Deutsches Kennzeichen - französische Versicherung

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dpbenne
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 9. November 2019, 18:08

Samstag 9. November 2019, 18:14

Hallo in die Runde,

ich melde gerade meine Fahrzeuge nach Frankreich um. Leider dauert das aktuell etwas länger - zwischen 4-6 Wochen.
Mein französischer Versicherungsmakler hat nun meine Fahrzeuge bei MMA auf meine deutschen Kennzeichen versichert. Sobald ich meine französischen Kennzeichen habe, trägt er das dann um. MMA war damit einverstanden. 4 Wochen ist wohl generell kein Problem die französische Versicherung auf ein deutsches Kennzeichen laufen zu lassen.
Ich könnte nun also mein Auto in Deutschland abmelden. Nun meine Frage - sollte in den 4-6 Wochen, wo ich in D die Autos abgemeldet habe, aber noch mit dem Kennzeichen rumfahre, etwas passieren - bekomme ich da ein Problem? Es erscheint mir irgendwie komisch. Ich darf in D ja eigentlich nicht mit dem Kennzeichen fahren, wenn es abgemeldet ist... Klar bin ich versichert über MMA, aber was ist mit Blitzern etc.? Wie werden mir denn da die Knöllchen zugestellt? Läuft das in Frankreich über die Versicherung oder woher wissen die Franzosen, wo ich wohne?

Grüße, Benjamin
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 10. November 2019, 10:07

Bonjour Benjamin
Willkommen im Forum.
Ich habe noch eine Rückfrage, ohne die ich denke eine Antwort kaum möglich ist.
Wie hast Du es mit Deinem Wohnsitz? Hast Du weiterhin einen Wohnsitz in D und bist dort noch gemeldet?
Wie ist Dein Wohnsitz in F? Kannst Du einen Wohnsitz in F nachweisen? Mietvertrag oder Eigentum, Wasserrechnung , Stromrechnung?

à bientôt
Herbert
dpbenne
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 9. November 2019, 18:08

Mittwoch 13. November 2019, 23:57

Hallo Herbert,

ich habe gerade erst deine Antwort gesehen - sorry für die späte Antwort.
Ja, ich habe nur einen französischen Wohnsitz und kann meine Adresse natürlich auch nachweisen.

Grüße, Benjamin
dpbenne
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 9. November 2019, 18:08

Donnerstag 21. November 2019, 13:29

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße
Piroschka
Beiträge: 294
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Donnerstag 21. November 2019, 18:16

Was die "Blitzer" anbelangt, ist die Frage enthüllend. Man hat sich an die Vorschriften zu halten.

Ansonsten sind die Aussagen zu vage. Manche Fahrzeuge kann man gar nicht ummelden, wenn ihr Typ nie in Frankreich zugelassen war.

Normalerweise wartet man, bis man das frz. Kennzeichen hat und meldet dann in D. ab.
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