Guten Tag Forum!
Ich versuche rauszufinden, was es fuer Konsequenzen in Deutschland hat; wenn ich in Frankreich eine Carte de Séjour beantrage. Ich lebe in Frankreich seit 2015 und arbeite auch hier. Geht ja dank Europa und Schengen ganz einfach, ohne Behoerdenstress. Nun koennte es aber eventuell doch lohnend sein; sich um die Prime d'Activité zu bemuehen (was ich bisher abgelehnt habe, zu viel Aufwand fuer ein paar Euro mehr und ueberhaupt finde ich, man sollte fuer meine Arbeit ausreichend bezahlt werden und nicht eine Subvention in dieser Form bekommen, soweit dieser kleine Grundsatzdiskurs). Und fuer diese Prime brauche ich die Carte de Séjour.
Ich weiss; wo und wie ich sie beantrage; aber ich frage mich; ob es einen automatischen Abgleich mit dem deutschen Melderegister gibt? Muss ich mich dann offiziell aus D. abmelden (bisher nicht gemacht, warum auch?). Wenn ich dann wieder mal bei Gelb (!! Jawoll!) geblitzt werde, weiss die Polizei dann, dass ich hier wohne und ziehen sie mir dann Punkte von meinem deutschen Fuehrerschein ab?! Was haengt da alles dran?
Vielen Danke fuer Infos, soweit vorhanden.
Gruesse et bonne année!
Kristina
Carte de Séjour / Konsequenzen fuer Deutschland
Wenn ich Carolens Beitrag lese, finde ich ihn kryptisch, enigmatisch, orakelnd (?), visionär (?), es hätte gereicht, wenn sie von sich gesprochen hätte. Welches Europa ist gemeint? Das von Dag Hammarskjöld oder das Orbans?
Wenden wir uns Kristinas Fragen zu:
Für Deutschland hat es keine Konsequenzen, weder für das Bruttosozialprodukt noch die Zahlungsbilanz.
Wie Sie in Deutschland gemeldet sind, wissen wir nicht. Falls mit Hauptwohnsitz, bedeutet dies einen Verstoß gegen das Meldegesetz. Als dauerhaft in F. Beschäftigte zahlen Sie ja auch hier Steuern. Offensichtlich haben Sie auch hier einen Wohnsitz und fahren einen in D. zugelassenen Pkw. Das verstößt gegen frz. Recht. Den Pkw müssen Sie innerhalb von 6 Mon. ummelden; es ist auch billiger, weil in F. keine Kfz-Steuer anfällt. Haben Sie keinen in D. ausgestellten europäischen Führerschein, müssen Sie den deutschen gegen einen frz. europäischen umtauschen.
Fahren Sie einen in F. zugelassenen Pkw, zwingt man Sie bei einem Verstoß, Ihren Führerschein umtauschen zu lassen, damit man Ihnen in F. von Punktekto solche abziehen kann.
Nach meiner Lektüre
https://droit-finances.commentcamarche. ... conditions
brauchen Sie keine Carte de séjour:
"Etrangers
Les étrangers qui résident en France peuvent toucher la prime d'activité s'ils sont ressortissants de l'Espace économique européen ou de la Suisse ou, à défaut, s'ils sont depuis au moins 5 ans en situation régulière en France."
[Die 5 Jahre beziehen sich auf Personen aus Ländern außerhalb der EU u. Suisse]
Sollten Sie irgendwelche einkommensbezogene Mätzchen (unzutreffende / verschweigende Angaben) betreiben, kann ich Ihnen versichern, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das auffliegt und Ihnen richtig Probleme beschert.
Im Anschluß an den vorigen Text hier verlinkt nochmals eine offizielle Seite (mit Datum Ende 2018), aus der hervorgeht, dass die carte de séjour nicht erforderlich ist.
https://www.service-public.fr/particuli ... its/F16003
man muß dann in das Suchfeld eingeben "carte de séjour".
Das gilt nicht nur für die U(nion) E(uropéenne), sondern auch für den EEE (Espace Economique Européen)
https://www.service-public.fr/particuli ... its/F16003
man muß dann in das Suchfeld eingeben "carte de séjour".
Das gilt nicht nur für die U(nion) E(uropéenne), sondern auch für den EEE (Espace Economique Européen)