Ein nettes Hallo an Alle.
Wir haben ein Problem mit Nachbars Baum. Dieser ist ca. 13 Meter hoch und seine Krone ragt mind. 4 Meter über unser Grundstück. Weiß ein Forenteilnehmer wie hier die Gesetzeslage in Frankreich ist?
Viele Dank
Gesetzeslage für Grundstückfragen in Frankreich
Hallo Tom,
willkommen im Forum.
vielleicht hilft Dir ja dieser Link.
http://nature.jardin.free.fr/plantation ... ation.html
Du darfst gerne nachfragen, wenn Sprachprobleme.
Mit den wenigen Informationen die Du gibst, ist es schwierig Dir eine gute Antwort zu geben. Lage des Grundstuecks Departement??, war der Baum schon da bei Kauf des Grundstueckes?? War das Grundstueck ehemals mit dem Nachbargrundstueck eine Einheit ….
aber vielleicht willst Du ja nur diesen Teil ….. und Deinen Nachbarn ganz lieb darauf ansprechen
2. Der Nachbar hat nicht das Recht selber die Aeste zu schneiden aber das Recht den Eigentümer dazu zu verpflichten.
salut
Herbert
willkommen im Forum.
vielleicht hilft Dir ja dieser Link.
http://nature.jardin.free.fr/plantation ... ation.html
Du darfst gerne nachfragen, wenn Sprachprobleme.
Mit den wenigen Informationen die Du gibst, ist es schwierig Dir eine gute Antwort zu geben. Lage des Grundstuecks Departement??, war der Baum schon da bei Kauf des Grundstueckes?? War das Grundstueck ehemals mit dem Nachbargrundstueck eine Einheit ….
aber vielleicht willst Du ja nur diesen Teil ….. und Deinen Nachbarn ganz lieb darauf ansprechen
1. Der Besitzer des Baumes hat Aeste, die zum Nachbarn herüberwachsen, an der Grundstücksgrenze abzuschneiden.Obligations d'entretien et d'élagage
1 - Tout propriétaire est tenu de couper les branches de ses arbres qui dépassent chez son voisin, au niveau de la limite séparatrice.
2 - Le voisin n'a pas le droit de couper lui-même les branches qui dépassent.
Mais, il a le droit absolu d'exiger qu'elles soient coupées au niveau de la limite séparatrice. (Droit qui ne se perd jamais - Cassation civile 17 septembre 1975) même si l'élagage risque de provoquer la mort du dit arbre. (Cassation civile, 16 janvier 1991. Chambre 3).
3 - Dans le cadre d'une location, les frais d'entretien et d'élagage sont à la charge du locataire. (Décret du 26 août 1987).
4 - L'obligation de la taille d'une haie peut être reportée à une date ultérieure, pour effectuer cette dernière durant une période propice. (Cour de cassation de Paris, 27 septembre 1989)
2. Der Nachbar hat nicht das Recht selber die Aeste zu schneiden aber das Recht den Eigentümer dazu zu verpflichten.
salut
Herbert
Du kannst den Nachbarn auch auffordern den Baum ganz umzusäbeln, wenn:
a) er nicht weiter als 3 m von der Grenze entfernt ist
b) nicht schon älter als 20 Jahre ist.
c) 3 m Höhe überschreitet
In Deinem Fall schliesse ich mal daraus, dass er schon die 20 Jahre überschritten haben sollte (Höhe 13m???;;... wenn's nicht gerade ein Bambus ist, schafft er das wohl kaum).
Ich habe aber von noch keinem Fall gehört, wo ein Nachbar deswegen geklagt hat - oder es gar zu einer Verhandlung desselben kam. (das kann Dept.spezifisch sein, hier kippen sie Unkrautmittel an dessen Wurzeln. Achtung: das ist keineswegs legal ! )
a) er nicht weiter als 3 m von der Grenze entfernt ist
b) nicht schon älter als 20 Jahre ist.
c) 3 m Höhe überschreitet
In Deinem Fall schliesse ich mal daraus, dass er schon die 20 Jahre überschritten haben sollte (Höhe 13m???;;... wenn's nicht gerade ein Bambus ist, schafft er das wohl kaum).
Ich habe aber von noch keinem Fall gehört, wo ein Nachbar deswegen geklagt hat - oder es gar zu einer Verhandlung desselben kam. (das kann Dept.spezifisch sein, hier kippen sie Unkrautmittel an dessen Wurzeln. Achtung: das ist keineswegs legal ! )