Hallo,
bei den Fahrzeug-anmelden-Threads steht dabei, man muss den Wohnsitz nachweisen, durch Stromrechnung o.ä. Was aber, wenn man gar keinen festen Wohnsitz hat? Ich habe schon gelesen, dass man ein Fahrzeug anmelden muss, wenn es länger als 6 Monate im Land ist/sein wird, auch wenn man nicht in F wohnt, also muss es ja irgendwie auch ohne Wohnsitz gehen?
Ich würde gerne ein Wohnmobil aus NL nach F einführen und dort anmelden. Das Fahrzeug war bis 2007 schon mal in F zugelassen und ich habe mindestens eine Kopie der damaligen Papiere. Wohnsitz habe ich mindestens zunächst weiter in Deutschland. Französisch spreche ich leider quasi noch nicht.
Gibt es Stellen die einem bei so einem Vorhaben helfen?
Fahrzeug zulassen, ohne Wohnsitz
Salut Joo
Willkommen im Forum.
Interessante Frage. Es ist moeglich, ein Fahrzeug in F anzumelden auch wenn man keinen festen Wohnsitz in F hat. Aber ….
Meine Gegenfrage ist aber erst einmal: Soll das Auto anschliessend ständig in F bleiben?
Oder willst Du damit dann in Deutschland Urlaub machen und herumkutschieren?
Denn dann entsteht das grosse Problem. In Deutschland wirst Du mit deutschem Wohnsitz und in Frankreich auf Deinen Namen zugelassenem Fahrzeug als Steuerbetrüger verfolgt und bestraft
lies auch folgendes
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm
Vorübergehender Aufenthalt
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu bezahlen. Ihr Auto bleibt in Ihrem Wohnsitzland zugelassen.
Herbert
Willkommen im Forum.
Interessante Frage. Es ist moeglich, ein Fahrzeug in F anzumelden auch wenn man keinen festen Wohnsitz in F hat. Aber ….
Meine Gegenfrage ist aber erst einmal: Soll das Auto anschliessend ständig in F bleiben?
Oder willst Du damit dann in Deutschland Urlaub machen und herumkutschieren?
Denn dann entsteht das grosse Problem. In Deutschland wirst Du mit deutschem Wohnsitz und in Frankreich auf Deinen Namen zugelassenem Fahrzeug als Steuerbetrüger verfolgt und bestraft
lies auch folgendes
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_de.htm
Vorübergehender Aufenthalt
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu bezahlen. Ihr Auto bleibt in Ihrem Wohnsitzland zugelassen.
Herbert
Ich würde mich in so einem Fall ggf. aus Deutschland abmelden, wenn notwendig. Das Fahrzeug aus den 1970er Jahren erhält aufgrund seiner Eigenschaften keinen Segen vom deutschen TÜV, kann also in D nicht zugelassen werden, ist aber derzeit problemlos ohne Mängel in NL angemeldet, war zuvor in F angemeldet.
Ich habe jetzt auch schon mitbekommen, dass die technische Prüfung in F weniger strikt sein soll als in D?
Es geht mir also wirklich um die Kernfrage, wie melde ich das Fahrzeug in Frankreich an, was müsste ich dazu in F beachten, wie geht man vor, wer kann helfen. Leider spreche ich nur deutsch und englisch, was die Sache nicht vereinfacht.
Ich habe jetzt auch schon mitbekommen, dass die technische Prüfung in F weniger strikt sein soll als in D?
Es geht mir also wirklich um die Kernfrage, wie melde ich das Fahrzeug in Frankreich an, was müsste ich dazu in F beachten, wie geht man vor, wer kann helfen. Leider spreche ich nur deutsch und englisch, was die Sache nicht vereinfacht.
Das wuerde die Sache natürlich wesentlich erleichtern!!Ich würde mich in so einem Fall ggf. aus Deutschland abmelden, wenn notwendig.
Zur Anmeldung eines Fahrzeuges ist eine Wohnsitzbestätigung notwendig.
siehe
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 1028.xhtml
es könnte auch die Bescheinignug eines Beherbergenden sein.
Etwa wenn Du einen Campingplatz findest der Dich ganzjährig aufnimmt…
oder wenn Dir jemand dies bescheinigt
( und sich evtl wegen falscher Angaben strafbar macht)
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 9697.xhtml
Du koenntest auch das Fahrzeug gemeinsam mit einem guten franzoesischen Freund
erwerben, der in den Papieren an erster Stelle steht ( und Dir vielleicht irgendwann Deinen Besitz streitig macht)
Da gibt es auch den Fall "Si vous êtes sans domicile fixe"herbertp hat geschrieben:Zur Anmeldung eines Fahrzeuges ist eine Wohnsitzbestätigung notwendig.
siehe
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 1028.xhtml
Nur kennt sich damit irgendwie keiner so genau aus.
Da würde ich mich doch mal in der Präfektur eines Départements Deines Gefallens (am besten im Elsass, da sprechen noch eine Menge Leute recht gut Deutsch) nach dieser Liste der "organismes d'accueil" erkundigen und dann gleich eine " attestation d'élection de domicile" beantragen.Si vous n'avez pas de domicile stable, vous pouvez présenter une attestation d'élection de domicile établissant votre lien avec un organisme d'accueil répertorié sur une liste établie par le préfet de département.
Ob Du aber dann eine Versicherung findest, die da mitmacht und ob es andere Fallstricke dabei gibt? Keine Ahnung.