Zusammengesetzter Vorname

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phillinee
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 09:48

Donnerstag 15. Dezember 2011, 10:00

Hallo zusammen!
Wir bekommen bald deutsch-französischen Nachwuchs :) Haben uns auch schon für einen Namen entschieden, es ist ein zusammengesetzter Vorname.
Jetzt ist es so, dass es in Deutschland nicht unbedingt üblich ist die beiden Namen mit einem Strich zu trennen.
Ich gebe mal ein Beispiel. Rainer Maria Rilke hat in Deutschland keinen Trennstrich, in Frankreich hätte man ihn Rainer-Maria genannt.

An der Mairie hat die Dame mir gesagt, dass dies ein Gesetz sei. Allerdings habe ich im Internet gelesen, dass dies eine Tradition sei und kein Gesetz. Da die Mairie schon bei unserer deutsch-französischen Hochzeit nicht auf dem letzten Stand der Dinge war, vertraue ich diesen Auskünften nicht.

Hätte jemand konkrete Auskünfte?

Mir gefällt weniger der Trennstrich und da der Kleine auch die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, denke ich mir, dass wir vielleicht die deutsche Tradition übernehmen könnten.

Vielen Dank im Voraus!
Eve
papillon
Beiträge: 116
Registriert: Freitag 21. März 2008, 18:24
Wohnort: Aachen

Donnerstag 15. Dezember 2011, 11:16

Bonjour, Eve, und willkommen in diesem Forum!
In der deutschen Sprache ist es grundsätzlich die Regel, dass Namen, die mit einem Bindestrich geschrieben werden, als 1 Wort/Name gelten: Anna-Maria/ Hans-Jürgen etc. Dasselbe gilt auch bei anderen Begriffen, wie z. B. Geburtstags-Feier o. ä.
Sobald der Bindestrich zwischen einem oder mehreren Wörtern wegfällt, werden daraus mehrere Wörter und somit auch mehrere Namen: Bei Hans-Egon Hubert handelt es sich somit um 2 Namen, würde die Person ihren Namen ohne Bindestrich schreiben bzw. eintragen lassen, so wären es korrekterweise 3 Namen! Es sollte in Frankreich auch möglich sein, mehrere Vornamen zu haben bzw. eintragen zu lassen. Ich glaube nicht, dass dort die vielen Vornamen, die zwangsläufig innerhalb des Adels üblich sind - Jean Jacques Marie Philibert ... - mit einem Bindestrich geschrieben werden ...
Viel Erfolg bei Euren Bemühungen und erst recht mit Eurem demnächstigen Nachwuchs, vor allem viel Freude :D .
Salut
Bärbel
Cevenole
Beiträge: 23
Registriert: Mittwoch 23. November 2011, 12:15

Donnerstag 15. Dezember 2011, 12:03

Leider geht hier etwas durcheinander:
Zum ersten Beitrag: der Strich trennt nicht, es ist ein Bindestrich, er verbindet.

Zum 2. Beitrag: Namen und Vornamen werden verwechselt.
Hans-Egon Hubert ist ein ungünstiges Beispiel, weil es in Hubert den Familiennamen darstellen könnte.
so Hugo Egon Balder = 2 Vornamen plus Familienname
Hans-Egon = ein Vorname, nämlich zusammengesetzt.

In Deutschland wird der Rufname festgelegt, obwohl später ständig davon abgewichen wird und sogar "Kosenamen" wie Sandy, Cindy, Moppelchen, Atze entstehen.
Gibt es in Frankreich auch, z.B. Babette, Jojo, Nenesse, Sarko, Gigi, ...

Natürlich gibt es in F. zusammengesetzte Namen wie Marie-Christine und Jean-Marie oder Jeanne-Marie oder Marie-Jeanne.
Aber natürlich kann man seinem Kind auch mehrere Vornamen gebern wie Corinne Sophie Eusébie Charlotte DUVAL.

Wenn man auf der Mairie vorstellig wird, kommt es im Gespräch darauf an, wie man die gewünschten Namen betont: Betone ich bei Marie-Christine nur das tine, spreche ich es wie ein zusammenhängendes Wort und dann muss natürlich ein Bindestrich gemacht werden; spreche ich Marie Christine mit Pause und Endbetonung auf rie und auf tine[, werden 2 Namen verstanden. Die Höchstanzahl für Vornamen ist mir nicht bekannt.
Lassen Sie sich das Namensrecht, wenn Sie es nicht ergooglen wollen, doch von der stagiaire in der Mairie zeigen, vielleicht liegt es dort auch im Oval Office aus.
phillinee
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 09:48

Donnerstag 15. Dezember 2011, 17:25

"Bindestrich" ! Das ist das Zauberwort ;) Deshalb hatte ich so wenige Ergebnisse bei Google, ich habe immer nach Vormane und Trennstrich gesucht... bin zu lange in Frankreich :roll:
Habe also im deutschen Recht gefunden, dass bei zwei Namen ohne Bindestrich, die Person sich den Rufnamen aussuchen kann (dies gilt auch bei Unterschrift), sobald der Name mit Bindestrich geschrieben wird, gelten die beiden Namen als ein Name und müssen auch bei der Unterschrift immer geschrieben werden.

Naja, vielleicht nehmen wir dann doch den Bindestrich in Kauf, auch wenn ich es ohne geschrieben schöner finde...

Viele Grüsse
Cevenole
Beiträge: 23
Registriert: Mittwoch 23. November 2011, 12:15

Donnerstag 15. Dezember 2011, 21:54

trait-d'union heißt doch "Bindestrich".

Ich bin sicher, in meinem vorigen Beitrag Ihnen auch einen Hinweis auf den article 57 des Code Civil gegeben zu haben und auf die Freiheitsrechte. Ich habe ausserdem erwähnt, dass bei der Annahme durch die Behörde, daß eine "missbräuchliche" Namensgestaltung vorliege, ein Gericht darüber entscheiden müsse.


http://droit-finances.commentcamarche.n ... article-57


Warum dies nun gelöscht worden ist, bleibt mir schleierhaft, vielleicht liegt es am fallenden Luftdruck.

Setzen Sie Ihren Willen durch.
Viel Glück
Cenevole
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Freitag 16. Dezember 2011, 09:31

Cevenole hat geschrieben: Warum dies nun gelöscht worden ist, bleibt mir schleierhaft, vielleicht liegt es am fallenden Luftdruck.
die Moderatoren noch ich als Admin haben an deinem Text herum geschnippelt. :!:
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