Lastschrift / Rücklastschrift

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Bernd
Beiträge: 27
Registriert: Freitag 11. April 2003, 19:29
Wohnort: Gummersbach

Donnerstag 6. Januar 2022, 13:27

Nach deutschem Recht kann ich - ohne Nennung von Gründen - einer Lastschrift von meinem Konto innerhalb von 8 (früher 6) Wochen widersprechen und gegenüber meiner Bank eine Rücklastschrift veranlassen. Der ursprünglich abgebuchte Betrag wird meist noch am selben Tag wieder gutgeschrieben. Der Gläubiger der Forderung - sei diese berechtigt oder nicht - muss sich dann neu überlegen, wie er an mein Geld kommt. Das macht das Erteilen einer bequemen Einzugsermächtigung völlig unproblematisch. Gerade im Zeitalter von allerlei unseriösen "Dienstleistern" im Internet kommen unberechtigte Lastschriften durchaus vor.

Wie ist das in Frankreich? Kann ich einem prélèvement automatique auch bei meiner Bank widersprechen oder muss ich mich mit dem Gläubiger auseinandersetzen? Das kann bei EDF und anderen Steinzeit-Unternehmen langwierig bis unmöglich werden. Kennt sich jemand damit aus?

Danke, Bernd
Piroschka
Beiträge: 294
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 7. Januar 2022, 01:03

Ist es so schwierig, selber im Netz zu schauen?
https://www.lesclesdelabanque.com/parti ... oursement/
Piroschka
Beiträge: 294
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 7. Januar 2022, 14:03

Also Paragraph (= article) L 133-25
Bernd
Beiträge: 27
Registriert: Freitag 11. April 2003, 19:29
Wohnort: Gummersbach

Sonntag 9. Januar 2022, 17:04

Hallo Piroschka,

vielen Dank für die Auskunft, über die ich mich gefreut habe. Allerdings wurde meine Freude etwas getrübt durch die überflüssige rhetorische Frage, ob es schwierig sei, selbst zu recherchieren. Mit etwas Nachdenken können Sie sich die Frage selbst beantworten: Wenn es ganz leicht gewesen wäre, hätte ich die Lösung meines Problems selbst gefunden und würde hier nicht fragen.

Was soll diese Rhetorik "von oben herab"? An vielen Stellen in diesem Forum fällt mir das auf, nicht nur in diesem Fall. Hilfesuchenden wird zuerst mal zu verstehen gegeben, dass sie keine Ahnung haben oder noch keine richtigen Franzosen geworden sind. Schade!
BlackCat
Beiträge: 44
Registriert: Montag 13. Mai 2019, 06:24

Dienstag 11. Januar 2022, 19:28

Hi Bernd,

eine Opposition gilt nur 1 Mal, was bedeutet, dass dir die Blutsauger immer wieder versuchen können, dir dein Konto zu plündern.

Besser ist: La suppression d’un mandat de prélèvement !
Bedeutet, die komplette Löschung, die du jederzeit veranlassen kannst, und die ist dann definitive.
Denn, erfahrungsgemäss, gibt es nur wenige, denen man solch eine "Narrenfreiheit" überlassen sollte.
Energieversorger zählen eher nicht dazu, denn die buchen oft ab, was sie wollen, und man rennt dann ewig seinen zuviel eingezogenen
Beiträgen hinterher.

Da man bei Abschluss meist keine andere Wahl hat, mache ich es so, dass ich dem erstmal zustimme und das Mandat dann wieder aufhebe.
Man kann danach dann bequem seine Rechnungen per CB/Kreditkarte etc. begleichen, die dann tatsächlich nur den korrekten Betrag ausmachen.
Auf die Weise gibts keine bösen Überraschungen und man behält seine Finanzen im Überblick. :wink:
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