Hausverkauf

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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sanmarlor
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Freitag 10. August 2007, 21:15

Bonsoir lieber Forumser
Infolge schwerer Krankheit meines Mannes und meiner Überbelastung haben wir uns entschieden, unser schönes Haus in Südfrankreich zu verkaufen.....das Herz ist schwer, der Verstand aber kühl !

Nun habe ich folgende Fragen an euch.
Acte de vente wird im Oktober unterschrieben !
Wir sind keine EU Bürger, und leben in der Schweiz.
Bei der Unterzeichnung gibt uns der Notar ein Scheck oder aber er wird eine Überweisung veranlassen.
Wir müssen ja bei Unterzeichnung die Schlüssel und alles des Hauses abgeben.
WIE KANN ICH SICHER GEHEN, DASS WIR DAS GELD VOM NOTAR AUCH WIRKLICH ÜBERWIESEN KRIEGEN ?

Hat da jemand Erfahrung ?
Was wäre, wenn nicht ?

Ich hoffe, ich habe meine Frage genau genug gestellt.

Freue mich auf eure Hints und Tips.
Bonne nuit à tout le monde !

Sandra
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
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Freitag 10. August 2007, 21:28

sanmarlor schrieb


Nun habe ich folgende Fragen an euch.
Acte de vente wird im Oktober unterschrieben !
Wir sind keine EU Bürger, und leben in der Schweiz.
Bei der Unterzeichnung gibt uns der Notar ein Scheck oder aber er wird eine Überweisung veranlassen.

WIE KANN ICH SICHER GEHEN, DASS WIR DAS GELD VOM NOTAR AUCH WIRKLICH ÜBERWIESEN KRIEGEN ?

Hat da jemand Erfahrung ?
Was wäre, wenn nicht ?
Sandra
Hallo Sandra
Ich denke , Deine Angst ist unberechtigt. Ein Notar ... kann sich das nicht leisten.
aber nachdem ich einmal eine Ueberweisung in die Schweiz in Hoehe von etwa 100€ gemacht habe und na ja so an die 50€ Ueberweisungsgebuehr an BNP verloren habe, solltest Du Dich erkundigen, wie Du Dein! Geld in Deine Heimat bekommst.
salut herbert
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Elisa7
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Freitag 10. August 2007, 21:43

Bonsior Sandra,

erst einmal tut es mir sehr leid, das Dein Mann so krank ist und ihr euer Haus verkaufen müsst.

Ich stimme Herberth zu, die Bank-Überweisungskosten in die Schweiz sind leider sehr hoch.Das heisst, es würde dir ja dann etwas vom Erlös des Hauses abgezogen.

Frage am besten bei Deiner Hausbank nach.

Ich wünsche Dir und Deinem Mann alles gute
Elisa
sanmarlor
Beiträge: 6
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Freitag 10. August 2007, 22:20

Ja, weiss, saublöd diese Überweisungsgebühren...

Wir könnten auch einen Check haben, und den dann in der CH einlösen, aber die Gebühren würden wohl trotzdem bleiben !!!

Muss mich noch erkundigen.

Und ihr meint also, einem Notar muss man trauen !
Stimmt eigentlich schon, alle machen mich aber irgendwie unsicher (obschon niemand ein Haus in Frankreich hat....), aber ich war eben auch der Meinung, dass sich dies ein Notar gar nicht leisten könne....
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Kimba2
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Freitag 10. August 2007, 23:10

Hi Sandra,

das ist ganz einfach:
Der Schluessel wird beim Notar "hinterlegt", z.B. in einem Kuvert, und er darf nicht ausgehaendigt werden, bevor das Geld auf eurem Konto ist. Du musst dann den Erhalt quittieren, dem Notar schicken, aber vorher unverzueglich Mitteilung machen, dass der Betrag gutgeschrieben wurde (am gleichen Tag anrufen oder faxen), damit der Kaeufer nicht unnoetig warten muss.

Solltest du allerdings dem Notar ueberhaupt nicht vertrauen, kannst du auch einen anderen Notar oder Rechtsanwalt (juristische Amtsperson) in der Naehe beauftragen, die Schluessel zu hinterlegen - was du widerum dem anderen Notar mitteilen musst, der das dann schriftlich in den Vertrag aufnehmen kann.
Damit Ihr nicht bloed dasteht (muss er ja nicht wissen, dass Ihr ihm nicht vertraut ;)), koennt Ihr argumentieren, dass der von euch genannte NotarX schon sehr oft fuer eure Familie taetig war.....praktischer....seine Kanzlei liegt naeher, oder sowas in der Art.
Kostet allerdings auch wieder zusaetzlich Geld.

Da Ihr die Verkaeufer seid, koennt Ihr einen Teilbetrag, z.B. 10 Prozent in "cash" bei Vertragsabschluss verlangen.
Ueblich ist das nicht unbedingt, aber durchaus legal.
Wir haben das auch so gehandhabt, Begruendung: Man braucht schliesslich das Geld fuer den Um- bzw. Auszug.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 11. August 2007, 00:46

sanmarlor schrieb
Infolge schwerer Krankheit meines Mannes und meiner Überbelastung haben wir uns entschieden, unser schönes Haus in Südfrankreich zu verkaufen.....das Herz ist schwer, der Verstand aber kühl !

Nun habe ich folgende Fragen an euch.
Acte de vente wird im Oktober unterschrieben !
Wir sind keine EU Bürger, und leben in der Schweiz.
Bei der Unterzeichnung gibt uns der Notar ein Scheck oder aber er wird eine Überweisung veranlassen.
Wir müssen ja bei Unterzeichnung die Schlüssel und alles des Hauses abgeben.
WIE KANN ICH SICHER GEHEN, DASS WIR DAS GELD VOM NOTAR AUCH WIRKLICH ÜBERWIESEN KRIEGEN ?


Sandra
Haqllo Sandra!
Ganz so einfach ist ein Verkauf nicht mehr!
ES kommt auf den Kaufpreis an.

erstmal hier ein paar Links zum Thema
http://www.coffra.de/site006/de/c_news/news_immo01.htm
http://www.sarf.fr/default.asp ( Hier kannst Du auch gleich Deine Steuern berechnen)


Ich weiss ja nicht, welchen Betrag Du an Deinem Haus verdienen wirst, aber ab einer gewissen Summe musst Du einen Steuerberater nehmen. da wärst Du bei der SARF richtig., bekämst aber das GEld erst, wenn die Steuern berechnet sind. ( Hat bei einem Bekannten von uns 4 Monate gedauert)

NOTAR VERTRAUEN....
es bleibt Dir wohl nichts anderes überig.....
Normalerweise kann sich ein Notar nicht leisten, dass Geld nicht weiter zu geben-
ABER
genau das ist uns in Deutschland passiert... Ein Notar, bei dem wir jahrzehntelang Verträge gemacht haben, hat einen Kaufpreis mal locker auf sein eigenes Konto eingezahlt.
Der er inzwischen verstorben ist, versuchen wir jetzt seit gut einem Jahr das GEld irgendwie zurück zu bekommen...
Zuletzt geändert von gittachen am Samstag 11. August 2007, 00:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Aperdurus
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Sonntag 12. August 2007, 00:44

Salut,

wie schon an anderer Stelle hier im Forum gepostet, hat jede der Parteien das Recht, einen eigenen Notar zu nehmen.
Das Angenehme daran: Die Kosten werden dadurch nicht höher. :) Vielmehr müssen von Gesetzes wegen die beiden Notare sich das Honorar teilen.:(

Also, wenn Du unsicher bist, wähle einen Notar Deines Vertrauens. Vielleicht wird es Dir einige schlaflose Nächte ersparen.

Gruß aus der Drôme

Aperdurus
sanmarlor
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Sonntag 12. August 2007, 07:18

Hallo Aperdurus
Danke für deinen Hinweis. Ich weiss, dass wir auch einen Notar dazunehmen könnten....allerdings kenne ich keinen !
Als wir das Haus gekauft haben, waren wir mit dem Verkäufer bei einem Notar in Maussane-les-Alpilles, das Haus aber steht in Grasse !

Interessanterweiser machte ich mir da eigentlich keine so grosse Sorgen, aber mein ganze Umfeld scheint zu wissen, dass ......Nun mache ich mir natürlich Sorgen.

Ich stehe leider ganz alleine da, mein Mann kann mich da überhaupt nicht mehr unterstützen.

Danke für Eure Hinweise, welche ihr halt "wiederholen"müsst, damit ich nicht in nächtelanger Arbeit das ganze Forum und alle Postings durchgehen muss !

Grüsse

Sandra
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
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Sonntag 12. August 2007, 08:29

Hallo Sandra
oben (in der schoenen roten Kopfzeile) da steht das Wort suche
und führt zur Suche
in dem sich oeffnenden Fenster gibt man dann einen Suchbegriff ein.
etwa "Notar" oder ... und dann bei Post markieren .. und suche starten
und man braucht nicht
"in nächtelanger Arbeit das ganze Forum und alle Postings durchgehen"
nur ganz viele :D
Bonne chance
herbert
Jutta
Beiträge: 62
Registriert: Montag 27. März 2006, 13:11

Sonntag 12. August 2007, 10:39

Hallo Sandra,
schade, dass Ihr das schöne Süd-Frankreich verlassen müsst. Aber wenn Du meinst Dein Mann ist besser in der Schweiz aufgehoben, dann ist das natürlich zu verstehen. Für Dich und Deinen Mann auf jeden Fall alles Gute.
Jetzt habe ich noch eine Anmerkung zum Geldtransfer. Wir hatten das Problem Geld von Deutschland nach Frankreich zu bekommen, und da es in D das sog. Geldwäschgesetz gibt, brauchten wir ein spezielles Formular, in D heisst es Z1-Auftrag um mehr als 12500 Euro auf einmal überweisen zu können. Aber dass müsste eigentlich der Notar wissen, oder einfach mal bei Eurer Bank nachfragen. Vielleicht trifft das ja auch gar nicht auf die Schweiz zu, würde mich aber trotzdem mal erkundigen.
Liebe Grüsse Jutta
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Sonntag 12. August 2007, 14:28

sanmarlor schrieb
Ja, weiss, saublöd diese Überweisungsgebühren...

Wir könnten auch einen Check haben, und den dann in der CH einlösen, aber die Gebühren würden wohl trotzdem bleiben !!!

Muss mich noch erkundigen.

Und ihr meint also, einem Notar muss man trauen !
Stimmt eigentlich schon, alle machen mich aber irgendwie unsicher (obschon niemand ein Haus in Frankreich hat....), aber ich war eben auch der Meinung, dass sich dies ein Notar gar nicht leisten könne....
Hallo
ein Check ist in Frankreich, im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz, ein sicheres und häufiges Zahlungsmittel. Verstösse gegen das Checkgesetz werden streng geahndet.
Das Einlösen eines Check im Ausland ist sehr teuer, da mit Arbeit verbunden. Deshalb mein Rat, eröffne zur Checkeinlösung ein Girokonto bei einer französischen Bank die möglichst auch in der Schweiz vertreten ist oder mit einer Schweizer Bank verbunden ist.
Ich zum Beispiel bekomme meine Pensions-Zahlungen aus der Schweiz auf ein Konto bei der Credit Suisse, die überweist auf mein Konto in Frankreich bei der Credit Mutuel und das ganz ohne Gebühren. Durch eBanking kann ich diese Transaktionen verwalten und kontrollieren.
Wenn der Notar bei Vertragsunterzeichnung dir einen Check ausstellt, das ist gängige Praxis, so hat der Notar bereits eine Deckungszusage durch die Bank des Käufers. Du kannst also den Check sofort bei einer Bank einreichen.

Ich nehme an, du hast einen Steuerberater in Frankreich an der Hand, denn der Fiskus wird noch seine Hand aufhalten. Nur wenn du das Anwesen länger als 22 Jahre besitzt, ist der Gewinn (Differenz zwischen Erbwerbs- und Verkaufpreis) steuerfrei. Auch wäre ein Blick in die DBA Schweiz/Frankreich hilfreich.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Sonntag 12. August 2007, 15:55

Ich nehme an, du hast einen Steuerberater in Frankreich an der Hand, denn der Fiskus wird noch seine Hand aufhalten. Nur wenn du das Anwesen länger als 22 Jahre besitzt, ist der Gewinn (Differenz zwischen Erbwerbs- und Verkaufpreis) steuerfrei. Auch wäre ein Blick in die DBA Schweiz/Frankreich hilfreich.
DAs ist definitiv altes Recht.
Das Gesetz wurde ab 2004 geändert - seit dem gibt es erst ab dem 6. Jahr ein jährliche Steuerersparnis von 10%.
Nach 15 Jahren ist der Verkauf steuerfrei.

Hier nachzulesen:
http://www.sarf.fr/generalitesPart.asp

Die Berechnung eines eventuellen Buchgewinns ist, soweit der Verkaufspreis mehr als 150.000 € beträgt und die Immobilie weniger als 15 Jahre vom Verkäufer gehalten wurde, von einem von der Finanzverwaltung akkreditierten Vertreter durchzuführen. Immobilien, die vor mehr als 15 Jahren erworben wurden, sind immer steuerfrei.

http://www.coffra.de/site006/de/c_news/news_immo01.htm

Also: wenn Dein Verkaufspreis mehr als 150.000.Euro beträgt,
brauchst Du zb. die SARF
Zuletzt geändert von gittachen am Sonntag 12. August 2007, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
sanmarlor
Beiträge: 6
Registriert: Samstag 27. Juli 2002, 09:03
Wohnort: Greng

Sonntag 12. August 2007, 17:47

Merci bien für alle eure Ideen.

an herbert = echt ein guter Tip, kanne ich nicht !

an Jutta = ja schade, es hat nichts damit zu tun, dass mein Mann in der CH besser aufgehoben ist...es hat mehr damit zu tun, das wir beide noch relativ jung sind, unser Sohn noch längere Zeit zur Schule geht, wir hier in der CH auch noch eine Liegenschaft haben, und mir nach 2 Jahren Nonstop-Belastung von Geschäft, Häuser, Kind, Hausarbeit, meine eigene Arbeit und mich "kümmern" um Frankreich......langsam die Luft ausgeht !
Sicherlich Südfrankreich ist eine tolle Gegend, es lässt sich gut leben. Aber auch hier in der CH leben wir schön, gerade an der Grenze zur Französischen Schweiz, sind absolut 2 sprachig, die Kinder auch, wohnen direkt am See...was will frau mehr.

an Emile:
Danke für den Tip mit der Bank, allerdings hatten wir bereits das letzte Mal ziemlich Mühe ein Bankkonto zu eröffnen, da wir keine "Carte de Séjour" besassen. Jetzt habe ich zwar ein Konto, aber bei Société Générale und die sind gerade eben nicht in der CH vertreten. Da der Check und der Verkaufspreis relativ hoch ist....naja muss mich nochmals bei unserer Hausbank erkundigen.


Nein, Steuerberater haben wir keinen, der Steuerbetrag auf dem Plusvalue lässt sich relativ leicht errechnen, und uns wurde gesagt, das dieser errechnete Betrag direkt vom Notar einbehalten wird, wenn der Verkäufer keinen Wohnsitz in Frankreich hat.

OK, werde mich mal sputen, und alle eure Tips umsetzen.

Merci bien et bonne soirée.

Sandra
Emile
Beiträge: 56
Registriert: Montag 29. Januar 2007, 14:31

Montag 13. August 2007, 09:04

@sanmarlor

die Carte de Séjour ist seit 2004 für EU-Bürger abgeschafft, diese Regelung gilt darüberhinaus auch für die Schweizer, da in einem Abkommen Bern/Brüssel die gegenseitige Freizügigkeit vereinbart wurde. Ich hätte jetzt jederzeit die Möglichkeit meinen Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen. Habe ich mir auch überlegt, da meine wirtschaftliche Bindung zur Schweiz bestehen. Ich bin aber hier in den Vogesen und mit meinen elsässischen Nachbarn sehr zufrieden, daher wird das nicht in Frage kommen.
22souris
Beiträge: 42
Registriert: Freitag 27. Juli 2007, 18:34
Wohnort: arles

Montag 13. August 2007, 14:39

hallo,
ich wollte ihnen nur viel mut und kraft fuer das alles was sie vor sich haben wuenschen.

- wenn der kaeufer eine garantie directe hat, geht das geld sowie so uber den notar, das ist ein cheque de banque angebracht oder eine ueberweisung, welche vor der unterschrift stattfindet

- wenn nicht, erkundigen sie sich beim notar wie die bezahlung abgewickelt wird

handelt es sich um eine promesse de vente oder um einen compromis ?

wenn es ein compromis ist, dann ist es viel einfacher beim selben notar zu unterschreiben, ansonsten ist es einfacher in grasse einen notar zu nehmen, da auch kontakt zur mairie usw, fuer einen verkauf veranlaesst wird, somit auch einfacher

alles gute

22souris
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