Erbrecht:Rechte und Pflichten für deutsche Erben

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Simon1977
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 19:13

Freitag 16. Februar 2007, 19:27

Guten Abend zusammen,

am 21.09.2006 verstarb mein leiblicher Vater,den ich bis dahin nur zweimal in meinem Leben gesehen hatte, in Frankreich.
Er lebte dort seit 1993 und hinterläßt eine Frau.
Ich habe nie etwas von ihm gehört und Unterhalt wurde auch nie gezahlt.

Am 09.02.2007 kam nun per normaler Briefsendung ein Schreiben eines Notars aus Frankreich. Aus dem geht hervor, dass das Erbe angeblich defizitär sei und es eine Netto-Hinterlassenschaft zu Lasten der Kinder von insegsamt 3000,-Euro gibt.

Die Witwe verfügt über zwei Wohnungen im Gesamtwert von 1250000 Euro. Sie schlägt grosszügig vor, die 3000 euro zu übernehmen.

Fakten mal beiseite......wie muss ich mich nun verhalten? Der Brief ist noch nicht einmal per Einschreiben gekommen. Bin ich dazu verpflichtet mich zu melden?
Wenn ja, an wen wende ich mich? An den Notar? Oder an ein Gericht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 16. Februar 2007, 20:16

Hallo Simon
Hier ist guter Rat schwer. Entweder sagst Du, bisher habe ich ihn nicht gebraucht, also jetzt auch nicht. Ich will meine Ruhe!
oder Du versuchst, ob nicht doch nachtraeglich "Unterhalt" zu bekommen ist. Dazu musst Du Dich dann in die Materie einarbeiten und die Vermôgensverhaltnisse Deines verstorbenen Vaters Dir genauer offenlegen lassen. Das frz Recht favorisiert ganz entschieden die Kinder des Erblassers. Auch ist zu prüfen, ob der Erblasser Eigentumsübertragungen auf seine Frau gemacht hat und wann? Solche "Schenkungen" kônnten auch jetzt noch bei der Berechnung des Erbes wichtig werden.
Da kommt einiges an Unruhe auf Dich zu, aber vielleicht lernst Du ja auch noch weitere Halbgeschwister kennen und ...
wenn Du das auf Dich nehmen willst, solltest Du auf jeden Fall jetzt schnell sein. Denn das frz Erbrecht legt auch Fristen fest, bis wann Erbschaftsangelegenheiten geregelt sein sollten, schliesslich wartet der Staat nur zu ungerne auf die Erbschaftssteuer.

Bonne Chance
Herbert
Zuletzt geändert von herbertp am Freitag 16. Februar 2007, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 16. Februar 2007, 21:19

Hallo Simon
Hast Du in der Suchfunktion schon gefunden
http://www.wgzavocats.com/articles/droi ... ral.html#b

Frankreich-Forum » Leben & Arbeiten in Frankreich » französisches Erbrecht auf Deutsch
bonne chance
herbert
Zuletzt geändert von Webmaster am Dienstag 18. Februar 2014, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: defekten Link entfernt
Simon1977
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 19:13

Freitag 16. Februar 2007, 22:41

Hallo Herbert,

vielen Dank für Deine prompte, nette und hilfreiche Antwort. Ich glaube ich werde mich mal mit meinen Schwestern (2) zusammensetzen müssen, um den Umfang unserer Möglichkeiten zu besprechen.


Vielen Vielen Dank

Simon
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Mittwoch 28. Februar 2007, 21:09

hallo simon,
ich würde erst einmal feststellen( lassen) ob die beiden Wohnungen tatsächlich der Witwe alleine gehört haben.
Falls Euer Vater tatsächlich nur Schulden gehabt hat- auch in France sollte man doch das Erbe ablehnen können...
auch weiss jemand da Gegenteiliges??
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