Wie Auto in Deutschland abmelden?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 8. Februar 2014, 13:58

Bellie hat geschrieben:Danke dir :)

Wie geht es denn bei 50% weiter?
Sprich, wenn man einen Schaden melden muss? Wie ( wieviel %) wird man dann hochgestuft??? Ich hatte das schon in dem Beitrag zur Versicherung mal gefragt.
Hallo Bellie,
bei einem selbstverschuldeten Unfall wird man von seinem gegenwärtigen Wert um 25% heraufgestuft. Wenn man auf 50% Prozent seit drei Jahren ist, hat man einen! Freistoss.
Siehe mein frz Beispiel.

Gruesse aus der Dordogne
Herbert
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 9. Februar 2014, 16:28

Nochmal OT:
Gibt es in F auch -wie in D- eine Trennung zwischen Haftpflichtschaden und VK Schaden? Wenn man in D einen Haftpflichtschaden hatte, wird man in der Haftpflichtvers. hochgestuft, bzw. beim VK Schaden dort.
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Sonntag 9. Februar 2014, 18:21

Hab ich noch nie gehoert, dass es sowas gäbe. In Fr wirst du ja immer von deiner eigenen Versicherung entschädigt, auch bei Fremdverschulden.
Und meine Versicherung holt es sich dann vom Unfallgegner zurück, wenn vorhanden.
Ausserdem hast du ja bei allem selbstverschuldeten die Wahl es der Versicherung zu melden oder selbst zu bezahlen
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 9. Februar 2014, 23:46

Als mir 2010 (auf mein in D zugelassenes Auto) in Frankr. eine Französin aufgefahren ist, hat mir ihre Vers. den Schaden bezahlt (wenn auch nicht so umfangreich, wie es in D passiert wäre, es gab keine neue Stoßstange) Also nicht meine deutsche Vers....
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Dienstag 11. Februar 2014, 09:36

Ich redete ja auch von 2 inländischen Versicherungen untereinander.
Wie das mit nicht frz Versicherungen geregelt wird, weiss ich nicht
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Dienstag 11. Februar 2014, 19:48

ja klar, das hast du Recht. DANKE!!
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 15. Februar 2014, 13:26

Carte grise / Versicherungsbestätigung

Ich habe im Handel schon öfters diese Mappen für Autopapiere gesehen.
Mit Platz für den Führerschein , carte grise, aber auch eine Vers.bestätigung..

Bekommt man eine Versicherungsbescheinigung, die man dann immer bei sich führen muss? Die Carte grise entspricht dem deutschen Kfz-Schein.... aber auch dem Brief - Muss man mit der carte grise "genauso vorsichtig" sein, wie mit dem Brief in D? Wer diese in den Händen hat, ist automatisch Eigentümer... kann einen Wagen verkaufen / abmelden??

In D "darf" man mittlerweile den Kfz-Schein im Auto aufbewahren (wird bei Diebstahl nicht (mehr) als fahrlässig angesehen) - wie ist das in F?
Ich hab so eine carte grise noch nicht in echt gesehen ;) - scheint mir aber groß - passt sicher nicht in ein normales Portemonnaie... oder wird zerknittert....
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 15. Februar 2014, 16:15

Ich hab so eine carte grise noch nicht in echt gesehen ;) - scheint mir aber groß - passt sicher nicht in ein normales Portemonnaie... oder wird zerknittert....
Hallo Bellie,
Das Ding ist 12,5 cm mal 25,5 cm
normalerweise auf ein Drittel gefaltet
also 8,5 cm mal 12,5 und duenner Karton

Gruesse an alle
Herbert
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 15. Februar 2014, 18:36

Wie der Zufall so spielt.... hab heute eine franz. Bekannte gesehen und mir die carte grise zeigen lassen :mrgreen:

Wenn ich sie richtig verstanden habe, sollte man diese Bescheinigung tunlichst NICHT im Auto aufbewahren.... obwohl es wohl viele machen......

Auf jeden Fall passt das "Ding" nicht in ein normales Portemonnaie --- Mist auch!!
Myo
Beiträge: 3
Registriert: Freitag 11. Mai 2012, 08:37

Samstag 15. Februar 2014, 21:40

Jetzt muss ich auch nochmal nachhaken...

Mir hat man gesagt ich muss das Auto in Deutschland nicht mehr abmelden sondern man geht mit allen notwendigen Papieren zur Präfektur und gut ist??!!

Also weder überfuhrungskennzeichen oder vergleichbares ist nötig???
Axurit
Beiträge: 91
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Sonntag 16. Februar 2014, 09:46

Myo hat geschrieben: Mir hat man gesagt ich muss das Auto in Deutschland nicht mehr abmelden sondern man geht mit allen notwendigen Papieren zur Präfektur und gut ist??!!

Also weder überfuhrungskennzeichen oder vergleichbares ist nötig???
Wenn "man" dir das gesagt hat, dann mach das so, "man" wird dann wohl auch für dich die deutsche KfZ-Steuer und -Haftpflicht weiter bezahlen.

Ein Überführungskennzeichen braucht man nicht, ist hier sicher schon mehrmals geschrieben worden. bzw. steht auf den mehrfach verlinkten Seiten. Man fährt mit deutschen Kennzeichen nach Frankreich, meldet das Fahrzeug dort an, und legt die deutschen Kennzeichen zusammen mit der französischen Anmeldebescheinigung bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle vor. Da muss man noch nicht mal selbst hinfahren, das kann auch jemand anderes erledigen.
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 16. Februar 2014, 13:32

Wenn man dann an der Kfz-Stelle die deutschen Schilder vorlegt, den Stadtsiegel (und TÜV) entwertet, kann man doch sicher die so entwerteten Schilder als Erinnerung mitnehmen, oder?
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 16. Februar 2014, 19:14

CT nach 4 Jahren

Darf man in Frankreich den CT Termin überziehen (wie in Deutschl) ?
Wenn ja, um wieviele Tage, Monate??

Wenn nein...
Muss man also in F eine CT machen lassen und wenn der Wagen nach 4 Jahren und ein paar Tagen nach D zurückgeht, in Deutschl. zum TÜV ?

Dann wäre es ja besser, vor Ablauf der 4 Jahre, den Wagen nach Deutschl. zurückzugeben.....
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Montag 17. Februar 2014, 09:58

Grundsätzlich hat CT nix mit dem TüV zu tun -> deutsche Nummer = TÜV und Frz Nummer = CT, deshalb versteh ich nicht, was dir diese 4 Jahresfrist nützen soll ????

EDIT : Scheint sich zu ändern, hab da gerade was interessesantes gefunden:
L'arrêté du 19 décembre 2013 prévoit que le contrôle technique effectué dans un autre pays de l'Union européenne sera accepté pour immatriculer un véhicule en France à compter du 1er mai 2014.
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 2878.xhtml

überziehen darf man zu den zZ gültigen Tarifen : :mrgreen:
Sanctions
Si le contrôle technique n'est pas effectué dans les délais réglementaires, vous vous exposez à une amende pouvant aller jusqu'à 750 € (en règle générale, il s'agit d'une amende forfaitaire de 135 €).
Votre certificat d'immatriculation peut être retenu pendant une durée de 7 jours. Dans ce cas, les autorités de police ou de gendarmerie vous délivrent une fiche de circulation provisoire permettant de faire le contrôle technique.
Une fois le contrôle effectué, vous pouvez récupérer votre certificat d'immatriculation en vous adressant au commissariat ou à la gendarmerie et en présentant le procès-verbal du contrôle comportant la lettre A ou soumis à contre-visite avec la lettre S.
In Franreich gilt das genaue Datum zur CT in der CG angegeben.
Du muss also vor diesem Tag die Prüfung machen.

Es war auch mal so, dass die evtl Verspätung von den 2 Jahren abgezogzn wurde, also wenn du 1 Monat zu spät bist , bekommst du nur noch 23 Monate CT.
Allerdings hat mein Prüfer mir beim letzten Mal die 6 Monate verspätung nicht angerechnet :shock:
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 24. März 2014, 13:07

Noch eine Frage:
Quittus Fiscal: Fahr ich zu dem Finanzamt, bei dem ich auch meine Papiersteuererklärung abgegeben habe? Das wäre dann in einer anderen Stadt, als die Préfecture......

Müssen Franzosen, die ihren alten, gebrauchten PKW innerhalb Frankreichs ummelden wollen, auch einen Quittus Fiscale haben?
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 24. März 2014, 18:32

Bestätigung der deutschen KFZ Versicherung der "erarbeiteten" Schadensfreiheitsjahre

Wie habt ihr das mit dieser Bestätigung gemacht? Hat eure franz. Versicherung eine Bestätigung auf deutsch akzeptiert? (meine deutsche Versicherung scheint sich schwer damit zu tun, die Bestätigung deutsch/franz. auszustellen - selbst deutsch/engl. bekommen sie wohl nicht hin.... Und auf meiner letzten Rechnung stehen ja nur die Versicherungskürzel (SF... = xx % ) damit kommt doch kein Franzose mit klar...
Axurit
Beiträge: 91
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Freitag 28. März 2014, 19:46

Bellie hat geschrieben:Noch eine Frage:
Quittus Fiscal: Fahr ich zu dem Finanzamt, bei dem ich auch meine Papiersteuererklärung abgegeben habe? Das wäre dann in einer anderen Stadt, als die Préfecture......
Das macht man bei einer Abteilung, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat. Ich denke daher, dass man das auf jedem Centre des Impôts machen kann.
Bellie hat geschrieben:Müssen Franzosen, die ihren alten, gebrauchten PKW innerhalb Frankreichs ummelden wollen, auch einen Quittus Fiscale haben?
Nein. Mit dem Quittus weist man der Zulassungstelle gegenüber nach, dass man das eingeführte Fahrzeug beim Zoll deklariert und ggf. verzollt hat. Das ist natürlich bei einem Umzug innerhalb Frankreichs nicht nötig.
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 29. März 2014, 00:33

Beim Zoll deklariert hat - bei einem Neuwagen die Steuerdifferenz in Frankr gezahlt hat ?
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Montag 31. März 2014, 17:44

Gibt es eine Wartezeit zwischen Beantragung der carte grise bis das das Kennzeichen "gültig" ist ??? Irgenwie -was hat mir der Nachbar erzählt....
Hab ich nicht so ganz verstanden..... (er sagte was von nem Monat??)

Wie komme ich günstig an Schilder? feu vert will doch tatsächlich pro Schild 21 Euro..... Ich möchte ein festeres, was man auch für4x4 verwendet....
Axurit
Beiträge: 91
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Montag 31. März 2014, 21:54

Bellie hat geschrieben:Gibt es eine Wartezeit zwischen Beantragung der carte grise bis das das Kennzeichen "gültig" ist ??? Irgenwie -was hat mir der Nachbar erzählt....
Hab ich nicht so ganz verstanden..... (er sagte was von nem Monat??)
Ich hab hier sicher schon mal auf meinen Erfahrungsbericht verwiesen : http://blog.velocarte66.fr/de/node/219, dort findest du Antwort auf viele deiner Fragen, so auch auf diese. Bei der Anmeldung auf der Präfektur bekommt man ein Certificat Provisoire d'Immatriculation, auf dem das Kennzeichen steht. Damit kann man sich die Schilder machen lassen.
Bellie hat geschrieben:
Wie komme ich günstig an Schilder? feu vert will doch tatsächlich pro Schild 21 Euro..... Ich möchte ein festeres, was man auch für4x4 verwendet....
Finde ich jetzt nicht exzessiv, bei Noraurto hat das auch in der Größenordnung gekostet, einschließlich Montage.

Grüße
Rainer
Antworten