Blitzer POI in Navi in Frankreich?
Hallo!
Ich fahre in Kürze das erste Mal mit dem eigenen PKW nach Frankreich in Urlaub. Leider finde ich die unterschiedlichsten Informationen zu Radarfallen-POIs in Navis.
Es kann doch nicht sein, dass sich niemand damit auskennt.
Wer kann mir bitte helfen?
Danke schon mal!
ftaf
Ich fahre in Kürze das erste Mal mit dem eigenen PKW nach Frankreich in Urlaub. Leider finde ich die unterschiedlichsten Informationen zu Radarfallen-POIs in Navis.
Es kann doch nicht sein, dass sich niemand damit auskennt.
Wer kann mir bitte helfen?
Danke schon mal!
ftaf
- Chanteclair
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Besser geht es wirklich nicht.Bine hat geschrieben:Sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten
Ansonsten kann er es hier probieren:
http://tinyurl.com/25af6ma
Ohne Garantie, denn manchmal stehen sie mit ihren Laserkanonen auch verborgen im Gebüsch.
Fritz
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Bine hat da vollkommen recht.Ansonsten stehen immer Schilder die auf eine Radaranlage hinweisen.Außerdem darauf achten ob der Gegenverkehr mit Lichthupe blinkt.Sicheres Zeichen das irgendwo Kontrolle ist.
Günther
Günther
Ich hatte gehofft, hier werde ich geholfen.Bine hat geschrieben:Ich hätte den einfachsten Tipp: Sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten
Meine Frage war nämlich durchaus ernst gemeint. Sieht wohl so aus, als ob ich sie rechtfertigen muss. Nun gut:
Mein Navi hat ab Kauf Blitzer-POIs für diverse Länder installiert, nicht für Deutschland, aber z. B. für Italien, Niederlande und Frankreich. Ich will mich nicht blind darauf verlassen, dass die in Frankreich tatsächlich erlaubt sind. Aber ich will mir auch nicht extra Software laden, mit denen ich die POIs deinstallieren kann, wenn das nicht notwendig ist. Da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, wäre ich wahrscheinlich Stunden damit beschäftigt. Das ist es mir nicht wert.
Reicht das aus, um eine kompetente Antwort zu bekommen?
ftaf
-
- Beiträge: 91
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Die Antworten sind durchaus erst gemeint.
Einfach die Blitzerdingens auf dem Navi nicht beachten und fertig.
Nicht umsonst stehen an vielen Stellen im Straßenverlauf viele Pappfiguren rum,das ist pro Figur ein Verkehrstoter der dort gestorben ist.An anderen Stellen gibt es große Schilder die auf so und so viel Tote auf den x Kilometern in x Zeit hinweisen.Manchmal ist auch die Rede von Massakern. Soviel zum Hintergrund der bisherigen Antworten.
Gruß Günther
Einfach die Blitzerdingens auf dem Navi nicht beachten und fertig.
Nicht umsonst stehen an vielen Stellen im Straßenverlauf viele Pappfiguren rum,das ist pro Figur ein Verkehrstoter der dort gestorben ist.An anderen Stellen gibt es große Schilder die auf so und so viel Tote auf den x Kilometern in x Zeit hinweisen.Manchmal ist auch die Rede von Massakern. Soviel zum Hintergrund der bisherigen Antworten.
Gruß Günther
Vielleicht liegt es eventuell daran, dass du dich einfach inkompetent ausdrückst?
Sag doch einfach, ob du wissen willst, ob die POI mit den Radarpositionen in deinem Navi in Frankreich erlaubt sind? Dafür reicht ein Satz mit Fragezeichen.
Ja, sind sie.
(...und ja: es kann sogar sein, dass sich niemand auskennt, weil er sich mit diesem Thema noch nie beschäftigt hat - so viel um die erste Frage zu beantworten)
Sag doch einfach, ob du wissen willst, ob die POI mit den Radarpositionen in deinem Navi in Frankreich erlaubt sind? Dafür reicht ein Satz mit Fragezeichen.
Ja, sind sie.
(...und ja: es kann sogar sein, dass sich niemand auskennt, weil er sich mit diesem Thema noch nie beschäftigt hat - so viel um die erste Frage zu beantworten)
Gut, zugegeben, das hatte ich mäßig formuliert. Trotzdem dürfte klar sein, dass es mir um die Rechtslage geht.Gero hat geschrieben:Vielleicht liegt es eventuell daran, dass du dich einfach inkompetent ausdrückst?
Sag doch einfach, ob du wissen willst, ob die POI mit den Radarpositionen in deinem Navi in Frankreich erlaubt sind? Dafür reicht ein Satz mit Fragezeichen.
Ja, sind sie.
Gibt es für das "Ja, sind sie" auch eine belastbare Quelle? Vergleichbar mit einer Angabe wie StVO §23 (1b) für Deutschland?
http://www.forum-auto.com/automobile-pr ... 389487.htm
in Deutschland, Schweiz, Oesterreich verboten
in F,
http://www.motoservices.com/auto/vitess ... -route.htm
ist zu unterscheiden, ob auf ein (allgemein bekanntes) Radar hingewiesen wird ...., oder ob das Geraet selbstaendig ein Radar erkennen kann oder gar eine Radarmessung verfaelschen kann.
déceler: aufdecken, erkennen
salut
Herbert
in Deutschland, Schweiz, Oesterreich verboten
in F,
http://www.motoservices.com/auto/vitess ... -route.htm
ist zu unterscheiden, ob auf ein (allgemein bekanntes) Radar hingewiesen wird ...., oder ob das Geraet selbstaendig ein Radar erkennen kann oder gar eine Radarmessung verfaelschen kann.
déceler: aufdecken, erkennen
salut
Herbert
In F wird zwischen Radarwarner (GPS, erlaubt) und Radarsensor (mit Ultraschall oder Laserrerkennung, streng verboten) unterschieden, da es die Radarsysteme stören kann.
Festgelegt ist auf jeden Fall im code de la route Art. R413-15, dass Zweiteres Verboten ist. Derzeit gilt wohl noch der Umkehrschluss, dass es erlaubt ist- festgelegt ist dies aber nirgends.
Festgelegt ist auf jeden Fall im code de la route Art. R413-15, dass Zweiteres Verboten ist. Derzeit gilt wohl noch der Umkehrschluss, dass es erlaubt ist- festgelegt ist dies aber nirgends.
- Aperdurus
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Salut ftaf,
also in keinem Fall würde ich, solange die Rechtslage nicht - belastbar ! - geklärt ist, ins Ausland fahren. Schon gar nicht nach Frankreich!
Hier , wo die amende forfataire vom agent de police nach Belieben verdreifacht werden kann, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Da hat man als schlichter deutscher Normalbürger keine Chance. Auch nicht, wenn man Englisch beherrscht! Also Vorsicht.
Natürlich könnte man auch losfahren, alle Sinne, Maul, Augen, Ohren und Schlund aufsperren und die Dinge auf sich zu kommen lassen. Die Rechtslage Rechtslage, Navi Navi und POIs POIs sein lassen. Und glücklich heimkehren.
Nur ein Vorschlag.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
also in keinem Fall würde ich, solange die Rechtslage nicht - belastbar ! - geklärt ist, ins Ausland fahren. Schon gar nicht nach Frankreich!
Hier , wo die amende forfataire vom agent de police nach Belieben verdreifacht werden kann, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Da hat man als schlichter deutscher Normalbürger keine Chance. Auch nicht, wenn man Englisch beherrscht! Also Vorsicht.
Natürlich könnte man auch losfahren, alle Sinne, Maul, Augen, Ohren und Schlund aufsperren und die Dinge auf sich zu kommen lassen. Die Rechtslage Rechtslage, Navi Navi und POIs POIs sein lassen. Und glücklich heimkehren.
Nur ein Vorschlag.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
- Bernd und Heide
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Mann, oh Mann, ftaf, das darf doch nicht wahr sein, wie hartnäckig dieses Thema weitergeführt wird. Fahr halt 50, 90 und 130, dann brauchst Du keinen Radarwarner.
Und, wie schon hier gesagt wurde, gegen die versteckten Laserkanonen hast Du sowieso keine Chance, aber ein schweres Problem, wenn sie Dich erwischen.
Über diese Folgen wurde hier schon oft im Forum berichtet. Mach mal Suche.
Gruß von Bernd.
Und, wie schon hier gesagt wurde, gegen die versteckten Laserkanonen hast Du sowieso keine Chance, aber ein schweres Problem, wenn sie Dich erwischen.
Über diese Folgen wurde hier schon oft im Forum berichtet. Mach mal Suche.
Gruß von Bernd.
Genau, ich wusste schon zwei Antworten zuvor, was ich wissen wollte. Du hast vollkommen recht, die Diskussion wird zunehmend redundant.Bernd und Heide hat geschrieben:Mann, oh Mann, ftaf, das darf doch nicht wahr sein, wie hartnäckig dieses Thema weitergeführt wird. Fahr halt 50, 90 und 130, dann brauchst Du keinen Radarwarner.
Aber danke für deinen sicher gut gemeinten Rat!
ftaf
- Chanteclair
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Nachdem nun der Sinn der Frage geklärt ist, habe ich eine Kollegin, die gerade ihren französischen Führerschein macht, gebeten, den Fahrlehrer zu fragen. Er sagte, daß das eine gute Frage sei.ftaf hat geschrieben:Es kann doch nicht sein, dass sich niemand damit auskennt.
ftaf
Antwort: Wenn der Warner in einem GPS-Gerät installiert ist, ist es erlaubt.
Selbst solche Software wie
http://www.controleradar.org/coyote-radar.html
ist in Frankreich legal.
Habe bei dieser Gelegenheit das erste mal über diesen coyoten etwas erfahren.
Wem es das Geld wert ist
Viele Grüße,
Fritz
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Fanatismus ist die Willenskraft der Dummen, derer, die zu allem fähig sind, sonst aber zu nichts.
Karlheinz Deschner
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Salut,
ich habe für uns hier im Forum in der letzten Woche die Rechtsabteilung des ADAC angeschrieben. Hier die Antwort:
Feilbieten, Verkauf, Erwerb, Einfuhr, Einbau, Anbau, Benutzung und Mitnahme von Geräten, die dafür geeignet oder bestimmt sind, das Vorhandensein von Verkehrsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder diese zu stören, ist in Frankreich verboten und unter Strafe gestellt. Es können Geldstrafen verhängt werden. Darüber hinaus wird das Gerät und – soweit in einem Kfz verwendet – das Fahrzeug eingezogen.
Dieses Verbot gilt nach unserer Kenntnis jedoch nur für "echte" Radarwarngeräte, nicht für Navigationsgeräte mit POI-Warnfunktion. Diese sind nach Angaben unseres französischen Partnerclubs unter http://www.automobile-club.org/actualit ... yager.html in Frankreich zulässig.
Da sich die Gesetzes- und Rechtslage in den einzelnen Ländern durchaus kurzfristig ändern kann, empfehlen wir, die POI-Radarwarnfunktion im Ausland im Zweifel zu deaktivieren.
Soweit die offzielle Stellungnahme des ADAC.
ich habe für uns hier im Forum in der letzten Woche die Rechtsabteilung des ADAC angeschrieben. Hier die Antwort:
Feilbieten, Verkauf, Erwerb, Einfuhr, Einbau, Anbau, Benutzung und Mitnahme von Geräten, die dafür geeignet oder bestimmt sind, das Vorhandensein von Verkehrsüberwachungsanlagen anzuzeigen oder diese zu stören, ist in Frankreich verboten und unter Strafe gestellt. Es können Geldstrafen verhängt werden. Darüber hinaus wird das Gerät und – soweit in einem Kfz verwendet – das Fahrzeug eingezogen.
Dieses Verbot gilt nach unserer Kenntnis jedoch nur für "echte" Radarwarngeräte, nicht für Navigationsgeräte mit POI-Warnfunktion. Diese sind nach Angaben unseres französischen Partnerclubs unter http://www.automobile-club.org/actualit ... yager.html in Frankreich zulässig.
Da sich die Gesetzes- und Rechtslage in den einzelnen Ländern durchaus kurzfristig ändern kann, empfehlen wir, die POI-Radarwarnfunktion im Ausland im Zweifel zu deaktivieren.
Soweit die offzielle Stellungnahme des ADAC.
- Chanteclair
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Das gilt wohl für alle Fragen, die hier diskutiert werden. Alles fließt .... Was gestern gültig war, darüber wird morgen gelacht.Napoleon51 hat geschrieben:Da sich die Gesetzes- und Rechtslage in den einzelnen Ländern durchaus kurzfristig ändern kann, empfehlen wir, ...
Viele Grüße,
Fritz
________
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius, chin. Philosoph, 551-479 v.Chr.)
- Aperdurus
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Salut,
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Ich bin beeindruckt, Fritz, von Deinem Fundus an Lebensweisheiten und wie Du das in ein und demselben Post gleich umsetzt.chanteclair schrieb:
Das gilt wohl für alle Fragen, die hier diskutiert werden. Alles fließt .... Was gestern gültig war, darüber wird morgen gelacht.
Viele Grüße,
Fritz
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus