deinem Handwerker vereinbaren, daß er die Arbeiten als Renovation bzw. Amélioration ausweist.

Für die Berechnung der TVA von 5,5 % genügt ein formloses Schreiben, in dem Du als Eigentümerin bescheinigst, daß die Arbeiten Renovation bzw. Amélioration betreffen.
Dann stellt der Handwerker Dir nur die 5,5% in Rechnung. Er selbst hat keine Einbuße, weil er ja auch selbst nur 5,5% an Steuern abführt.

Viel Glück

Eberhard
textspecht
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Montag 1. Mai 2006, 21:54

Aufgrund von Renovierungsmaßnahmen im eigenen Haus kann ich bestätigen: Die 5,5 % TVA für Renovation bzw. Amélioration an Wohnhäusern, die mindestens zwei Jahre alt sind, gelten auch 2006 weiterhin. Und zwar sowohl für die Handwerksarbeit als auch fürs Material.
Der Knackpunkt scheint mir eher in der Definition der Begriffe Renovation und vor allem Amélioration zu liegen, die für diese 5,5%-TVA-Regelung zugrundeliegen.

Renovation ist klar: Aktualisierung des Bestehenden, Ersatz von Alt durch Neu mit geringfügigen Modifikationen nach aktuellem Stand der Technik (z.B. Ersatz von Holzschlagläden durch solche aus Plastik — igittigitt!).
Amélioration bezeichnet nach meinem Informationsstand (über Handwerker) hier Verbesserungen wie etwa Ersatz von Einfach- durch Isolierverglasung, Installation energiesparender Systeme, Modernisierung von Bad/WC usw. Also Maßnahmen, die den allgemeinen Wohnwert der Bausubstanz steigern.

Der Umbau des Daches und Neuanlage einer Dachterrasse sind jedoch sehr individuelle Wunschmaßnahmen, die von der 5,5%-TVA-Regelung vermutlich nicht erfaßt werden. Ziel der 5,5%-Regelung ist ja nicht, Um- und Anbauten zu fördern, damit man sein Häuschen im Grünen oder seine Villa an der Côte d'Azur steuergünstig erweitern und mit persönlichen Komfort-Details versehen kann.
Wenn der Um-/Anbau Voraussetzung ist für (beispielsweise) verbesserte Heizungs- oder Sanitäreinrichtungen, dürfte er sicher unter die 5,5%-TVA-Regelung fallen. Eine zusätzliche Dachterrasse... :rolleyes:

Hilgert/Tina haben für ihr Haus offenbar auch schon einen offiziellen Bauantrag gestellt, der die gewünschten Umbauten eindeutig kennzeichnet. Da gibt es dann auch kein Zurück mehr in irgendeine Ausweichlösung, egal mit welchem Handwerker.
Es ist ja fein, daß Deutsche immer alles von vornherein richtig machen wollen. Aber manchmal ist es eben richtiger und auch völlig legal, sich vorher mal mit einheimischen Handwerkern über das Mögliche abzustimmen.

Toi-toi-toi für Eure Pläne!
Gruß, Heinz-Günter
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Aperdurus
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Dienstag 2. Mai 2006, 13:40

Ja Tina,

diese Art von vorauseilendem Gehorsam ist bei den Franzosen unbekannt. Ich habe hier in Frankreich auf meinem Anwesen schon viel um- und neugebaut. Hatte das Glück, eine erfahrene Architektin zu finden.
Beispiel: Unsere bestehende Garage sollte um 1,5 m verlängert werden. Eine mündliche Anfrage – die Verlängerung sollte sich in einen baurechtlich geschützten Bereich erstrecken – wurde vom Amt diskussionslos abgeschmettert.
Was schlug die Architektin vor ? Wir verlängern und erstellen (bisher nicht existierende) Bestandspläne der alten Bausubstanz, wobei die Garage entsprechend angepaßt werden sollte. So wurde es gemacht vor 8 Jahren. Kein Coq hat danach gekräht. Und auch kein Amt.
Könnte sich nicht schon eine kleine Terrasse im Bereich Eures Dachs befunden haben?! Wenn es Eure Nachbarn nicht stört, kein Amt hat das Recht, Euer Grundstück zu betreten und nachzukontrollieren.
Um Himmels willen will ich nichts Ungesetzliches empfehlen. Aber meine Architektin (in F diplomiert) erklärte, daß die Bauvorschriften in Frankreich nur deshalb so streng seien, weil sich kein Franzose daran hält.
In diesem Sinne -- denke französisch und suche den französischen Weg.
Grüße aus der Drôme
Eberhard
textspecht
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Mittwoch 3. Mai 2006, 02:11

Es gibt immer drei Wege:

- den richtigen,
- den falschen,
- den französischen.

Viel Freude am Leben in Frankreich,

Heinz-Günter
hilgert
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Sonntag 14. Mai 2006, 17:21

Lieber Joe, Textspecht & Aperdurus,

vielen danke für eure Antworten.
Ihr habt uns wirklich weitergeholfen.
Der Handwerker macht uns jetzt wenigstens einen Teil der Rechnung für 5,5 % (alles was innerhalb des Hauses liegt und den Abriß des alten Daches), für den Rest müssen wir dann wohl oder übel die 19,6 % TVA bezahlen.

Herzliche Grüße
Tina
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