Hallo in die Runde,
ich melde gerade meine Fahrzeuge nach Frankreich um. Leider dauert das aktuell etwas länger - zwischen 4-6 Wochen.
Mein französischer Versicherungsmakler hat nun meine Fahrzeuge bei MMA auf meine deutschen Kennzeichen versichert. Sobald ich meine französischen Kennzeichen habe, trägt er das dann um. MMA war damit einverstanden. 4 Wochen ist wohl generell kein Problem die französische Versicherung auf ein deutsches Kennzeichen laufen zu lassen.
Ich könnte nun also mein Auto in Deutschland abmelden. Nun meine Frage - sollte in den 4-6 Wochen, wo ich in D die Autos abgemeldet habe, aber noch mit dem Kennzeichen rumfahre, etwas passieren - bekomme ich da ein Problem? Es erscheint mir irgendwie komisch. Ich darf in D ja eigentlich nicht mit dem Kennzeichen fahren, wenn es abgemeldet ist... Klar bin ich versichert über MMA, aber was ist mit Blitzern etc.? Wie werden mir denn da die Knöllchen zugestellt? Läuft das in Frankreich über die Versicherung oder woher wissen die Franzosen, wo ich wohne?
Grüße, Benjamin
Deutsches Kennzeichen - französische Versicherung
Bonjour Benjamin
Willkommen im Forum.
Ich habe noch eine Rückfrage, ohne die ich denke eine Antwort kaum möglich ist.
Wie hast Du es mit Deinem Wohnsitz? Hast Du weiterhin einen Wohnsitz in D und bist dort noch gemeldet?
Wie ist Dein Wohnsitz in F? Kannst Du einen Wohnsitz in F nachweisen? Mietvertrag oder Eigentum, Wasserrechnung , Stromrechnung?
à bientôt
Herbert
Willkommen im Forum.
Ich habe noch eine Rückfrage, ohne die ich denke eine Antwort kaum möglich ist.
Wie hast Du es mit Deinem Wohnsitz? Hast Du weiterhin einen Wohnsitz in D und bist dort noch gemeldet?
Wie ist Dein Wohnsitz in F? Kannst Du einen Wohnsitz in F nachweisen? Mietvertrag oder Eigentum, Wasserrechnung , Stromrechnung?
à bientôt
Herbert
Was die "Blitzer" anbelangt, ist die Frage enthüllend. Man hat sich an die Vorschriften zu halten.
Ansonsten sind die Aussagen zu vage. Manche Fahrzeuge kann man gar nicht ummelden, wenn ihr Typ nie in Frankreich zugelassen war.
Normalerweise wartet man, bis man das frz. Kennzeichen hat und meldet dann in D. ab.
Ansonsten sind die Aussagen zu vage. Manche Fahrzeuge kann man gar nicht ummelden, wenn ihr Typ nie in Frankreich zugelassen war.
Normalerweise wartet man, bis man das frz. Kennzeichen hat und meldet dann in D. ab.