Bußgeld in Frankreich - mit oder ohne Foto?
Guten Tag !
Kurze Frage an alle Betroffenen: gibt es mit dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren (stationärer Blitzer bei Angers auf der A 11 hat mit erwischt) gleich ein Foto dazu oder muss das angefordert werden ?
Danke für eine flotte Antwort
Kurze Frage an alle Betroffenen: gibt es mit dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren (stationärer Blitzer bei Angers auf der A 11 hat mit erwischt) gleich ein Foto dazu oder muss das angefordert werden ?
Danke für eine flotte Antwort
Das Photo muss angefordert werden. Der Halter des Fahrzeugs muss aber auch dann die Strafe zahlen, wenn er nachgewiesenermaßen nicht der Fahrer war. Allerdings kriegt der Halter in dem Fall nicht die Strafpunkte.
Zahlt man erst später, wird es allerdings teurer.
Vor der Geldstrafe schützt höchstens, dass man nachweisen kann, dass das Auto zu dem Augenblick ganz woanders war oder dass das Auto nicht so schnell fahren kann, wie auf dem PV angegeben.
Wird man mit einem mobilen Radargerät erwischt, gibt es nicht mal ein Foto.
Zahlt man erst später, wird es allerdings teurer.
Vor der Geldstrafe schützt höchstens, dass man nachweisen kann, dass das Auto zu dem Augenblick ganz woanders war oder dass das Auto nicht so schnell fahren kann, wie auf dem PV angegeben.
Wird man mit einem mobilen Radargerät erwischt, gibt es nicht mal ein Foto.
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- Registriert: Freitag 13. Dezember 2013, 10:24
Susann125 hat geschrieben:was? man muss zahlen wenn man selbst nicht gefahren ist, aber einem der Wagen gehört? hätt ich ja jetzt nich gedacht.
Ist ja logisch, dann könntest du dir ja immer das Auto eines Freundes leihen und so schnell fahren wie du willst und wenn der Fahrzeughalter dann "zufällig" nicht weis wer gefahren ist kann niemand bestraft werden.
Deutschland betrachtet das als nicht mit seiner Verfassung vereinbar. Deshalb weigert es sich, französische Knöllchen zu vollstrecken:
Es lebe der deutsche Raser.
aus: http://www.europa-kontakt.de/EU_Strafen.htmGleichfalls nicht vollstreckt werden in Deutschland Fälle der sog. Kfz-Halterhaftung, bei denen ein Fahrzeughalter sanktionsrechtlich in Anspruch genommen wird, auch wenn nicht erwiesen ist, daß er selbst den Verkehrsverstoß begangen hat.
Es lebe der deutsche Raser.
Im §Grunde§ sind sämtliche PV's (Straftickets) ungültig, wenn kein Proces-Verbal für die Installation des Radargerätes beigebracht werden kann.
Einfach anfordern ! Du wirst diesen nicht erhalten, denn bei den meisten Geräten wurde nie einer erstellt.
Es gibt spezialisierte Seiten & Anwällte hierfür: einfach googeln, nach Annulation PV Radar oder einer ähnlichen Suche, Du findest 200 Tippgeber, Seiten & Anwälte....
PS: könntest Dich in der Zukunft aber trotzdem an die Verkehrsregeln halten
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PS: könntest Dich in der Zukunft aber trotzdem an die Verkehrsregeln halten
& was soll daran schlimm sein, dass Deutschland die Tickets nicht vollstreckt?
In Deutschland gilt nun mal die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. & das empfinde ich auch gut so.
Wobei ich trotzdem sag: Gerade im Ausland würd ich nie auch nur 1 km/h zu schnell fahren, da die Geldstrafen dort einfach empfindlicher sind.
In Deutschland gilt nun mal die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. & das empfinde ich auch gut so.
Wobei ich trotzdem sag: Gerade im Ausland würd ich nie auch nur 1 km/h zu schnell fahren, da die Geldstrafen dort einfach empfindlicher sind.
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- Registriert: Dienstag 18. Februar 2014, 20:02
Wie hoch sind denn die Bußgelder an sich, wenn man in Frankreich beispielsweiße mit 10-20 km/h zu schnell geblitzt wird? Weiß das jemand?
das ist ganz schoen teuer
erlaubt sind 50, du faehrst 51 …oder 69 = 135€
erlaubt sind mehr als 50, zB 70, du hast 71 …. 89 = 68 €
erlaubt sind zB 70, du faehrst 90 …99= 135€
erlaubt zB 70, du faehrst 100 …109= 135€
70, du faehrst 110 ..119=135€
70, du faehrst 120 oder mehr=1500€
im Wiederholungsfall 3750€
zu Punkten, Fuehrerscheinentzug, Still-legung des Fahrzeugs, Gefaengnis
siehe den Text.
Bonne route
Herbert
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesse
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation supérieure à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 68 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 20 km/h et inférieur à 30 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 2 points sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 30 km/h et inférieur à 40 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 3 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 40 km/h et inférieur à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 4 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
- Confiscation du véhicule
Excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 1 500 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Confiscation obligatoire du véhicule en cas de récidive
Récidive d’excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 3 750 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Immobilisation ou confiscation du véhicule - Peine de prison de 3 mois
erlaubt sind 50, du faehrst 51 …oder 69 = 135€
erlaubt sind mehr als 50, zB 70, du hast 71 …. 89 = 68 €
erlaubt sind zB 70, du faehrst 90 …99= 135€
erlaubt zB 70, du faehrst 100 …109= 135€
70, du faehrst 110 ..119=135€
70, du faehrst 120 oder mehr=1500€
im Wiederholungsfall 3750€
zu Punkten, Fuehrerscheinentzug, Still-legung des Fahrzeugs, Gefaengnis
siehe den Text.
Bonne route
Herbert
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesse
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation supérieure à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 68 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 20 km/h et inférieur à 30 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 2 points sur permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 30 km/h et inférieur à 40 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 3 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
Excès de vitesse égal ou supérieur à 40 km/h et inférieur à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait de 4 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire
- Confiscation du véhicule
Excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 1 500 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Confiscation obligatoire du véhicule en cas de récidive
Récidive d’excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
- Amende forfaitaire de 3 750 euros
- Retrait de 6 points sur permis de conduire
- Suspension de 3 ans du permis de conduire (sans sursis ni « permis blanc »)
- Immobilisation ou confiscation du véhicule - Peine de prison de 3 mois
Nachtrag
(Ich hoffe das angehaengte Bild kommt durch)
Was manche wahrscheinlich nicht wissen:
Auf Autobahnen gilt normalerweise 130km/h
bei Regen aber nur noch 110!
und wenn man dann 130 faehrt
dann sind das 135€
(und da braucht nicht einmal ein Schild stehen!!!
es reicht wenn der Gendarm meint es regnet )
siehe Article R413-2 Code de la Route
salut
Herbert
(Ich hoffe das angehaengte Bild kommt durch)
Was manche wahrscheinlich nicht wissen:
Auf Autobahnen gilt normalerweise 130km/h
bei Regen aber nur noch 110!
und wenn man dann 130 faehrt
dann sind das 135€
(und da braucht nicht einmal ein Schild stehen!!!
es reicht wenn der Gendarm meint es regnet )
siehe Article R413-2 Code de la Route
salut
Herbert
- Dateianhänge
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- Bildschirmfoto 2014-02-18 um 8.43.28 .png (398.5 KiB) 61261 mal betrachtet
Man sollte der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die hier genannten Beträge die der "amendes forfaitaires" sind. Bezahlt man innerhalb von 15 Tagen, bzw. 30 Tagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung + Online-Bezahlung, dann ist die "amende forfaitaire minorée" fällig, das sind dann z.B. 45 statt 68€ oder 90 statt 135€.
Und natürlich gibt es auch in Frankreich eine Toleranz. Diese beträgt pauschal 5 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis100 km/h und 5% bei höheren Begrenzungen.
Und natürlich gibt es auch in Frankreich eine Toleranz. Diese beträgt pauschal 5 km/h bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis100 km/h und 5% bei höheren Begrenzungen.
- sportkegler
- Beiträge: 35
- Registriert: Donnerstag 14. Februar 2008, 16:42
- Wohnort: F-44600 St. Marc sur Mer + D-40764 Langenfeld
Hallo zusammen,
ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
-
- Beiträge: 11
- Registriert: Donnerstag 24. April 2008, 10:55
Ich glaube, den Franzosen geht's sehr schlecht: die scheinen dringend Geld zu brauchen
Auf unserer letzten Fahrt nach Südfrankreich bin ich innerhalb von 4 Stunden (davon 1 Stunde Pause) insgesamt fünf mal geblitzt worden: zweimal mit 1 km/h, zweimal mit 2 km/h und einmal mit 9 km/h zu viel (Toleranz schon abgezogen). Das "witzige" daran: für jedes Mal gibt's eine Zahlungsaufforderung ja 45,-- Euro.
Vive la France
Nach Rücksprache mit dem ADAC: zahlen, sonst steigt nachAblauf von 76 Tagen die Buße auf je 180,--€, damit wird dann auch in Deutschland vollstreckt. Falls doch nicht, muß ich bei der nächsten Einreise bei jeder Verkehrskontrolle zittern .
Irgendwie hat meine Liebe zu Frankreich soeben 'nen schweren Knacks erlitten.
Auf unserer letzten Fahrt nach Südfrankreich bin ich innerhalb von 4 Stunden (davon 1 Stunde Pause) insgesamt fünf mal geblitzt worden: zweimal mit 1 km/h, zweimal mit 2 km/h und einmal mit 9 km/h zu viel (Toleranz schon abgezogen). Das "witzige" daran: für jedes Mal gibt's eine Zahlungsaufforderung ja 45,-- Euro.
Vive la France
Nach Rücksprache mit dem ADAC: zahlen, sonst steigt nachAblauf von 76 Tagen die Buße auf je 180,--€, damit wird dann auch in Deutschland vollstreckt. Falls doch nicht, muß ich bei der nächsten Einreise bei jeder Verkehrskontrolle zittern .
Irgendwie hat meine Liebe zu Frankreich soeben 'nen schweren Knacks erlitten.
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- Beiträge: 11
- Registriert: Donnerstag 24. April 2008, 10:55
Ja , ichsportkegler hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe heute nach 41 Jahren mehrfach im Jahr in Frankreich unterwegs, eine dreiseitige Zahlungsaufforderung komplett in deutsch erhalten für ein Tempo von 112 bei 110 erlaubt. 45 Euro, wenn ich innerhalb von 6 Wochen zahle. Was passiert, wenn ich nicht zahle, da Deutschland es ja nicht eintreibt: lassen die mich dann nicht mehr nach Frankreich einreisen, oder muss ich damit rechnen, angehalten zu werden und dann bezahlen zu müssen (bei meiner nächsten Fahrt in die Bretagne)? Ich weiss im Moment noch nicht, ob ich zahlen werde!
Hat von euch schon mal jemand dieses dreiseitige Schreiben komplett in Deutsch erhalten?
Gruß
Sportkegler
wenn Du nicht zahlst, steigt die Buße nach 76 Tagen auf 180,-- €, und die sollen laut ADAC-Anwalt auch hier in Deitschland vollstreckt werden...
- Aperdurus
- Beiträge: 1663
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
- Wohnort: südlich Lyon
- Kontaktdaten:
Vorsicht ist auch geboten, wenn wegen "Pollution" die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemindert wird. Meist um 20 km/h, in besonderen Fällen auch um 40 km/h , z.B. in Grenoble. Dies ist dann meist bei der Einfahrt an der Zahlstelle und auch sehr sporadisch an den Schilderbrücken über der Autobahn angezeigt.
Man sollte sich geschwindigkeitsmäßig keinesfalls an die Begrenzung mißachtenden Franzosen, Luxemburgern oder Schweizern orientieren.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Man sollte sich geschwindigkeitsmäßig keinesfalls an die Begrenzung mißachtenden Franzosen, Luxemburgern oder Schweizern orientieren.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Schon wieder einer, der den Staatshaushalt retten soll
wenn Du genau hinschaust, dann stimmt es. Es waren nur 50km/h erlaubt.
also 135€ und wenn Du schnell zahlst, dann bekommst Du Rabatt.
als kleiner Tipp.
Gehe zu Deinem Centre d'Impôt und zahle dort und Du erhaelst einen Beleg. Dann bist Du sicher, dass nicht nachher gesagt wird, Deine Internet Ueberweisung sei nicht angekommen
Gruesse aus der Dordogne
Herbert
wenn Du genau hinschaust, dann stimmt es. Es waren nur 50km/h erlaubt.
also 135€ und wenn Du schnell zahlst, dann bekommst Du Rabatt.
http://www.securite-routiere.gouv.fr/co ... ns/vitesseExcès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale à 50 km/h)
- Amende forfaitaire de 135 euros
- Retrait d’1 point sur permis de conduire
als kleiner Tipp.
Gehe zu Deinem Centre d'Impôt und zahle dort und Du erhaelst einen Beleg. Dann bist Du sicher, dass nicht nachher gesagt wird, Deine Internet Ueberweisung sei nicht angekommen
Gruesse aus der Dordogne
Herbert
Ich warte auch auf 3 ...und bin besonders gespannt, weil es sich um sog. "radars discriminatoires" handeln müsste, also Blitzer, die zwischen LKW und PKW unterscheiden ...und mich (bzw. den Bulli) als LKW eingestuft haben...
Vive la France ..
Gero
Vive la France ..
Gero
Gut, dass Ihr das gepostet habt.... sonst wäre ich diesen Sommer bestimmt böse reingerasselt... ich gehöre leider zu den Menschen, die immer 10 km/h schneller fahren
Meine Freundin hat nun den Auftrag mich als Beifahrer zu kontrollieren und mich immer brav zu massregeln
Danke Danke Danke!
Meine Freundin hat nun den Auftrag mich als Beifahrer zu kontrollieren und mich immer brav zu massregeln
Danke Danke Danke!